4.518 Anwälte für Blitzer | Seite 189

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Rechtsanwalt Stephan Mager
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mager im Bereich Blitzer bietet Beratung und Vertretung
(30.03.2022) Sehr Freundlicher Kontakt und seine rechtliche Bewertung beim ersten Gespräch entsprach dem späteren Urteil. Das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Datenschutzbeauftragter (IHK) Martin Lauppe-Assmann
sehr gut
Kanzlei Martin Lauppe-Assmann, Bensheimer Str. 14, 40229 Düsseldorf 6653.6440115837 km
Sprechstunde ist: WENN SIE ANRUFEN ☎️ 0171-5115851 auch am Wo-ende & Freitags
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Datenschutzbeauftragter (IHK) Martin Lauppe-Assmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Blitzer
aus 229 Bewertungen Rechtsanwalt M.Lauppe gab mir von Anfang an das Gefühl das ich bei Ihm gut aufgehoben bin. Er war von Anfang bis Ende … (07.03.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Jens Weber
Kanzlei Neukam und Weber, Hersbrucker Str. 60, 91207 Lauf an der Pegnitz 7021.1673508863 km
"Die Aufgabe eines Anwalts besteht nicht nur darin, Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen." - Robert H. Jackson
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jens Weber für Rechtsfragen rund um den Bereich Blitzer
aus 47 Bewertungen Nach einem Totalschaden am eigenen Pkw durch ein Fremdfahrzeug wendeten wir uns an die Anwaltskanzlei Jens Weber. Wir … (21.04.2024)
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Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück
Rechtsanwalt Steffen Brück Legal Skills Rechtsanwälte, Karl-Marx-Allee 90a, 10243 Berlin 6977.2619555247 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Blitzer steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Weis
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Rechtsanwalt Marcus Weis
Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 10, 69469 Weinheim 6856.1534593402 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Weis unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Blitzer
aus 11 Bewertungen Sehr kompetent und hilfsbereit (09.08.2023)
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Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
RBS Reischl Bernhofer Schnöll Rechtsanwälte OG, Dr. Franz Rehrl Platz 7, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5187200753 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Blitzer beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
aus 13 Bewertungen Top Anwalt, mit besten Empfehlung. Menschlichkeit, Kompetenz, Beratung, Verlässlichkeit.....auf hohem Niveau. … (27.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Blitzer

Fragen und Antworten

  • Blitzer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Blitzer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Blitzer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Blitzer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Blitzer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Blitzer ᐅ Persönliche und kompetente Beratung

Mit dem Begriff Blitzer werden Messgeräte bezeichnet, die bei einer gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß zum Nachweis der Fahreridentität automatisch ein Lichtbild mit Lichtblitz anfertigen. Da die Geräte oft getarnt und unauffällig sind, werden diese erst mit dem Lichtblitz bemerkt und daher „Blitzer“ genannt.

Blitzer können unterschiedliche Geräte sein

Es gibt mobile Blitzer, aber auch stationäre Blitzer, die fest installiert sind. Die installierten Blitzer sind auf Dauer am selben Ort und nicht mobil. So befinden sich in jeder Großstadt bereits zahlreiche fest montierte Blitzer. Den größten Anteil der Blitzer machen aber die mobilen Blitzer aus. Diese Blitzer können nach Wahl der Behörden an verschiedenen Stellen an Straßen und Autobahnen aufgestellt werden.

Dabei gibt es unterschiedliche Messgeräte. Ein Gerätetyp sind die Radarfallen: Bei diesen wird durch das Aussenden von elektromagnetischen Wellen ermittelt, ob jemand zu schnell fährt. Ebenfalls weit verbreitet ist die Messung mittels Lichtschranke. Neben diesen als Blitzer bezeichneten Messsystemen, gibt es noch die Blitzer an Ampeln, die Rotlichtverstöße aufzeichnen. Hierbei werden in der Fahrbahn Induktionsspulen eingebettet, die das Überfahren von Fahrzeugen registrieren. Mittlerweile werden diese Blitzerampeln weiter aufgerüstet, sodass diese auch zugleich die Geschwindigkeit messen können. So droht dann, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, zugleich die Strafe wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, da meistens in diesen Fällen zu schnell gefahren wird.

