679 Anwälte für Bearbeitungsgebühr Kredit | Seite 29

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Rechtsanwältin Angelica Richter
Geus & Richter | Rechtsanwälte, Rückertstr. 30, 97421 Schweinfurt 6926.1001614776 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Angelica Richter
(17.01.2017) kompetente Beratung, man fühlt sich gut aufgehoben!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer, Pallasstr. 79, 44575 Castrop-Rauxel 6664.6596603142 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann
aus 47 Bewertungen Herr Dr. Zimmermann, ist ein äußerst kompetenter und fähiger, sowie überaus freundlicher Anwalt. Er konnte mir in … (11.04.2024)
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Rechtsanwalt Maximilian Nölke
Ruscher & Nölke Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Kaiser-Wilhelm-Ring 4-6, 48145 Münster 6663.9741288376 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Nölke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit
(04.03.2020) Herr Nölke hat mich einer Insolvenz Angelegenheit betreut. Er hat alles für mich gerettet, was noch zu retten war. Er …
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Warneke
Kanzlei Warneke, Leonrodstr. 11, 83278 Traunstein 7202.4289190607 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Margit Warneke
aus 7 Bewertungen Ich bin Frau Warneke für Ihre überaus freundliche, umfangreiche und sachdienliche Beratung sehr dankbar. Ergäbe sich … (14.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tim Greenawalt
Rechtsanwalt Dr. Tim Greenawalt
RA Dr. Tim Greenawalt | ExpatsGlobal, 70 Queen's Road Central, Crawford House 1104 Hongkong Central, Hongkong
Globales Business | Steuern | Vermögensschutz
Internationales Wirtschaftsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Tim Greenawalt gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Eine sehr gute Quelle für das spezialisierte Wissen, das man braucht, um bei "Geo-Optimierungen" die … (08.06.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann
Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin 6975.2102195229 km
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Bearbeitungsgebühr Kredit
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Moers
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Moers
Dr. Sieprath & Partner Partnerschaft mbB, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.9087538203 km
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Bearbeitungsgebühr Kredit bietet Frau Rechtsanwältin Katja Moers
aus 27 Bewertungen Bisher benötigte ich lediglich eine rechtsberatung werde sie aber nun für weitere Vorgehen gegen die Postbank nutzen … (18.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit

Fragen und Antworten

  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bearbeitungsgebühr Kredit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bearbeitungsgebühr Kredit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bearbeitungsgebühr Kredit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bearbeitungsgebühr Kredit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die von Banken, Bausparkassen und anderen Geldinstituten erhobenen Bearbeitungsgebühren – Stichwort: Bearbeitungsgebühr Kredit – sind seit vielen Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die erste große Klagewelle wurde mit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2014 ausgelöst, als dieser die Erhebung von Bearbeitungsgebühren für unzulässig erklärte. Der BGH entschied zudem, dass die Banken vereinnahmte Bearbeitungsgebühren zurückzahlen müssen.

Unzulässige Preisnebenabrede

Der BGH monierte, dass das Bearbeitungsentgelt mit der Bearbeitung des Darlehens verbundene Verwaltungstätigkeiten abdeckt, wie der Aufwand für die Prüfung und Festlegung der Darlehenskonditionen, die für den einzelnen Kunden bzw. Kreditnehmer festgelegt werden, sowie die Bonitätsprüfung, die Ausfertigung des Kreditvertrages, dessen Prüfung und zuletzt der Aufwand für die Auszahlung des Kredits.

Bei diesen Verwaltungstätigkeiten handelt es sich um Leistungen, die bei einem Darlehensvertrag in den Aufgabenbereich des Darlehensgebers fallen und die der Darlehensgeber im eigenen Interesse erbringt. Das gilt besonders für die Prüfung der Bonität und für die Bearbeitung des Antrags sowie auch für die Beschaffung oder Überlassung des Kapitals. Solche Leistungen sind im Rahmen eines Darlehensvertrages nicht gesondert vergütungsfähig. Grundsätzlich gilt, dass Aufwendungen wie Verwaltungskosten und Gewinne durch den Zins abgedeckt werden sollen.

Eine Gebühr mit vielen Namen

Die Banken und Bausparkassen haben jedoch die Bearbeitungsgebühr für Kredite nicht abgeschrieben, sondern oft in abgewandelter Form weiter in Rechnung gestellt. So hat die Bearbeitungsgebühr über die Jahre viele Namen angenommen, wie zum Beispiel: Individualbeitrag, Kontogebühren, Kreditgebühren, Kreditbearbeitungsgebühren, Abschlussgebühr, Darlehensgebühr, und Banken haben das Bearbeitungsentgelt für die unterschiedlichsten Tätigkeiten erhoben.

Bausparverträge im Focus des Bundesgerichtshofs

Seit 2016 haben wieder die Bearbeitungsgebühren in Bausparverträgen erhöhte mediale Aufmerksamkeit erlangt. In jenem Jahr erregte ein BGH-Urteil Aufsehen, das die in einem Bausparvertrag enthaltene Darlehensgebühr für unzulässig erklärte. Die Bausparkassen haben in ihren älteren Bausparverträgen regelmäßig bestimmt, dass Bausparer, die bei Ende der Laufzeit eines Bausparvertrags ein Bauspardarlehen aufnehmen wollen, eine Abschlussgebühr zahlen müssen. Zudem hat der BGH 2017 die auch in Bausparverträgen oft enthaltene Kontogebühr gekippt. Bausparer, die diese Darlehensgebühr oder Kontogebühr bezahlt haben, können diese entrichteten Gebühren von der Bausparkasse zurückfordern.

