Schwerbehindertenvertretung: Vertrauensperson und Interessenvertretung
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Menschen mit Behinderung haben als Arbeitnehmer besondere Bedürfnisse und Anforderungen an ihre Dienststelle. Damit diese durchgesetzt und eingehalten werden, steht ihnen eine Schwerbehindertenvertretung zur Seite. Sie nimmt im Betrieb mit schwerbehinderten Arbeitnehmern eine besondere Stellung ein. Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten diese Position mit sich bringt und wer sich wann als Schwerbehindertenvertretung wählen lassen kann.
Welche Rechte hat die Schwerbehindertenvertretung?
In einem Betrieb oder in einer Dienststelle mit mehr als fünf schwerbehinderten Beschäftigten, gilt ein Rechtsanspruch auf eine Schwerbehindertenvertretung. Sie vertritt ihre Interessen und steht den Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus hilft sie bei der Antragstellung der erforderlichen Maßnahmen.
Die zentrale Norm, die die Rechte und Pflichten gesetzlich festlegt, ist § 178 Sozialgesetzbuch SGB IX. Demgemäß müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung grundsätzlich in allen Angelegenheiten beteiligen, die schwerbehinderte Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte einzeln oder gemeinsam besonders betreffen. Die Unterrichtung muss unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – und umfassend erfolgen, sobald der Arbeitgeber einen Entscheidungswillen gebildet hat. Unterlässt er dies, muss die Entscheidung ausgesetzt und nach sieben Tagen nachgeholt werden.
Hinweis: Werden Schwerbehindertenrechte verletzt, kann das ein Indiz für Diskriminierung des dadurch benachteiligten Arbeitnehmers sein. Dies kann wiederum insbesondere Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz begründen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist von Anfang bis Ende dabei
Bei Einstellung schwerbehinderter Menschen hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Einsicht in entscheidungsrelevante Bewerbungsunterlagen. Darüber hinaus nimmt sie an Bewerbungsgesprächen beziehungsweise Vorstellungsgesprächen teil, um bereits dort auf die berechtigten Bedürfnisse und Interessen des Arbeitnehmers eingehen zu können. Weiter ist sie auch bei Versetzungen, Abmahnungen und bei jeder Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer hinzuzuziehen.
Hat der Arbeitgeber die Entscheidung getroffen, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen, ist es ratsam, noch vor der Antragstellung beim Integrationsamt und zeitgleich mit der Anhörung des Betriebsrates die Schwerbehindertenvertretung zu konsultieren, auch wenn eine Kündigung ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nicht grundsätzlich unwirksam ist, wie vom Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 13.12.2018 (2 AZR 378/18) festgestellt wurde. Die Unwirksamkeit der Kündigung als Folge bei Fehlern innerhalb des Kündigungsprozesses gilt – mit Ausnahmen – seit 30.12.2016. Möchte der Arbeitnehmer stattdessen einen Aufhebungsvertrag abschließen, ist keine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
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Schwerbehindertenvertretung ist zugleich Vertrauensperson und Berater
In ihrer beratenden Funktion nimmt die Schwerbehindertenvertretung an allen Sitzungen von Mitarbeitervertretungen und Ausschüssen teil. Dazu zählen Betriebsratssitzungen genauso wie Personalratssitzungen. Wird der Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme verwehrt, werden die Interessen beeinträchtigt. Folglich werden die Beschlüsse auf Antrag bei erheblicher Beeinträchtigung von Interessen schwerbehinderter Menschen ausgesetzt.
Pro Kalenderjahr haben Schwerbehindertenvertretungen Anspruch darauf, eine Versammlung schwerbehinderter Menschen abzuhalten. Bei der Ausführung ihrer Tätigkeit kommt der Schwerbehindertenvertretung das Recht zu, weisungsfrei zu handeln. Das bedeutet, für arbeitsrechtliche Schritte im Interesse der schwerbehinderten Arbeitnehmer muss sie sich keine Erlaubnis beim Arbeitgeber holen.
