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Kurz und knapp 40 (Arbeitsrecht, Familienrecht, Bankrecht, Reiserecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

 
Drohung mit fristloser Kündigung

Wann ist die Drohung des Arbeitgebers mit einer fristlosen Kündigung rechtswidrig? Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es hierbei entscheidend auf das Bewusstsein des Arbeitgebers an:

Ist er sich nach Abwägung aller Umstände sicher, dass eine entsprechende fristlose Kündigung höchstwahrscheinlich nicht vom Arbeitsgericht anerkannt wird, ist auch die Androhung der Kündigung rechtswidrig. (Az.: 6 AZR 1108/06)

 
Umgang kann nicht erzwungen werden

Prinzipiell ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinem Kind berechtigt und verpflichtet. Verweigert allerdings ein nicht sorgeberechtigter Elternteil beharrlich den Umgang mit seinem Kind, kann er nicht durch eine gerichtliche Anordnung zu dem Umgang gezwungen werden, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. 

Die Familienrichter hielten einen gegen den Willen des Elternteils angeordneten Umgang für das Kindeswohl schädlicher als wenn kein Kontakt besteht. (Az.: 10 UF 638/06)

 
Online-Banking: Vorsicht Phishing!

Nutzer von Online-Banking sollten unbedingt eine Firewall und eine aktuelle Virensoftware nutzen. Denn Kriminelle können trickreich PIN und TAN ausspionieren und sich vom Bankkonto bedienen. Auch die regelmäßigen Sicherheitsupdates sollten nicht vergessen werden. 

Das Landgericht Köln gab einem Phishing-Opfer Recht, weil es ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen und auch auf deutliche Hinweise in gefälschten E-Mails geachtet hatte. (Az.: 9 S 195/07)

 
Reisestorno wegen Krankheitsrückfall

Wer seine Reise krankheitsbedingt erst zum Zeitpunkt eines Rückfalls storniert, kann die Kosten nicht über eine Reiserücktrittversicherung absichern. Denn die Stornierung erfolgte dann nicht mehr unverzüglich.

Ein Rückfall ist keine erneute Erkrankung, sondern gehört zum Verlauf einer bestehenden Erkrankung. Das AG München wies darum die Klage eines Reisenden ab, der die Reise erst stornierte als er einen Rückfall einer Lungenentzündung erlitten hatte. (Az.: 232 V 26342/06)

(WEL)


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