Schadensersatz bei unterbliebener Beförderung im Beamtenrecht

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Das Thema Stellenbesetzung und Beförderung ist im Beamtenrecht immer wieder von großer Bedeutung. Eine Beförderung ist nicht garantiert und es besteht kein Anspruch auf eine solche. Wer im Eingangsamt eingestellt wird, hat keinerlei Garantie, dass die Karriere so verläuft, um am Ende in der Endstufe zu landen. Ganz im Gegenteil, vieles hängt von Zufällen und den Beurteilungen ab. Auch bei Bewerbungen auf höherwertige Stellen müsste das Stellenbesetzungsverfahren eingehalten werden und nur nach Eignung, Befähigung und Leistung die Posten vergeben werden. Nicht immer ist dies der Fall, wie zahlreiche Gerichtsverfahren zeigen.

Was aber tun, wenn eine Beförderung zu Unrecht versagt wurde, oder im Stellenbesetzungsverfahren immer wieder andere bevorzugt wurden?

Auch im Beamtenverhältnis besteht die Möglichkeit, auf Schadensersatz zu klagen, wenn Sie zu Unrecht bei einer Beförderung übergangen wurden. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Notwendig ist, dass der Dienstherr gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen hat und ein Erfüllungsanspruch (der Beförderung) nicht mehr möglich ist. Ist also bei der Beförderungsentscheidung der Grundsatz der Bestenauslese (Eignung, Befähigung und Leistung) verletzt, besteht dem Grunde nach eine Pflichtverletzung. Darüber hinaus muss diese Pflichtverletzung auf einem Organverschulden des Dienstherrn beruhen, dies dürfte in der Regel der Fall sein. Schließlich ist ein Verschulden notwendig, d. h. entweder Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz.

Als Schadensersatz kommt dann die Zahlung eines Unterschiedsbetrages zwischen dem (hypothetischen) Verdienst nach der höheren Besoldungsgruppe und der tatsächlich erhaltenen Besoldung. Dies können durchaus beachtliche Beträge sein. Jedoch müssen hier viele Einzelheiten beachtet werden. Einerseits die Frage, ob man bei Unterliegen im Bewerbungsverfahren, bis zum Eintritt eines Schades warten kann. Andererseits die Frage nach dem zuständigen Gericht (Landgericht oder Verwaltungsgericht?). Schließlich auch die Frage nach der Beweislast und der Höhe des Schadens. Werden Sie bei einer Beförderung bzw. Bewerbung auf eine höherwertige Stelle übergangen, sollte frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.



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