Die Ausübung der Tätigkeit darf keine Benachteiligung der beruflichen Entwicklung bedeuten. Sowohl bei der Schwerbehindertenvertretungstätigkeit als auch bei der regulären Mitarbeitertätigkeit gilt der Schutz vor Benachteiligung und Behinderung. Die Erledigung der Tätigkeit ist während der Arbeitszeit zu leisten. Wird sie außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erforderlich – zur Beratung schwerbehinderter Mitarbeiter in einer anderen Schicht –, hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Freistellung während der Arbeitszeit. Für den Zeitraum besteht keine Arbeitspflicht, aber Lohnanspruch. Auf eine zusätzliche Vergütung müssen Schwerbehindertenvertretungen genauso verzichten wie auf ein eigenes Büro.
Besonderer Fall: Beschäftigt ein Betrieb oder eine Dienststelle mehr als 100 schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter, kann die Schwerbehindertenvertretung auf Wunsch vollständig von ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden. Die Mitteilungspflicht an den unmittelbaren Vorgesetzten entfällt.
Schwerbehindertenvertretung: Besondere Position mit Sonderkündigungsschutz
Der Schwerbehindertenvertretung kommt wie dem Betriebs- und Personalrat ein Sonderkündigungsschutz zu. Während der Amtszeit und innerhalb eines Jahres nach Amtszeitende darf keine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats zulässig.
Welche Pflichten hat eine Schwerbehindertenvertretung?
Der Schwerbehindertenvertretung sind zentrale Aufgaben innerhalb ihrer Tätigkeit zugewiesen. Dazu zählt zunächst die Eingliederung schwerbehinderter Mitarbeiter und gleichgestellter Arbeitnehmer im Betrieb oder in der Dienststelle. Gleichzeitig überwacht die Schwerbehindertenvertretung die geltenden Regeln zugunsten schwerbehinderter Menschen. Sie hilft auch bei der Beantragung Schwerbehinderten dienender Maßnahmen, insbesondere in Form von staatlichen Hilfen. Zu den staatlichen Leistungen zählen unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder Kindergeld.
Die Schwerbehindertenvertretung fungiert zugleich als Ansprechperson und Beschwerdestelle für schwerbehinderte Menschen. Für Fragen, Sorgen und andere besondere Anliegen sollte sie immer ein offenes Ohr haben. Mit Blick auf die Schwerbehinderung zählt es zu den Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung, beim Ausfüllen relevanter Anträge zu helfen. Darunter fällt beispielsweise die Feststellung des Grades der Behinderung.
Wer darf Schwerbehindertenvertreter werden?
Als Schwerbehindertenvertretung können sich alle Mitarbeiter aufstellen lassen, mit den gleichen Voraussetzungen wie für eine Tätigkeit als Betriebsrat. Sie müssen volljährig und nicht nur vorübergehend beschäftigt sein, wobei die Stellung im Betrieb keine Rolle spielt. Daneben wird eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten vorgeschrieben, wobei für den öffentlichen Dienst andere Regelungen gelten. Die wählbare Person muss selbst nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein, um Schwerbehindertenvertretung zu werden. Die Anzahl der Schwerbehindertenvertretung ist auf eine Person begrenzt.
Wann muss eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
Gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX besteht ein Rechtsanspruch im Betrieb oder in der Dienststelle, eine Schwerbehindertenvertretung und ihre Vertretung zu wählen, wenn dort mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte arbeiten. Diese dürfen nicht nur vorübergehend beschäftigt sein.
Die Wahlen sind alle vier Jahre abzuhalten und finden zwischen dem 01.10. und 30.11 statt. Daneben sind aber auch außerordentliche Wahlen möglich, wenn
der Betrieb zum ersten Mal eine noch nicht vorhandene Schwerbehindertenvertretung wählt.
die Wahl angefochten wurde.
die Schwerbehindertenvertretung vorzeitig aus dem Amt ausscheidet – durch Abwahl, Rücktritt etc. – und kein Stellvertreter nachrückt.
