Sicher durch den Winter: Was Sie über die Streupflicht wissen müssen
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Experten-Autorin dieses Themas
Der Winter bringt nicht nur kalte Temperaturen und verschneite Landschaften mit sich, sondern auch eine besondere Verantwortung: die Räum- und Streupflicht. Sobald es schneit oder sich Glatteis bildet, stellen sich viele Menschen Fragen wie: Wer muss eigentlich den Gehweg vor dem Haus frei halten? Gilt die Streupflicht auch für Mieter? Und wie sieht es bei Blitzeis aus? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um die Streupflicht – ob Sie nun Mieter, Hauseigentümer oder einfach nur auf einem privaten Grundstück unterwegs sind.
Wann wird die Streupflicht zum Thema?
Sobald der Winter beginnt und die ersten Schneeflocken fallen, kommen viele Menschen mit der Streupflicht in Berührung. Das Thema begegnet einem typischerweise in verschiedenen Alltagssituationen:
- Sie sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus und fragen sich, ob Sie den Gehweg räumen müssen.
- Als Hauseigentümer möchten Sie wissen, ob und wann Sie für den Winterdienst auf Ihrem Grundstück verantwortlich sind.
- Sie betreiben ein Geschäft und müssen sicherstellen, dass der Parkplatz für Ihre Kunden sicher begehbar bleibt.
- Nach einem plötzlichen Wetterumschwung herrscht Blitzeis, und Sie sind unsicher, ob Sie jetzt sofort streuen müssen.
In all diesen Fällen geht es um die sogenannte Räum- und Streupflicht, eine gesetzliche Pflicht, die sicherstellen soll, dass Gehwege und andere Verkehrsflächen auch bei Schnee und Eis sicher genutzt werden können. Durch die gesetzliche Räum- und Streupflicht sollen vor allem Unfälle durch Ausrutschen auf vereisten oder verschneiten Wegen verhindert werden. Diese Unfälle können zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen oder Kopfverletzungen führen.
Darüber hinaus schützt die Streupflicht nicht nur Fußgänger, sondern auch Autofahrer vor gefährlichen Rutschpartien, die zu Verkehrsunfällen führen könnten. Sachschäden an Fahrzeugen und Gebäuden sowie teure Schadensersatzforderungen durch Geschädigte können so ebenfalls vermieden werden. Die Pflicht dient somit der Sicherheit und Unfallverhütung sowohl für Passanten als auch für Fahrzeugführer.
Was ist die Streupflicht?
Die Streupflicht ist Teil der sogenannten allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Grundstücks- oder Hauseigentümer sowie teilweise auch Mieter dafür verantwortlich sind, öffentliche und private Wege, die an ihrem Grundstück vorbeiführen oder sich darauf befinden, bei Schnee und Glatteis zu räumen und zu streuen. Ziel ist es, Unfälle durch Ausrutschen auf vereisten oder verschneiten Wegen zu verhindern. Diese Pflicht wird nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch kommunale Verordnungen geregelt, die von Ort zu Ort variieren können.
Wann und wie oft muss gestreut werden?
Wer für die Streupflicht verantwortlich ist, fragt sich häufig, zu welcher Uhrzeit der Pflicht spätestens nachzukommen ist. Die Streupflicht gilt grundsätzlich während der üblichen Verkehrszeiten. Das bedeutet in der Regel von 7 Uhr morgens bis etwa 20 Uhr abends.
In einigen Kommunen können diese Zeiten variieren, aber sie gelten oft als allgemeine Richtlinie. An Wochenenden oder Feiertagen können die Zeiten etwas später beginnen. Sobald es in dieser Zeit zu Schneefall oder Glatteisbildung kommt, sind Sie verpflichtet, tätig zu werden. Bei anhaltendem Schneefall kann es erforderlich sein, mehrfach am Tag zu räumen und zu streuen.
Auch eine vorbeugende Streupflicht kommt unter Umständen zu tragen. So hat beispielsweise das OLG Frankfurt am Main am 26.11.2003 entschieden, dass „auch zu einem Zeitpunkt Sicherungspflichten bestehen können, in dem Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden, in denen keine Räum- und Streupflicht mehr besteht, zum Auftreten von Glätte kommen wird”, vergleiche OLG Frankfurt am Main, Az. 21 U 38/03. Wenn in einem solchen Fall die Verhinderung der mit hinreichender Sicherheit auftretenden Glätte möglich ist, muss gestreut werden.
Schnelles Handeln erforderlich: Räum- und Streupflicht bei Blitzeis
Ein besonders heikles Thema ist die Streupflicht bei Blitzeis. Blitzeis entsteht, wenn Regen auf gefrorenen Boden fällt und sofort gefriert. Dies kann innerhalb weniger Minuten passieren und führt zu einer extrem gefährlichen Situation auf Gehwegen und Straßen.
