Nachbarklage/Widerspruch bei Errichtung von Stellplätzen

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Im Baurecht spielen immer wieder Nachbarklagen eine große Rolle. Denn je nachdem was auf dem Nachbargrundstück errichtet werden soll, kann dies sehr unangenehme Nebenwirkungen auf das eigene Grundstück haben. Je nach Konstellation kann eine solche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung gerichtet werden, aber auch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen ein bestimmtes Bauvorhaben. Was im Einzelfalls zulässig ist, muss nach umfassender Prüfung entschieden werden.

Im Rahmen von Nachbarklagen spielen vor allem sogenannte drittschützende Normen eine große Rolle. In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder das Gebot der Rücksichtnahme zu nennen. Je nach Ausgestaltung, des Einzelfalls kommt einem Nachbar ein größerer Schutzstatus zugute oder eben ein kleinerer. Je weniger das Vorhaben sich also auf ein Nachbargrundstück auswirkt, desto weniger ist die Schutzwirkung.

In einem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall hat sich der Kläger gegen eine Baugenehmigung gewandt bei der dem Nachbar fünf Wohnungen sowie sechst Stellplätze erlaubt worden sind. Nach Abweisung der Klage hatte der VGH über die Zulassung der Berufung zu entscheiden. Der BayVGH hat die Berufung nicht zugelassen (Beschluss vom Beschluss vom 09.03.2023 - 15 ZB 23.151).

Ein Gebietserhaltungsanspruch scheidet aus, weil vorher im Gebäude ebenfalls schon Wohnungen vorhanden waren. Insoweit werde liegt kein Widerspruch zur Eigenart des Baugebietes nicht vor.

Auch das Rücksichtnahmegebot werde nicht berührt. Eine Errichtung eines Ladengeschäfts sowie eines Neubaus durch den Kläger in der Nähe wurden erstinstanzlich gar nicht richtig erwähnt. Die sind für den ausgelösten Bedarf an Wohnbebauung auch adäquat und deshalb zu dulden. Ausnahmen seien nicht ersichtlich.

Der Fall zeigt, dass bereits in erster Instanz alle relevanten Umstände darzulegen sind und die Nachbarklage auf eine Reihe von Argumenten zu stützen ist. Nur dann besteht eine realistische Chance auf Erfolg vor dem Verwaltungsgericht. Das erfordert grundsätzlich eine umfassende Begründung und Auseinandersetzung mit den möglicherweise verletzten Normen. In der Berufungsinstanz, bei der anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist, müssen dann Fehler vom Verwaltungsgericht aufgezeigt werden. Wenn vorher allerdings Beweisanträge versäumt worden sind, oder Fragen ungeklärt blieben, so wird in der Regel auch ein Berufungsverfahren ohne Erfolg bleiben. Deshalb ist gerade bei Nachbarklagen und Einwendungen eine gute Kenntnis der nachbarschützenden Normen nebst Analyse des konkreten Bauvorhabens unerlässlich.


Foto(s): Janus Galka


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