4.253 Anwälte für Revision | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Okal
sehr gut
Anwaltskanzlei Okal, Dammstraße 20, 35390 Gießen 6799.7826201141 km
Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Reiserecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ali Okal für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 36 Bewertungen Sehr gewissenhaft und unkompliziert. Ich bin sehr zufrieden mit Ihrer Arbeit. (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Schwegler
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Schwegler
Kanzlei Ebert und Schwegler, Charlottenstraße 81, 72764 Reutlingen 6950.0283600854 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sarah Schwegler für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Die Beste die es im Umgebung gibt (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Kaak
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Kaak
Anwaltskanzlei Katharina Kaak, Karl-Grillenberger-Straße 1, 90402 Nürnberg 7011.3000133328 km
Ihre Strafverteidigung in starken Händen!
Strafrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Katharina Kaak
aus 15 Bewertungen Für mich persönlich eıne von Beste,wenn nicht sogar dıe Beste Anwâltın .Sehr professionell.Kann nur weiter empfehlen. (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michelle Mayer
Rechtsanwältin Michelle Mayer
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9155421383 km
Arbeitsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Michelle Mayer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 6 Bewertungen Frau Michelle Mayer wurde uns als Vertretung von Herrn Manfred Zipper geschickt. Vergleich ausgehandelt. Alle sind … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Felix Abraham
Rechtsanwalt und Notar Dr. Felix Abraham
Abraham, Ebert & Kollegen, Lünertorstr. 4, 21335 Lüneburg 6760.5130394299 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Felix Abraham vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(05.03.2020) Schnelle Terminvereinbarung, klasse Beratung in einer Strafsache. Das Verfahren wurde eingestellt. Top!
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Naeve
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Naeve
Kanzlei Henry Naeve, Husumer Str. 30, 20249 Hamburg 6717.3254455999 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Henry Naeve
aus 133 Bewertungen Ob die erste Kontaktaufnahme, die erforderliche Korrespondenz, oder bis zur endgültigen Klärung: Alles war zur … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Hees
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Hees
Rechtsanwaltskanzlei Christian Hees, Bendhecker Str. 64, 41236 Mönchengladbach 6632.2036498192 km
Verlässlichkeit - Effizienz - Seriosität - Diskretion
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Hees
aus 121 Bewertungen Zur Fertigung unserer Testamente haben wir Herrn Hees um Rat und Hilfe gebeten. Die Beratung und Hilfe zur Umsetzung … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Spörl
sehr gut
Kanzlei Vincent Spörl, Münchener Straße 16, 10779 Berlin 6972.935075574 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Vincent Spörl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen ❤️ (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Manthey
Rechtsanwalt Anton Manthey
Anton Manthey Rechtsanwalt, Gottfried-Keller-Straße 20, 81245 München 7111.3654252589 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Anton Manthey – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf - Werner Thieme
sehr gut
Rechtsanwalt Thieme, Elbchaussee 18, 22765 Hamburg 6716.6004277327 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rolf - Werner Thieme gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen ... dieser Anwalt nimmt sich erstaunlich viel Zeit für meine Belange. Bisher optimal gelaufen. (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann
Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann
RECHTSANWÄLTE Greiner-Zimmermann und Heindörfer, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1200552378 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Ich fühlte mich zu jeder Zeit menschlich verstanden und fachlich bestmöglich betreut! Absolut zuverlässig und sehr … (12.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden
sehr gut
Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden
zur Nieden Rechtsanwalt & Fachanwalt, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg 6719.5958822225 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 52 Bewertungen Ich war mit einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit bei Rechtsanwalt Jonathan zur Nieden. Nicht nur dass Herr zur … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Kanzlei Ralf Bergmann, Braugasse 12, 50859 Köln 6666.7217727192 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Bergmann
(13.11.2017) Der Anwalt hoerte sich den Sachverhalt kurz am Telefon an, wartete dann auf einige Detail-Infos per E-mail und liess …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lößel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Lößel
Strafverteidigerbüro Thomas Lößel, Türkeistr. 28, 90518 Altdorf bei Nürnberg 7032.7681490895 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lößel ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 17 Bewertungen Herr Lößel hat heute mal wieder bewiesen, dass er der beste Anwalt für Strafrecht ist. Kann Ihn zu 100% … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix
Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix
anwalt+ Feix - Palma Rechtsanwälte, Anichstraße 17/3, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.1092955166 km
Arbeitsrecht • Sportrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Feix - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Maaz
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Maaz
MÜLLER SEIDEL VOS - Rechtsanwälte Steuerberater, Breite Straße 147-151, 50667 Köln 6674.3748859247 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Marius Maaz für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 41 Bewertungen Ein absolut freundlicher und kompetenter Anwalt! Alle Angelegenheiten wurden zuverlässig und erfolgreich bearbeitet! … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm
Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm
Halm & Preßer | Fachanwälte und Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät, Lutherstraße 14, 66538 Neunkirchen 6773.0053396989 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Jagdrecht • Anwaltshaftung • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Mediator Dr. Christian Halm ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(28.06.2023) Herr Halm und sein Team haben sich intensiv in den Fall eingearbeitet, und verständlich und effizient Lösungsansätze …
Profil-Bild Rechtsanwältin Carina Tofall
sehr gut
Rechtsanwältin Carina Tofall
Kanzlei Ferlings, Cramer & Kollegen, Giersmauer 5, 33098 Paderborn 6744.2029694009 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Carina Tofall ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 34 Bewertungen Sehr gute Betreuung durch eine kompetente Anwältin, deren Einsatz sehr erfolgreich war. Eine absolut empfehlenswerte … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Däuble
Rechtsanwältin Claudia Däuble
Kanzlei Claudia Däuble, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Däuble ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(06.09.2023) Bin mit dem Erstkontakt sehr zufrieden. Warte allerdings noch auf ein erfolgreiches Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Banse
Rechtsanwältin Manuela Banse
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6012466321 km
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Manuela Banse gerne zur Verfügung
(03.05.2024) Zear nett und Kompetenz
Profil-Bild Rechtsanwalt Tolga Topuz
Rechtsanwalt Tolga Topuz
Topuz Law, Parkstraße 22, 40477 Düsseldorf 6648.6819967132 km
Anwalt mit Biss für turbulente und ruhige Lebensphasen!
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Tolga Topuz
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Franz
Rechtsanwalt Alexander Franz
Kanzlei Alexander Franz, Schmellwitzer Str. 107, 03044 Cottbus 7072.2416501159 km
Gerne vertreten wir auch Sie. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Franz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Bastian Nonnenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Bastian Nonnenberg
Kanzlei Bastian Nonnenberg, Töpferweg 8, 32429 Minden 6722.0301683512 km
Ich setze mich für Sie ein!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Bastian Nonnenberg hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Herr Nonnenberg hat uns bei der Rückabwicklung eines gekauften KFZ sehr erfolgreich vertreten. Das Fahrzeug hatte … (09.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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