247 Anwälte für Betreuung | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
sehr gut
Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
Warneboldt, Reinhäuser Landstr. 16, 37083 Göttingen 6825.8101448567 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Betreuungsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Betreuung
aus 22 Bewertungen Wir erhielten eine Beratung für unseren Landwirtschaftlichen Betrieb. Frau Warneboldt ist eine sehr erfahrene und … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Schlabach
Kanzlei Peggy Schlabach, Karl-Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg 6853.7173874146 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Peggy Schlabach bietet im Bereich Betreuung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Esmée Greve
Kanzlei Greve, Winklpainerstr. 8, 83278 Traunstein 7202.3030322477 km
Sozialrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Esmée Greve unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Betreuung
aus 9 Bewertungen Frau Greve hat sich voll und ganz und engagiert meines Falles angenommen.Auch sehr präzise das falsche Gutachten … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Thieler LL.M.
Rechtsanwalt Oliver Thieler LL.M.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Gerechtigkeit durch Expertise. Ich setze Ihr Recht sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich durch. Vertrauen, Respekt, Recht haben und Recht bekommen.
Erbrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Betreuungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Thieler LL.M. im Bereich Betreuung bietet Beratung und Vertretung
(01.03.2024) Herr Rechtsanwalt Oliver Thieler hat uns in einer Erbsache vertreten die doch etwas komplizierter war, da sich sowohl …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sybille M. Meier
Rechtsanwältin Sybille M. Meier
Rechtsanwaltskanzlei Sybille M. Meier, Uhlandstr. 161, 10719 Berlin 6971.5388579288 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Betreuungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Betreuung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sybille M. Meier
(30.10.2023) Frau Meier hat mir sofort einen Termin angeboten. Leider hatte ich vorher nicht gesehen, dass die Kanzlei von Frau …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Kühn
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Kühn
Kanzlei Kerstin Kühn, Breitscheidstr. 53, 16321 Bernau bei Berlin 6976.4705454079 km
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Kühn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Betreuung
aus 15 Bewertungen Wir haben Krau Kühn in einer Nachbarschafts- und Baurechtsstreitsache als eine sehr angenehme und freundliche … (20.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ricarda John-Volkmann
Rechtsanwältin Ricarda John-Volkmann
Kanzlei Ricarda John-Volkmann, Wasserweg 1, 99996 Unstruttal 6868.3493660655 km
Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Ricarda John-Volkmann bietet im Bereich Betreuung Rechtsberatung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betreuung

Fragen und Antworten

  • Betreuung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betreuung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Betreuung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betreuung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betreuung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Betreuung bzw. rechtliche Betreuung löste im Wege des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft für Volljährige die Entmündigung ab und ist seitdem in §§ 1896 ff BGB geregelt. Betreuung im rechtlichen Sinne ist die rechtliche Vertretung des Betreuten, keine soziale oder gesundheitliche Betreuung.

Auf Antrag wird das Betreuungsverfahren vor dem Betreuungsgericht eröffnet. Im Betreuungsverfahren wird geprüft, ob eine Beeinträchtigung gegeben ist und welche Bereiche der Betroffene noch selbst bewältigen kann und in welchen Lebensbereichen er nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann. Betreuung wird vom Betreuungsgericht im Betreuungsbeschluss angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer Erkrankung seine Angelegenheiten insgesamt oder einzelne Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen kann. Grund hierfür kann eine psychische Krankheit oder eine Behinderung körperlicher, seelischer oder geistiger Art sein, die von einem neutralen Gutachter im Betreuungsverfahren begutachtet wird. Relevante psychische Krankheiten sind z. B. Neurosen, Zwangserkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen, aber auch seelische Störungen als Folge körperlicher Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns. Als Behinderung gelten z. B. angeborene bzw. frühkindliche Hirn- oder Intelligenzdefekte; seelische Behinderungen sind psychische Beeinträchtigungen, unabhängig von hirnorganischen Auslösern (Demenz, Alzheimer). Eine rein körperliche Behinderung führt selten zur Erforderlichkeit einer Betreuung, ist aber auf Antrag des Betroffenen möglich (andauernde Bewegungsunfähigkeit, Taub-Blindheit etc.).   

Die Anordnung der Betreuung findet nicht statt, wenn der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Im Falle einer Vorsorgevollmacht regelt der Bevollmächtigte die Angelegenheiten für den Betroffenen, die gerichtliche Anordnung der Betreuung ist entbehrlich bzw. kann so verhindert werden. Wenn sich die Vorsorgevollmacht nicht auf alle Bereiche erstreckt, wird die gerichtliche Anordnung der Betreuung in diesen Bereichen möglich. Eine Betreuung kann wieder aufgehoben werden, auf Antrag des Betreuten oder im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Betreuung durch das Betreuungsgericht, wenn dieses feststellt, dass der Handlungsbedarf entfallen ist.

Als Betreuer kommen vor allem Verwandte oder Ehepartner in Betracht. Andernfalls werden ehrenamtliche Betreuer oder Berufsbetreuer eingesetzt. Wünschen des Betroffenen hinsichtlich der Betreuung ist im Verfahren und auch bei der Ausübung der Betreuung Rechnung zu tragen. Wünsche kann der Betroffene z. B. in einer sog. Betreuungsverfügung zuvor festgehalten haben.

(LOE)

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