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Krach wegen Tauben auf dem Dach

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Ein sauberer Balkon ist das Aushängeschild für eine blitzblanke Wohnung. Wer jedoch in der Innenstadt wohnt, dem können Tauben das Leben schwer machen, wenn sie das gute Stück beschmutzen. Eine Mieterin hatte irgendwann einmal genug davon, dass Tauben immer wieder ihren Balkon verschmutzten und sich dort einzunisten versuchten. Schließlich minderte sie deshalb die Miete. Als sich der Mietrückstand auf 620 Euro belief, zog der Vermieter vor das Amtsgericht München.

Der Richter gab dem Vermieter Recht und sprach ihm die 620 Euro zu. Nach seiner Meinung müssen Mieter von Stadtwohnungen einen solchen Taubenbefall hinnehmen. Denn dabei handelt es sich um ein typisches Großstadtphänomen, das nicht zu einer Minderung der Miete berechtigt. Dieser Umstand gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und ist mit Alltagssituationen vergleichbar, wie beispielsweise, wenn in einem angemieteten Garten Maulwürfe den Rasen umgraben oder wenn im Sommer vermehrt Stechmücken auftreten, so das Gericht.

(Amtsgericht München, Urteil v. 11.06.2010, Az.: 19454/09)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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