Die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung findet als Personenwahl statt. Sie ist geheim, unmittelbar und durch Mehrheitswahl gekennzeichnet. Das bedeutet, der mit den meisten Stimmen gewinnt. Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und ihnen nach § 2 SGB IX gleichgestellte Mitarbeiter eines Betriebes oder einer Dienststelle.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schwerbehindertenvertretung
Wer darf nicht zur Schwerbehindertenvertretung gewählt werden?
Nicht wählbar sind Beschäftigte, die sich auch nicht in den Betriebsrat wählen lassen können. Dazu zählen Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder leitende Angestellte und Handelsvertreter, aber auch Menschen, die aus karitativen oder religiösen Zwecken zur Eingliederung beschäftigt werden. Ebenso zählen Leiharbeiter, Freiwillige im Jugend- und Bundesfreiwilligendienst sowie Beschäftigte in Altersteilzeit zu den Personen, die ihre Wählbarkeit verlieren.
Wann erlischt das Amt als Schwerbehindertenvertretung?
Es ist möglich, dass das Amt vorzeitig – also im Sinne des § 177 Abs. 7 S. 3 SGB vor Ablauf von vier Jahren – erlischt, wenn
das Amt niedergelegt wird (formlos).
die Schwerbehindertenvertretung aus dem Arbeits-, Dienst- oder Richterverhältnis ausscheidet.
die Wählbarkeit verloren geht.
Welche Kernaufgaben muss die Schwerbehindertenvertretung erfüllen?
Als gewählte Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiter haben Schwerbehindertenvertreter folgende Aufgaben:
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsalltag im Betrieb oder in der Dienststelle
Vertretung der Interessen
Überwachung der zugunsten schwerbehinderter Mitarbeiter geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge oder Vereinbarungen und deren Erfüllung durch den Arbeitgeber
Weiter fungiert die Schwerbehindertenvertretung als Vertrauensperson, die Gesprächsmöglichkeiten anbietet und bei Schwierigkeiten ihre Kenntnisse nutzt, um die Interessen und Bedürfnisse schwerbehinderter und gleichgestellten Arbeitnehmer zu fördern.
(THO)
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Rechtstipps zu "Schwerbehindertenvertretung" | Seite 2
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28.10.2022 Rechtsanwältin Julia Kleyman„… , mit der Schwerbehindertenvertretung und der betroffenen Person geeignete Maßnahmen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu klären bzw. zu besprechen, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit …“ Weiterlesen
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19.10.2022 Rechtsanwalt Volkan Ulukaya„… . Eine einmal gewählte Schwerbehindertenvertretung (SBV) bleibt auch dann im Amt, wenn die Anzahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer:innen in einem Betrieb unter die erforderlichen Anzahl von 5 …“ Weiterlesen
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12.09.2022 Rechtsanwältin Patricia Hauto LL.M.„… mit der Schwerbehindertenvertretung, zusammen mit dem Arbeitnehmer, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Dazu …“ Weiterlesen
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12.08.2022 Rechtsanwalt Jan Paul Seiter„… des Betriebsrates erfolgen. Einer Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer geht voran, dass eine Zustimmung des Integrationsamts gemäß § 174 SGB IX vorliegt und die Schwerbehindertenvertretung des Betriebs …“ Weiterlesen
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30.06.2022 Rechtsanwältin Birgit Raithel„… Neuregelung ist die Hinweispflicht des Arbeitgebers auf die Klagefrist innerhalb von drei Wochen nach Kündigung, Anhörung des Betriebsrates, Schwerbehindertenvertretung oder das Verfahren …“ Weiterlesen
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19.07.2022 Rechtsanwalt Clemens Maximilian Schneegans„… sich die Belehrungspflicht auch auf die Anhörung des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung sowie des Inklusionsamtes oder das komplexe Verfahren bei Massenentlassungen beziehen. Die tarif …“ Weiterlesen
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24.03.2023 Rechtsanwalt Pascal Croset„… der Schwerbehindertenvertretung Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Schwerbehindertenvertretung vor der Kündigung eines jeden schwerbehinderten Arbeitnehmers anzuhören. Zu Ihrem Glück übergehen viele Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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24.05.2022 Rechtsanwalt Lars Althoff„… Sie einen Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen, der sich für Ihre Interessen stark macht? Eine erfolgreiche Kooperation von Betriebsrat und Mitarbeitern stärkt die Zusammenarbeit. Von Schwerbehindertenvertretung …“ Weiterlesen