Nicht jede Gebühr ist unzulässig

Der BGH hält aber nicht jede Gebühr für unzulässig. So hat der BGH die Abschlussgebühr bei Abschluss eines Bausparvertrages als zulässig erachtet. Das BGH-Urteil führt in der Begründung an, dass die Vereinbarung einer Abschlussgebühr den kollektiven Interessen der Bausparer diene, da damit der Vertrieb, insbesondere die Provision der Außenmitarbeiter, bezahlt werde. Durch solche Vereinbarungen im Bausparvertrag werde der Bausparer nicht unangemessen benachteiligt und könne die bezahlten Beträge nicht von der Bausparkasse zurückfordern.

Eine weitere Ausnahme gilt bei der Gewährung von sogenannten KfW-Darlehen. KfW-Darlehen sind Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Förderdarlehen dienen einem staatlichen Auftrag, und verlangte Bearbeitungsgebühren sind daher nicht unangemessen. Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Ausnahme: So dürfen laufzeitunabhängige Darlehensgebühren bei einem Verbrauchervertrag bzw. Verbraucherkredit nicht dazu führen, dass dadurch die nach § 502 Abs. 3 BGB geregelte Maximalhöhe der Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent überschritten wird. So ist zum Beispiel der Bausparer, der das Bauspardarlehen für sein privates Wohnhaus verwendet hat, Verbraucher. Aber er ist Unternehmer, wenn er den Kredit für Investitionen für seine Firma verwendet hat.

Verjährung prüfen

Eine Hürde bei älteren Verträgen ist die sogenannte Verjährung. So gilt grundsätzlich die dreijährige Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in welchem die Bausparkasse oder die Bank die Kreditgebühr vereinnahmt hat. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn der Anspruchsberechtigte auch tatsächlich von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. In diesem Fall gilt dann die sogenannte taggenaue zehnjährige Verjährungshöchstfrist. Das heißt, wurde beispielsweise die Gebühr am 19.07.2007 vereinnahmt, läuft die Verjährung zum 19.07.2017 ab und kann dann nicht mehr durchgesetzt werden.

Die zehnjährige Verjährungsfrist gilt aber in der Regel nicht mehr für Bearbeitungsentgelte. Seit den BGH-Urteilen von 2014 ist allgemein bekannt, dass diese zurückgefordert werden dürfen. So sind die Ansprüche wegen Herausgabe von Bearbeitungsentgelten aus Altverträgen vor 2014 in der Regel verjährt, denn die Verjährung kann durch Erhebung einer Klage oder durch Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gehemmt werden. Das gerichtliche Mahnverfahren darf aber nicht mit der Mahnung verwechselt werden.

Bausparkasse oder Bank in Verzug setzen

Kann von der Bausparkasse oder Bank die Rückzahlung der Gebühren verlangt werden, sollte diese zunächst zur Zahlung aufgefordert und gemahnt werden. Durch die Mahnung gerät die Bausparkasse oder Bank in Verzug. Im Internet finden sich zahlreiche Musterschreiben und Anleitungen für einen Musterbrief. Befindet sich das jeweilige Institut in Verzug, kann ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da dann die Bausparkasse oder Bank dessen Kosten zu zahlen hat. Allerdings wird durch eine Mahnung nicht die Verjährung gehemmt.

Zinsen einfordern

Ist die Bank oder Bausparkasse zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr verpflichtet, kann zusätzlich Nutzungsersatz verlangt werden. Nutzungsersatz sind die Vorteile, die die Bank aufgrund dieser Einnahmen hatte. Da einfache Bankkunden das Giralsystem der Banken nicht verstehen, kann nach der Rechtsprechung des BGH eine Pauschale in Höhe von fünf Prozent gefordert werden.

Allerdings stellen diese fünf Prozent nach einer Mindermeinung nur die Spitze des Eisberges dar: Aufgrund des Giralsystems können Banken giral, also fiktiv per Knopfdruck, Geld erschaffen. Anders gewendet können Banken Kredite vergeben, solange diese die Mindestkapitalanforderungen für Kreditrisiken erfüllen. Diese liegen grob vereinfacht gesagt mindestens bei dem 12,5-fachen der Eigenkapitalquote. Sprich, für einen Euro kann die Bank Kredite in Höhe von 12,50 Euro vergeben. Ein Beispiel: Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank bei 100 Euro rückzuzahlender Bearbeitungsgebühren pro Jahr fünf Prozent, also fünf Euro, bezahlen. Das ergibt in drei Jahren 15 Euro. Tatsächlich hat die Bank aber mit diesen 100 Euro Geld in Höhe von 1250 Euro schöpfen können. Der Nutzungsersatz hieraus ergäbe in drei Jahren bei fünf Prozent 187,50 Euro. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass der tatsächliche Nutzungsersatz noch viel höher ist, da die Eigenkapitalquote nicht allein maßgeblich ist. Eine gerichtliche Entscheidung in höheren Instanzen existiert zu diesen Fragen bisher nicht.

(FMA)

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