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Stammkapital - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Als Stammkapital bezeichnet man die Summe der Kapitaleinlagen, die die Gesellschafter einer GmbH bei deren Gründung leisten müssen.
  • Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 € hoch sein. 12.500 € sind bereits bei der Gründung erforderlich.
  • Das Stammkapital kann auch durch Sacheinlagen in die Gesellschaft eingebracht werden. Bei dem nötigen Kapital muss es sich also nicht unbedingt um Barmittel handeln.
  • Gründet man eine Unternehmergesellschaft, so ist das Einbringen von Sacheinlagen grundsätzlich nicht möglich, dafür genügt ein viel geringeres Stammkapital.

Was ist Stammkapital?

Die gesetzlichen Regelungen zum Stammkapital sind im GmbH-Gesetz (GmbHG) zu finden. Man versteht darunter die Summe der Einlagen, die die Gesellschafter einer GmbH in Form von Wertmitteln aufbringen müssen. Die Höhe des Stammkapitals wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt.

Eine GmbH ist laut den Vorgaben des GmbHG bis zur Höhe des Stammkapitals in der Haftung. Dieses stellt also die Haftungsmasse und damit einen Beweis für die Zahlungsfähigkeit einer GmbH dar.

Wie hoch muss das Stammkapital mindestens sein?

Die Mindesthöhe des Stammkapitals einer GmbH liegt bei 25.000 €. Für die Gründung sind mindestens 12.500 € nötig. Bis zur Einzahlung des kompletten erforderlichen Betrags müssen die verbleibenden 12.500 Euro jederzeit verfügbar sein. Ist dies nicht der Fall, so haften die Gesellschafter in dieser Situation mit ihrem Privatvermögen.

Die jeweiligen Anteile der einzelnen Gesellschafter am Stammkapital legen außerdem den Umfang ihrer Stimmrechte fest. Wenn ein Gesellschafter ausscheidet, müssen die restlichen Gesellschafter seinen Anteil am Stammkapital übernehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Stammkapital und Stammeinlage?

Abzugrenzen ist das Stammkapital von den Stammeinlagen. Letztere sind die Kapitaleinlagen eines einzelnen Gesellschafters, mit denen dieser sich an der Gründung einer GmbH beteiligt. Die Summe sämtlicher Stammeinlagen bildet das Stammkapital.

Muss es sich bei dem Stammkapital um Bargeld handeln?

Das Stammkapital muss nicht zwingend in bar in die Gesellschaft eingezahlt werden. Eine Alternative zur Bargründung ist die Sachgründung. Bei dieser wird das Stammkapital oder ein Teil davon durch die Übertragung anderer Vermögensgegenstände an die Gesellschaft aufgebracht.

In Bezug auf die einzelnen Vermögensgegenstände spricht man von Sacheinlagen. Dabei kann es sich um sämtliche Gegenstände handeln, die einen messbaren Wert besitzen:

  • immaterielle Vermögensgegenstände, wie Marken oder Patente
  • bewegliche Sachen, wie Rohstoffe oder Waren
  • unbewegliche Sachen, wie Immobilien oder Grundstücke
  • Finanzanlagen, wie Beteiligungen an anderen Unternehmen
  • Forderungen, beispielsweise aus Lieferung und Leistung
  • eine Sachgesamtheit, z. B. ein komplettes Unternehmen

Welche Funktion hat das Stammkapital?

Bei einer GmbH besteht eine beschränkte Haftung, da im Unterschied zu anderen Rechtsformen die Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Jedoch sollen die Gläubiger eine gewisse Sicherheit besitzen. Aus diesem Grund muss für eine GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufgebracht werden.

Nach der Einzahlung des Stammkapitals wird daraus das Vermögen der Gesellschaft. Das Eigenkapital der Gesellschafter stellt also nun das Eigenkapital der GmbH dar.

Aus diesem müssen offene Forderungen beglichen werden. Jedoch macht das GmbH-Gesetz verschiedene Vorgaben, was zu tun ist, wenn das Stammkapital einer GmbH bis zu einer bestimmten Höhe aufgebraucht wurde. Im Falle einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter das zum Vermögen gewordene Stammkapital verwerten.

Zudem kann das Stammkapital als Kreditsicherheit verwendet werden. Es kann daher sinnvoll sein, die Mindestanforderungen an dieses Kapital zu übertreffen. Je mehr Stammkapital vorhanden ist, desto besser stehen die Chancen auf Fremdfinanzierungen. 

Welche abweichenden Vorschriften zum Stammkapital sind bei einer UG einzuhalten?

Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG), einer seit November 2008 existierenden Sonderform der GmbH, können generell keine Sacheinlagen eingebracht werden. Dafür beträgt der Mindestbetrag des Stammkapitals nur 1 €. Schließlich war es auch das Ziel, durch die UG die Neugründung von Unternehmen zu erleichtern.

Die Gesellschafter sind bei der UG verpflichtet, 25 % ihrer Gewinne zur Seite legen, bis ein Betrag von 25.000 € Eigenkapital durch Ansparen erreicht ist. Ist dies gelungen, erfolgt die Umwandlung der UG in eine GmbH.


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