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Sperrzeit Arbeitslosengeld - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Sperrzeit Arbeitslosengeld - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Sperrzeit ist der Zeitraum, in dem Arbeitslose aufgrund von versicherungsvertragswidrigem Verhalten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Die angeordnete Sperrfrist liegt in der Regel bei maximal 12 Wochen (3 Monaten).
  • Jedoch werden mehrere, aus unterschiedlichen Gründen verhängte Sperrzeiten addiert.
  • Im Einzelfall ist es möglich, die Sperrfrist auf 3 oder 6 Wochen zu verkürzen.
  • Zu den wichtigsten Gründen für Sperrzeiten zählen neben der Arbeitsaufgabe durch Eigenkündigung auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrags und verhaltensbedingte Kündigungen.

Was ist eine Sperrzeit?

Unter einer Sperrzeit versteht man die Zeitspanne, in der der Arbeitslose keinen Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I (ALG I) durch die Bundesagentur für Arbeit besitzt. Der Grund dafür ist, dass er sich versicherungswidrig verhalten hat. Die maßgebliche Vorschrift hierzu ist im Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), und zwar in § 159 SGB III zu finden.

Wie lang kann diese Sperrzeit sein?

Die von der Agentur für Arbeit verhängte Sperrfrist erstreckt sich im Regelfall auf einen Zeitraum von maximal 12 Wochen (3 Monaten). Arbeitnehmer können u. a. mit einer Sperrzeit beim ALG I sanktioniert werden, wenn sie von ihrem Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben. Wurde einem Arbeitnehmer jedoch personenbedingt oder betriebsbedingt ordentlich gekündigt, droht ihm keine Sperrzeit, da er seine Arbeitslosigkeit nicht selbst zu vertreten hat.

Da aber noch weitere mögliche Gründe für eine Sperrzeit existieren, können sogar mehrere Sperrzeiten hintereinander gereiht werden. Auf diese Weise kann der Anspruch auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes sogar für mehr als 3 Monate verloren gehen. 

Es lohnt sich ein Blick auf die jeweilige Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfristen, je nach Grund im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses:

Grund der SperrzeitDauer der Sperrzeit
• Arbeitsaufgabe durch Eigenkündigung, ohne wichtigen Grund • Aufhebungsvertrag, ohne wichtigen Grund • verhaltensbedingte Kündigung• 12 Wochen • ggf. Verkürzung auf 3 oder 6 Wochen
• Arbeitsablehnung • Abbruch oder Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme • 1. Verstoß: 3 Wochen • 2. Verstoß: 6 Wochen • weiterer Verstoß: 12 Wochen
• zu wenige Eigenbemühungen um Arbeit• 2 Wochen
• Meldeversäumnis • verspätete Arbeitsuchendmeldung• 1 Woche

Wann lässt sich die Sperrzeit verkürzen?

Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, die Sperrfrist zu reduzieren. Sie beträgt nur drei bzw. sechs Wochen, wenn das Beschäftigungsverhältnis binnen der nächsten 6 bzw. 12 Wochen seitens des Arbeitgebers ohnehin beendet worden wäre.

Zudem existiert eine Härtefallregelung, bei der die Sperrzeit von 12 auf 6 Wochen verkürzt werden kann. Diese kommt dann zum Tragen, wenn die übliche Dauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte darstellen würde. Dazu muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts das Verhalten des Arbeitslosen zu jener Zeit verständlich und vertretbar gewesen sein, z. B. wenn er gekündigt hat, um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft einzugehen.

Was kann bei einer Eigenkündigung gegen eine Sperrzeit sprechen?

Bei einer Eigenkündigung kommt es nicht zur Verhängung einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur Arbeitsaufgabe nachweisen kann. Hier können neben beruflichen auch private Faktoren Berücksichtigung finden. Da es immer auf eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ankommt, ist ein abschließende Aufzählung nicht möglich. Akzeptiert werden können z. B. folgende wichtigen Gründe:

  • Eine arbeitsrechtlich zulässige Kündigung durch den Arbeitgeber, deren Grund der Arbeitnehmer auch nicht zu vertreten hätte, wurde mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt und der Arbeitnehmer kommt dieser nur zuvor.
  • Die Eigenkündigung erfolgt aufgrund von psychischem Druck oder Mobbing am Arbeitsplatz.
  • Die Arbeit macht eine doppelte Haushaltsführung nötig, durch die die weitere Versorgung von Angehörigen nicht genügend gesichert ist.
  • Die vom Arbeitgeber verlangten Tätigkeiten entsprechen nicht den Arbeitsschutzvorschriften.
  • Die Arbeitsaufgabe ist nach ärztlichem Ermessen aus gesundheitlichen Gründen nötig.

