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Online-Scheidung: schnell, einfach und günstig – oder nicht?

  • 5 Minuten Lesezeit
Online-Scheidung: schnell, einfach und günstig – oder nicht?

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Scheidung rein über das Internet ist in Deutschland nicht möglich.
  • Zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen.
  • Der Begriff „Online-Scheidung“ bezeichnet lediglich die über das Internet abgewickelte Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant.
  • Eine Online-Kommunikation ist nur bei einvernehmlichen Scheidungen ratsam.
  • Die Online-Abwicklung des Anwaltskontakts dauert ähnlich lang und kostet ähnlich viel wie bei einem regulären Termin.

So gehen Sie vor

  1. Suchen Sie nach einem Anwalt, der eine Online-Scheidung anbietet.
  2. Füllen Sie das Formular auf der Kanzleiwebsite aus.
  3. Unterschreiben Sie die Anwaltsvollmacht.
  4. Bezahlen Sie die Gerichtskostenrechnung.
  5. Erscheinen Sie persönlich zum gerichtlichen Scheidungstermin.

Kann man sich wirklich über das Internet scheiden lassen?

Nicht ganz. Obwohl häufig von einer „Online-Scheidung“ oder „Internet-Scheidung“ gesprochen wird, kann eine Scheidung in Deutschland nicht vollständig über das Internet abgewickelt werden. Der Scheidungsbeschluss kann nur in einem Gerichtstermin vom Familiengericht ausgesprochen werden. Dabei herrscht Anwaltszwang – das heißt, selbst bei einer sogenannten „Online-Scheidung“ muss mindestens ein Anwalt hinzugezogen werden und vor Gericht präsent sein.

Aber was ist denn dann eine Online-Scheidung?

Um eine Online-Scheidung handelt es sich, wenn die gesamte (oder der Großteil der) Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ohne beiderseitige körperliche Anwesenheit erledigt wird. Dazu gehören sowohl Online-Formulare und eine Webakte als auch E-Mail-Verkehr und ggf. Telefonate. Beim gerichtlichen Scheidungstermin müssen dennoch beide Ehegatten und ihre Anwälte persönlich anwesend sein.

Das bedeutet: Die Scheidung online macht persönliche Termine in der Anwaltskanzlei weitgehend überflüssig. Aber: Nicht für jede Scheidung ist dieses Vorgehen geeignet. Die Internet-Scheidung sollte nur gewählt werden, wenn keine komplexen Streitigkeiten zu lösen sind.

Darf man es überhaupt „Online-Scheidung“ nennen?

Wirbt eine Kanzlei damit, „Online-Scheidungen“ anzubieten, handelt es sich um eine rechtliche Gratwanderung. Die Werbung mit diesem Begriff ist aus wettbewerbsrechtlicher Sicht höchst bedenklich. Besonders schwierig ist das Werben mit Wörtern wie „schnell“ oder „günstig“. Das ist nur erlaubt, wenn weitere klarstellende Erläuterungen folgen. Erweckt die Werbung den unzutreffenden Eindruck, dass das Gericht die Ehe online scheiden würde oder dass man durch die Internet-Scheidung Geld sparen kann, handelt es sich um einen Verstoß gegen § 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Wie läuft die Scheidung online ab?

Die meisten Anwälte, die eine Online-Scheidung anbieten, stellen auf ihrer Website einen Online-Fragebogen zur Verfügung. Diesen füllen Sie direkt online aus oder drucken ihn aus und schicken ihn ausgefüllt per Post an den Anwalt.

Sobald der Anwalt Ihr Formular bearbeitet hat, formuliert er einen Scheidungsantrag und sendet Ihnen diesen per Post zur Durchsicht zu. Anbei erhalten Sie auch eine Anwaltsvollmacht, die Sie unterschreiben müssen.

Gegebenenfalls müssen Sie noch für den Scheidungsantrag notwendige Unterlagen nachreichen – insbesondere die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder sind dafür nötig. Sollte weiterer Beratungsbedarf bestehen, folgen ggf. Telefontermine mit dem Anwalt. Einige Anwälte bieten auch Videoanrufe an.

Sobald alles stimmt, reicht Ihr Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Vom Gericht erhalten Sie dann eine Rechnung über die Gerichtskosten. Erst wenn Sie diese bezahlt haben, stellt das Gericht Ihrem Ex-Partner den Scheidungsantrag mit Bitte um Stellungnahme zu.