Die Pflicht, bei Blitzeis zu streuen, besteht grundsätzlich sofort, sobald die Gefahr erkannt wird. Es wird jedoch nicht erwartet, dass Sie bereits mitten in der Nacht oder Sekunden nach Auftreten des Blitzeises handeln. Es reicht, wenn Sie die Situation mit zumutbarer Schnelligkeit in Angriff nehmen.
Räum- und Streupflicht bei Schneefall
Die Streupflicht bei Schneefall verlangt, dass Wege und Flächen schnellstmöglich nach dem Schneefall geräumt und gestreut werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. In den meisten Städten und Gemeinden ist festgelegt, dass Gehwege werktags bis spätestens 7 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr von Schnee befreit sein müssen.
Je nach Wetterlage kann es erforderlich sein, mehrmals am Tag zu räumen, vor allem bei anhaltendem Schneefall oder starken Schneeverwehungen. Entscheidend ist, dass der Schnee nicht einfach auf die Straße geschoben wird, sondern ordnungsgemäß beseitigt wird, damit weder Fußgänger noch Autofahrer gefährdet werden
Wer ist für die Räum- und Streupflicht verantwortlich?
Die Verantwortung für die Räum- und Streupflicht ist klar geregelt, kann jedoch je nach Wohnsituation und rechtlichen Vereinbarungen unterschiedlich verteilt sein. Grundsätzlich liegt diese Pflicht in erster Linie beim Eigentümer des Grundstücks, doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. In vielen Fällen wird die Streupflicht auf Mieter übertragen oder an externe Dienstleister abgegeben. Auch Gemeinden kommt eine wichtige Rolle in der Verkehrssicherungspflicht zu, insbesondere bei öffentlichen Straßen und Wegen. Wer genau zuständig ist, hängt daher von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden näher erläutert werden.
Streupflicht für Hauseigentümer
Grundsätzlich sind Eigentümer von Grundstücken oder Häusern für die Räum- und Streupflicht verantwortlich. Das gilt sowohl für private Grundstücke als auch für öffentliche Gehwege, die unmittelbar an das Grundstück angrenzen, sofern die Räum- und Streupflicht von der Gemeinde auf die Anlieger übertragen wurde, vergleiche Bundesgerichtshof Urt. v. 21.02.2018, Az.: VIII ZR 255/16. Als Eigentümer müssen Sie also sicherstellen, dass der Gehweg vor Ihrem Haus schnee- und eisfrei gehalten wird. Ebenso müssen private Wege, die von Dritten betreten werden – zum Beispiel ein Hof oder eine Zufahrt –, gestreut werden, um das Unfallrisiko zu minimieren. Hauseigentümer können damit auch einen externen Dienstleister beauftragen wie zum Beispiel einen Winterdienst.
Streupflicht für Mieter
In vielen Mietverträgen wird die Räum- und Streupflicht an die Mieter übertragen. Das bedeutet, dass die Mieter dafür sorgen müssen, dass der Gehweg vor ihrem Haus oder ihrer Wohnung im Winter sicher bleibt. Fehlt eine entsprechende Regelung im Mietvertrag, bleibt die Pflicht beim Hauseigentümer.
Wird die Streupflicht im Mietvertrag auf den Mieter übertragen, müssen Mieter entweder selbst räumen und streuen oder gegebenenfalls einen Winterdienst beauftragen. Mieter sind dazu berechtigt, die Streupflicht von einem Dritten, also einem Dienstleister, durchführen zu lassen.
Streupflicht einer Gemeinde
Auch die Gemeinden haben eine öffentlich-rechtliche Räum- und Streupflicht, insbesondere auf öffentlichen Straßen und Wegen, die nicht an ein privates Grundstück angrenzen. In vielen Fällen geben Gemeinden die Verantwortung für angrenzende Gehwege jedoch an die Anwohner weiter. Die genauen Regelungen finden sich in den örtlichen Satzungen, die den Umfang der Streupflicht konkret festlegen.
Streupflicht: Welche Flächen sind betroffen?
Räum- und Streupflicht auf Privatgrundstücken
Die Streupflicht gilt nicht nur für öffentliche Gehwege, sondern auch für private Grundstücke. Das bedeutet, dass auch Wege auf Ihrem Grundstück, die von anderen Personen genutzt werden könnten, von Schnee und Eis befreit werden müssen. Dies betrifft beispielsweise Zufahrten, Parkplätze oder private Gehwege. Besonders kritisch wird es, wenn Dritte, wie zum Beispiel Lieferanten oder Besucher, auf einem vereisten Privatweg ausrutschen und sich verletzen. In solchen Fällen haften Sie als Grundstückseigentümer.