Wie können Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit vermeiden?

Durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis zusammen und auf freiwilliger Basis. Da der Arbeitnehmer diesen Vertrag aus freien Stücken unterschreibt, hat er in gewisser Weise seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Dieser Entschluss kann daher eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen zur Folge haben.

Damit der Arbeitnehmer keine Sperrzeit riskiert, muss er einen wichtigen Grund für den Abschluss eines solchen Vertrags haben. Wann ein solcher vorhanden ist, ist aber gesetzlich nicht exakt festgelegt. In jedem Fall wäre ein solcher Grund gegeben, wenn der Aufhebungsvertrag an die Stelle z. B. einer personen- oder betriebsbedingten Kündigung, die ansonsten erfolgt wäre, getreten ist.

Es kommt im Einzelfall auf die genaue Beurteilung durch die zuständige Arbeitsagentur an. Im Zweifelsfall sollten Arbeitnehmer vor der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags dieser Behörde einen Vertragsentwurf zukommen lassen, um zu ermitteln, ob wirklich mit einer Arbeitslosengeldsperre zu rechnen ist. Droht eine Sperrzeit, so sollte der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben, sondern die Kündigung durch den Arbeitgeber abgewartet werden.

Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine Sperrzeit zur Wehr setzen?

Erhält ein Arbeitnehmer eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld, so kann er dagegen Widerspruch einlegen. Dieser muss in Schriftform binnen eines Monats an die jeweilige Arbeitsagentur gerichtet werden und plausible Gründe enthalten, warum die Sperre aus seiner Perspektive unberechtigt sein soll.

Wenn die Bundesagentur für Arbeit dem Widerspruch teilweise oder vollständig stattgibt, wird die Sperrzeit verkürzt oder sogar komplett aufgehoben. Wird aber der Widerspruch des Arbeitslosen zurückgewiesen, so erlässt sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann der Arbeitslose lediglich noch mittels einer Klage beim zuständigen Sozialgericht vorgehen.

Foto(s): ©Pixabay/nattanan23

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Rechtstipps zu "Sperrzeit Arbeitslosengeld" | Seite 18