Widerspricht Ihr Ex-Partner dem Scheidungsantrag nicht, sondern stimmt ihm zu, wird ein gerichtlicher Scheidungstermin anberaumt, zu dem Sie persönlich erscheinen müssen.

Wie lange dauert eine Scheidung online?

Achtung: Auch bei einer Online-Scheidung muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Das heißt: Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie sich scheiden lassen können. Dafür gibt es auch bei der Internet-Scheidung keine Ausnahme. Der Scheidungsantrag kann aber bereits kurz vorher durch den Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden – das ist etwa zehn Monate nach der Trennung möglich.

Die Dauer des Scheidungsprozesses selbst ist deshalb bei der Scheidung online die gleiche wie bei einer normalen Scheidung. Zeit sparen kann man bei der Online-Scheidung aber dadurch, dass man direkt und ohne Umwege online mit dem Anwalt kommunizieren kann und nicht lange auf Termine vor Ort in der Kanzlei warten muss.

Was kostet eine Online-Scheidung?

Ist eine Online-Scheidung günstiger als eine reguläre Scheidung? Die Antwort lautet eigentlich Nein. Denn: Sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten unterliegen gesetzlichen Regelungen und richten sich nach dem Streitwert der Scheidung. Dieser wiederum hängt hauptsächlich von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.

Die einzige wirkliche Möglichkeit, bei der Internet-Scheidung Kosten zu sparen, liegt deshalb in der Ersparnis der Fahrtkosten zur Kanzlei. Dabei gibt es einen weiteren geldwerten Vorteil: Sie müssen sich für etwaige Anwaltstermine nicht von der Arbeit freinehmen und sparen so wertvolle Urlaubstage!

Vor- und Nachteile einer Online-Scheidung

Vorteile

  • kein Warten auf Termine in der Kanzlei
  • keine Wartezeiten in der Kanzlei
  • keine Fahrtkosten zur Kanzlei
  • Sparen von Urlaubstagen
  • oft bundesweite Vertretung
  • meist zügige Abwicklung

Nachteile

  • keine persönliche Beratung
  • kein persönlicher Eindruck vom Anwalt bzgl. Kompetenz und Zuverlässigkeit

Wann lohnt sich die Online-Scheidung?

Eine Scheidung online lohnt sich nur, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Im Falle einer streitigen Scheidung ist die persönliche eingehende Beratung durch einen Rechtsanwalt hingegen unverzichtbar. Sinnvoll ist die Kommunikation mit dem Anwalt über das Internet vor allem für Berufstätige, Vielbeschäftigte und für Personen, die weit weg oder im Ausland wohnen.

Scheidung per Videokonferenz möglich?

Eine Scheidung per Videokonferenz gab es bisher in Deutschland erst ein einziges Mal im Herbst 2014 in Erfurt. Das Paar hatte das Scheidungsverfahren in Erfurt eröffnet, dann waren jedoch beide Ehegatten weggezogen: die Frau nach Leipzig, der Mann nach Berlin. Per Bildschirm wurden für den Gerichtstermin beide Ehegatten von Leipzig aus nach Erfurt zum Amtsgericht geschaltet – nach nur zehn Minuten war die Ehe geschieden.

Dabei handelte es sich aber um ein reines Pilotprojekt des Gerichts und einen absoluten Einzelfall. Die „Video-Scheidung“ wird deshalb wohl auch in Zukunft eine große Ausnahme bleiben.

Scheidung mit Auslandsbezug online möglich?

Lebt einer oder leben beide Ehegatten im Ausland, ist die Chance größer, dass nicht beide Ehegatten persönlich beim gerichtlichen Scheidungstermin anwesend sein müssen. In der Regel wird dem im Ausland lebenden Ex-Partner die weite Anreise nicht zugemutet.

Online oder per Videokonferenz wird dennoch nicht geschieden. In solchen Fällen ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig, das beglaubigte Passkopien beider Ex-Ehepartner benötigt. Der Ehegatte, der nicht in Deutschland lebt, muss bei der nächsten deutschen Botschaft des Landes, in dem er sich aufhält, eine Erklärung zur Scheidung abgeben. Alternativ ist auch eine Erklärung vor einem Notar in dem jeweiligen Land möglich.

Eine Besonderheit gibt es, wenn der betroffene Ehegatte in einem Nachbarland von Deutschland lebt: Dann kann man beantragen, dass derjenige vor einem deutschen Amtsgericht angehört wird, das sich in der Nähe zur Grenze zu diesem Land befindet – also z. B. an der Grenze zu Frankreich oder Österreich.

Foto(s): ©Pexels/Mikhail Nilov

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