Streupflicht auf Gehwegen ohne Bürgersteig
Nicht alle Straßen verfügen über einen Bürgersteig. Dennoch gilt auch hier die Streupflicht, insbesondere wenn der Bereich entlang der Straße als Gehweg genutzt wird. In solchen Fällen müssen Sie sicherstellen, dass eine gefahrlose Passage möglich ist. Die Räum- und Streupflicht umfasst dann oft den Randstreifen der Straße oder einen entsprechend abgetretenen Bereich.
Bei innerörtlichen Straßen ohne Gehwege auf beiden Seiten reicht es aus, dass nur auf einer Seite gestreut wird, um Fußgängern eine sichere Passage zu ermöglichen. Die Notwendigkeit, beide Seiten der Straße zu bestreuen, besteht nicht. Eine zwingende Konsequenz, welche der beiden Seiten bestreut werden muss, besteht im Übrigen auch nicht. Sofern die Gemeindesatzung keine bestimmte und klare Regelung der Streupflicht für Anlieger innerörtlicher Straßen ohne Gehwege vorsieht, ist sie unwirksam. Sie kann keine Streupflicht für die Anlieger – weder der einen noch der anderen Straßenseite - begründen, vergleiche OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2014, Az. 9 U 143/13. Die Satzung muss also ausdrücklich regeln, welche der beiden Seiten gestreut werden muss.
Streupflicht auf Parkplätzen
Falls Sie einen Parkplatz besitzen, beispielsweise als Geschäftsinhaber oder Betreiber eines Mehrfamilienhauses, müssen Sie auch bei solchen Flächen dafür sorgen, dass diese von Schnee und Eis befreit werden. Dies gilt nicht nur für private Parkplätze, sondern auch für öffentlich zugängliche Parkflächen wie Kundenparkplätze von Supermärkten oder Gewerbeobjekten.
Haftpflichtversicherung und Streupflicht
Was passiert, wenn jemand auf Ihrem Grundstück oder Gehweg stürzt, obwohl Sie Ihrer Streupflicht nachgekommen sind? In solchen Fällen greift oft die Haftpflichtversicherung. Wenn ein Dritter, beispielsweise ein Passant, durch Glatteis oder Schnee auf Ihrem Grundstück oder vor Ihrem Haus stürzt, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen.
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle, zahlt also zum Beispiel Schadensersatz an den Geschädigten. Etwaige Bußgelder für die versäumte Räum- und Streupflicht werden vom Haftpflichtversicherer nicht übernommen.
Wann darf ein Winterdienst beauftragt werden?
Wer selbst nicht in der Lage ist, die Räum- und Streupflicht zu erfüllen, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Abwesenheit, kann einen Winterdienst beauftragen. Dieser übernimmt die Pflicht, Wege und Flächen bei Schnee und Eis zu sichern.
Doch auch wenn Sie einen Winterdienst beauftragen, bleiben Sie grundsätzlich in der Verantwortung und sollten überprüfen, ob die beauftragte Firma ihre Arbeit korrekt erledigt. Sollte sich ein Unfall aufgrund mangelhafter oder unterlassener Streupflicht durch den beauftragten Winterdienst ereignen, können Sie bei dem beauftragten Unternehmen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Die Räum- und Streupflicht ist ein wesentlicher Bestandteil für die Gewährleistung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Winter. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Ob als Hauseigentümer, Mieter oder Grundstücksbesitzer – es ist wichtig, die jeweiligen kommunalen Regelungen zu kennen und im Winter stets darauf zu achten, dass Wege sicher begehbar sind.
Bei den Gemeinden können sich Bürger jederzeit darüber informieren, welche kommunalen Vorgaben für die Streupflicht bestehen und welche Uhrzeiten zu berücksichtigen sind. Auch die Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung sollte geprüft werden, um im Schadensfall auf der sicheren Seite zu sein. Indem Sie sich gut informieren und gegebenenfalls Vorsichtsmaßnahmen treffen, tragen Sie dazu bei, dass der Winter sicher und unfallfrei verläuft – für Sie selbst und für andere.