  • 15.03.2013 anwalt.de-Redaktion
    „… Arbeitslosengeld beantragt hatte. Die Arbeitsagentur bestand jedoch auf eine Sperrzeit von 12 Wochen wegen Arbeitsaufgabe. Schließlich habe der Arbeitnehmer seine vorübergehende Arbeitslosigkeit - vielleicht zwar …“ Weiterlesen
  • 19.02.2013 Rechtsanwalt Holger Meinhardt
    „… eines Aufhebungsvertrages im Falle einer zeitnahen Arbeitslosigkeit grundsätzlich zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen dürfte. Oft wird mit der Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages der neuen …“ Weiterlesen
  • 18.01.2013 Rechtsanwalt Arnd Burger
    „… auch über die steuer-, und sozialversicherungsrechtlichen Folgen (z. B. Sperrzeiten und etwaige Anrechnungen beim Bezug von Arbeitslosengeld) informieren. Als Fazit bleibt fest zu halten …“ Weiterlesen
  • 19.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, so besteht zwar der Anspruch, kann aber während der Ruhezeit nicht erfolgreich geltend gemacht werden. Die Ruhezeit besteht, um Doppelzahlungen …“ Weiterlesen
  • 18.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Mit Sperrzeit bezeichnet man den Zeitraum, für den der Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens ausgeschlossen …“ Weiterlesen
  • 04.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… vereinbart und die Kündigungsfrist eingehalten wird, braucht der Arbeitnehmer weder die Verhängung einer Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit noch eine Anrechnung auf Arbeitslosengeldzahlungen …“ Weiterlesen
  • 20.11.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… ist dieser wichtige Grund nach Ansicht der Sozialrichter weniger streng auszulegen als zum Beispiel, wenn es um die Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I geht. Bei Letzterem müsse ein strengerer Maßstab …“ Weiterlesen
  • 16.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung an, besteht für den Arbeitnehmer bei Annahme dieses Angebots die Gefahr der Verhängung einer Sperrzeit durch die Bundesagentur für …“ Weiterlesen
  • 12.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… des Arbeitsverhältnisses, muss er mit Einschränkungen beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen (z.B. Sperrzeit ,Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld). 4. Soweit ein Arbeitnehmer mit der Kündigung …“ Weiterlesen
  • 01.10.2012 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „… . einen gerichtlichen Abfindungsvergleich zu schließen, der keine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes auslöst. Regelmäßig haben nur diejenigen Arbeitnehmer Erfolg hinsichtlich …“ Weiterlesen
  • 17.08.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Wer seine Arbeitslosigkeit z. B. durch Eigenkündigung selbst verursacht, wird vom Arbeitsamt dafür „bestraft", indem er erst zwölf Wochen nach der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld (ALG I) erhält …“ Weiterlesen
  • 13.08.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… nach der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld I (ALG I) verlangen darf. Das gilt nicht, wenn er einen wichtigen Grund dafür hatte, die Beschäftigung zu beenden. Arbeitsamt verhängt Sperrzeit Eine Frau …“ Weiterlesen
  • 23.07.2012 GKS Rechtsanwälte
    „Kündigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag, so droht bekanntlich die Sperrung des Arbeitslosengeldes für zwölf Wochen. Die Wenigsten allerdings wissen: Das gleiche Schicksal trifft auch solche …“ Weiterlesen
  • 01.06.2012 Rechtsanwalt Thorsten Ruppel
    „… Arbeitsplatz gefunden haben und nicht auf das Arbeitslosengeld angewiesen sind. In der Vergangenheit konnte die Verhängung einer Sperrzeit durch den Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung parallel …“ Weiterlesen
  • 08.05.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… . Wer sich selbst zum Arbeitslosenfall macht, bekommt nicht vom ersten Tag an Arbeitslosengeld. Er muss erst zwölf Wochen auf dessen Auszahlung warten. Diese Sperrzeit darf aber nicht zum Automatismus werden …“ Weiterlesen
  • 20.04.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… die Arbeitnehmer Vorsicht geboten. Auch wenn teilweise sehr hohe Abfindungen angeboten werden, sollte man immer genau prüfen, was nach Abzug der Steuern und möglicher weiterer Nachteile (Sperrzeit …“ Weiterlesen
  • 02.04.2012 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
    „… , einer einvernehmlichen Aufhebung oder einer fristlosen Kündigung mit einer mehrmonatigen Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld rechnen müssen, hat für Altersrentenberechtigte auch eine selbstverschuldete …“ Weiterlesen
  • 28.03.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… auf das Arbeitslosengeld) einkalkulieren. Eine Anrechnung der Abfindungszahlung auf das Arbeitslosengeld wird vermieden, wenn im Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Eine Sperrzeit …“ Weiterlesen
  • 23.03.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… Aufhebungsvereinbarungen mit Vodafone beachten, dass die angebotene Abfindung nicht durch möglicherweise mit der Aufhebungsvereinbarung einhergehende Nachteile (Sperrzeit, Steuer, Anrechnung auf das Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen
  • 20.03.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… meldete, ordnete das Arbeitsamt an, dass er für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten soll, sog. Sperrzeit, weil er die Arbeitslosigkeit durch sein Verhalten herbeigeführt habe. Der Hilfebedürftige ging …“ Weiterlesen
  • 24.01.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „Hat der Arbeitgeber unberechtigt eine Kündigung ausgesprochen, tritt keine Sperrzeit ein, sodass der Arbeitnehmer sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Hat der Arbeitnehmer gegen …“ Weiterlesen
  • 12.01.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… nicht die darin von ihm geforderte Wochenendarbeit. Sperrzeit bei selbst verschuldetem Beschäftigungsende Den darauffolgenden Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG) bewilligte die Arbeitsagentur nur zusammen …“ Weiterlesen
  • 12.01.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „Wem nach der Weigerung, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, gekündigt wird, dem droht keine Sperre beim Arbeitslosengeld (ALG). Das stellte das Sozialgericht (SG) Heilbronn klar …“ Weiterlesen
  • 28.09.2011 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „… als selbstverschuldete Arbeitsaufgabe mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sanktioniert wird. Außerdem übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung erst ab …“ Weiterlesen