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23.05.2022 Rechtsanwalt Dr. Frank Dahlbender„… , aber auch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung , uU das Integrationsamtsverfahren nach SGB IX , vielleicht aber auch das betriebliche Eingliederungsmanagement im Vorfeld einer personenbedingten …“ Weiterlesen
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07.05.2022 Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.„… und Schwerbehindertenvertretung benachrichtigt werden. Das Integrationsamt muss zudem der Kündigung zustimmen. Ab dem Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung gilt eine Arbeitnehmerin …“ Weiterlesen
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15.04.2022 Rechtsanwalt Daniel Buljevic„… die Schwerbehinderung bereits beim Arbeitgeber offenkundig ist. Ist dies der Fall, so darf die Schwerbehindertenvertretung an dem Bewerbungsgespräch teilnehmen. Liegt keine Offenbarung der Schwerbehinderung vor, so …“ Weiterlesen
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31.03.2022 Rechtsanwalt Oliver Derkorn„… Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind. bb) Anhörung von Schwerbehindertenvertretung …“ Weiterlesen
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25.03.2022 Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter„… sich gemäß § 167 Absatz 2 Satz 1 SGB IX mit dem Betriebs- bzw. Personalrat und bei schwerbehinderten Menschen auch mit der Schwerbehindertenvertretung abstimmen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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23.03.2022 Rechtsanwalt Marco Rath„… und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an. Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin. Das Integrationsamt soll die Entscheidung, falls …“ Weiterlesen
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16.03.2022 Rechtsanwältin Marianne Schörnig„… gemeinsam erreichen! Erste Anlaufstelle bzgl. Fragen um den GdB bzw. bei Problemen mit der zuständigen Behörde ist in der Regel die Schwerbehindertenvertretung. Aber nicht nur arbeits- oder rentenrechtliche …“ Weiterlesen
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19.02.2022 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung …“ Weiterlesen
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11.02.2022 Rechtsanwalt Volkan Ulukaya„… mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten …“ Weiterlesen
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24.11.2021 Rechtsanwalt Tobias Ziegler„… ist unzulässig. Unzulässig ist auch die Anhörung des Betriebsrats, die Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes oder die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung während der Schutzfrist. 5 …“ Weiterlesen
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17.11.2021 Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.„… . Gericht prüfen vor allem ob das Verfahren ordnungsgemäß durchlaufen wurde. Hierzu kann die Beteiligung des Personalrates oder Schwerbehindertenvertretung gehören, ebenso wie eine Anhörung …“ Weiterlesen
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02.09.2021 Rechtsanwalt Gerd Klier„… . Zuvor hatte der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung des Betriebes angehört, den Betriebsrat angehört und die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt. Arbeitsgericht Das Arbeitsgericht hat …“ Weiterlesen
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09.07.2021 Rechtsanwalt Rolf Matussek„… ist. Dabei muss der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (dem Betriebs- oder Personalrat) und gegebenenfalls auch der Schwerbehindertenvertretung klären, wie die Arbeitsunfähigkeit …“ Weiterlesen
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05.07.2021 Rechtsanwältin Wiebke Krause„… . Personalrat und der Werks- bzw. Betriebsarzt beteiligt. Gegebenenfalls sind auch der Rehabilitationsträger und/oder das Integrationsamt als Schwerbehindertenvertretung zu unterrichten. Unterbleibt …“ Weiterlesen
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19.05.2021 Rechtsanwalt Michael Kothes„… , kann ein Arbeitgeber nicht einfach so kündigen. Er muss vor Ausbruch der Kündigung eine Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Sofern in dem Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung eingerichtet …“ Weiterlesen
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14.02.2021 Rechtsanwalt Martin Loibl„… bei, Betriebsrats-/ Personalratsmitglieder Schwerbehinderte Arbeitnehmer Schwerbehindertenvertreter Datenschutzbeauftragte/r / Immissionsschutzbeauftragte/r schwangere Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer …“ Weiterlesen