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Rechtstipps zu "Streupflicht"
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14.02.2025 Rechtsanwalt Torsten Schutte„… Fällen kann auch die Gemeinde verantwortlich sein, wenn sie ihre Räum- und Streupflichten vernachlässigt hat. Nach einem Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle sichern, indem …“ Weiterlesen
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08.12.2024 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„Allgemeine Pflichten Räum- und Streupflicht wahrnehmen: SorgenSie dafür, dass vor Ihrem gesamten Grundstück bei Schneefall und Glätte geräumt und gestreut wird. Die Pflicht gilt täglich von 7:00 …“ Weiterlesen
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03.09.2024 Rechtsanwältin Dagmar Totz„… auch für die Räum- und Streupflicht. Die Gemeinde wird jedoch regelmäßig den Anliegern durch Gemeindesatzung die Pflicht zum Winterdienst auferlegen. Dann muss der jeweilige Grundstückseigentümer dafür …“ Weiterlesen
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25.01.2024 Rechtsanwalt Christian Koch„… auf einer schuldhaften Verletzung der Beklagten obliegenden Räum- und Streupflicht beruhe. Die Beklagte sei zum Unfallzeitpunkt verpflichtet gewesen, zur Sicherung des Fußgängerverkehrs im Stadtgebiet …“ Weiterlesen
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16.01.2024 Rechtsanwalt MMag. Daniel Köhle„Die Schneeräum- und Streupflicht in Österreich ist eine wichtige Verpflichtung, die sowohl für die Sicherheit der Bürger als auch für die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses im Winter …“ Weiterlesen
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25.11.2024 Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler„… , die die Räum- und Streupflicht hat. Städte und Gemeinden kümmern sich in der Regel ausschließlich um öffentliche Wege, die nicht an die privaten Grundstücke grenzen. Für diese Wege trägt der Besitzer …“ Weiterlesen
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16.12.2023 Rechtsanwalt Michael Böhler„… - und Streupflicht. Denn sollte wegen Glätte ein Fußgänger zu Sturz kommt, droht ein erheblicher Sach- und Personenschaden. Es stellt sich dann die Frage, ob der Streupflichtige seine Verkehrssicherungspflicht …“ Weiterlesen
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05.12.2023 Rechtsanwalt Stephan Steinwachs„… durch die Verletzung ihrer Räum- und Streupflicht die hauptsächliche Ursache für den Unfall der Klägerin gesetzt hatte. Der BGH betonte, dass das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers …“ Weiterlesen
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05.12.2023 Rechtsanwalt Stephan Steinwachs„… und Radfahrer dar. Sturzunfälle können erhebliche Schäden an Personen und Sachen verursachen. Doch wie verhält es sich mit der Räum- und Streupflicht und wer haftet im Fall der Fälle? Fragestellungen …“ Weiterlesen
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04.12.2023 Rechtsanwältin Carolin Grauvogl„… Gehwege oder Straßen? Welche Ansprüche kann ich als Unfallgeschädigter geltend machen? Wann muss geräumt werden? Im Rahmen von winterlichen Räum- und Streupflichten werden zeitliche Vorgaben meist …“ Weiterlesen
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13.01.2023 Rechtsanwalt Robert Nebel„… so hinnehmen muss, wie er sie vorfindet; ggf. bleibt ihm die Möglichkeit, von der Nutzung auf Grund der offenbaren Gefahren, die von dem Grundstück ausgehen, abzusehen. Eine Räum- und Streupflicht für …“ Weiterlesen
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20.12.2022 Rechtsanwalt Torsten Schutte„1. Eine winterliche Räum- und Streupflicht kann nicht nur bei allgemeiner Glätte, sondern auch bei einer ernsthaften lokalen Glättegefahr bestehen. 2. Ob eine ernsthafte lokale Glättegefahr besteht …“ Weiterlesen
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12.04.2022 Rechtsanwältin Dr. Sabine Veronika Berndt„Während bei Glatteisunfällen in der Regel über den sog. Anscheinsbeweis dem Geschädigten Beweislasterleichterungen zugute kommen, wenn er innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall …“ Weiterlesen
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08.02.2021 Rechtsanwältin Şölen Izmirli„… kann. Das natürlich unter der Voraussetzung, dass dieser seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist. Folgen für die Praxis Eigentlich weiß man es seit der Fahrschule: vorausschauendes und an die Verkehrs …“ Weiterlesen
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04.12.2023 Rechtsanwalt Felix Waniek„… unmittelbar selbst zur Einhaltung der Räum- und Streupflichten verantwortlich. Mieter sind dagegen nur dann hierfür verantwortlich, wenn sie auf der Grundlage einer klaren und eindeutigen Vereinbarung hierzu …“ Weiterlesen
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02.01.2020 Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl„… und Schneefall am geschäftlichen Verkehr teilnehmen.“ In einer aktuellen Entscheidung vom 02.07.2019 (VI ZR 184/18) hat der BGH zum Umfang der Streupflicht auf den Parkplatz eines Lebensmittelmarktes Stellung …“ Weiterlesen
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09.10.2019 Rechtsanwalt Matthias Lorenz„… ) vom 2. Juli 2019, Az.: VI ZR 184/18 vorstellen. Darin geht es um den Umfang der Streupflicht auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes. Der Sachverhalt Ausgangspunkt der Entscheidung ist ein Sturz …“ Weiterlesen
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29.07.2020 Rechtsanwalt Matthias Richter„… Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bzw. ein Verstoß gegen winterliche und Streupflichten nur vor, wenn eine allgemeine Glätte vorliegt oder wenn erkennbare …“ Weiterlesen
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