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Kurz und knapp 27 (Sozialrecht, Steuerrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Schwerbehindertenrech

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Aufnahmepflicht in Krankenkasse

Mit der Gesundheitsreform wurde eine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung eingeführt. Das Sozialgericht Wiesbaden hat nun in einer aktuellen Entscheidung ein entsprechendes Recht auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung bestätigt, jedenfalls wenn kein anderer Anspruch auf Ansicherung besteht. (Az.: S 17 KR 248/07 ER) 

Auch die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, ehemalige Mitglieder wieder zumindest zu einem Basistarif aufzunehmen.     

 
Steuerpauschale für gelegentliche Aushilfe

Wird eine Nebentätigkeit nur gelegentlich ausgeübt, gilt eine Steuerpauschale von 25 Prozent, die der Arbeitgeber an den Fiskus abzuführen hat. Eine zweite Steuerkarte ist in diesen Fällen nicht nötig. Gelegentlich ist ein Nebenjob, wenn er drei- bis viermal im Jahr, maximal 18 Tage am Stück mit höchstens 12 EUR Stunden- und 62 EUR Tageslohn ausgeübt wird. 

Günstig ist die Pauschalsteuer für Steuerzahler, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

 
Wohnungsmängel sofort melden

Hat eine Wohnung bei Wohnbeginn erkennbare Mängel, so muss der Mieter diese unbedingt rügen. Erfolgt keine Mängelrüge, so kann er später vom Vermieter keine Mietminderung verlangen. Dies entschied das LG Berlin (Az.: 63 S 153/06). 

Ein Mieter hatte mit Acryllack verschmierte Fensterrahmen bei Mietantritt nicht gerügt. Später trat wegen der maroden Fensterrahmen Regenwasser ein. Weil der Mangel an den Fensterrahmen bereits bei Mietbeginn deutlich erkennbar war, stand dem Mieter keine Minderung zu. 

 
Kindergeld für Schwerbehinderte

Eltern eines zu 100 Prozent schwerbehinderten Kindes haben einen Anspruch auf Kindergeld auch wenn ihr Kind volljährig ist, entschied das Hessische Finanzgericht (Az.: 2 K 3871/06). 

Der Anspruch besteht ebenfalls, wenn sich das Kind um einen Arbeitsplatz bemüht. Ausschlaggebend ist nur, ob seine Bemühungen Erfolg haben. Nur dann kann sich das Kind selbst ernähren und es ist keine staatliche Unterstützung notwendig.

(WEL)


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