Bei dem Einsatz von Laserpistolen wird nicht geblitzt. Bei der Lasermessung wird zum Nachweis der Identität des Autofahrers kein Lichtbild angefertigt und wird daher auch nicht geblitzt. Um den Fahrer, der zu schnell gefahren ist, zu identifizieren wird das Fahrzeug von der Polizei angehalten.

Blitzer dienen der Unfallverhütung

Viele Unfälle sind auf eine überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Die Blitzer dienen daher der Überwachung der Geschwindigkeit des Verkehrs, um die Autofahrer zu einer Fahrt mit einer zulässigen Geschwindigkeit anzuhalten, damit diese nicht zu schnell fahren. Oft werden Blitzer an Abschnitten von Straßen und Autobahnen eingesetzt, die häufig von Unfällen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen betroffen sind oder wo aufgrund der örtlichen Begebenheit eine erhöhte Gefahr bei zu schnellem Fahren gegeben ist.

Ein weiterer Zweck von Blitzern ist es, Rotlichtverstöße zu ahnden und vor diesen abzuschrecken. Ein Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn ein Fahrer bei rot über die Ampel fährt. Dabei wird zweimal geblitzt: Das erste Mal bei Überfahren der Haltelinie und das zweite Mal bei Einfahrt in den Schutzbereich. Gerade Rotlichtverstöße sind für den Verkehr besonders gefährlich und werden nach dem Bußgeldkatalog im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung besonders hart bestraft.

Welche Strafe folgt, wenn man geblitzt wird?

Wer als Autofahrer zu schnell fährt und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß geblitzt wird, den erwartet mit dem Bußgeldbescheid als Strafe ein Bußgeld, eine Eintragung von einen oder zwei Punkten in Flensburg oder ein Fahrverbot. Das Bußgeld bestimmt sich nach dem Bußgeldkatalog. Zunächst ist zwischen Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung zu unterscheiden:

Strafen bei Rotlichtverstoß

Der „einfache“ Rotlichtverstoß wird im Bußgeldkatalog mit 90 Euro Bußgeld und mit Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Wurde dabei jemand gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und wird der Verkehrssünder mit einen Monat Fahrverbot bestraft. Kommt eine Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro.

War die Ampel länger als eine Sekunde rot, liegt ein sogenannter „qualifizierter“ Rotlichtverstoß vor und es drohen ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Bei einer Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro und mit Sachbeschädigung auf 360 Euro, wobei es bei zwei Punkten und einem Fahrverbot von einen Monat verbleibt.

Wer lediglich die Haltelinie überschreitet, aber nicht in den Schutzbereich einfährt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Lag jedoch auch eine Gefährdung vor, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro und der betroffene Fahrer erhält zusätzlich einen Punkt.

Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen

Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung ist zu unterscheiden, ob diese innerorts oder außerorts begangen wurde. Bei Verstößen innerorts werden höhere Strafen fällig. Die Strafen reichen generell von 10 Euro Bußgeld bis zu 680 Euro innerorts und 600 Euro außerorts. Zudem kann, wer zu schnell fährt, mit bis zu zwei Punkten in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot belegt werden. Wiederholungstäter oder Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden, werden strenger bestraft. Wer acht Punkte in Flensburg erreicht, verliert den Führerschein. Für genauere Auskünfte steht hierzu der Bußgeldrechner zur Verfügung.

Warnungen vor Blitzer

Im Internet sind zahlreiche Karten vorhanden, in welchen die fest installierten Blitzer verzeichnet sind, um zu vermeiden, geblitzt zu werden. Aber auch die mobilen Blitzer werden bereits auf Apps angezeigt. Die Warnung vor einen Blitzer, damit Autofahrer nicht geblitzt werden, ist straffrei. Wen allerdings die Polizei dabei beobachtet, mit der Lichthupe den Gegenverkehr zu warnen, den kann die Polizei wegen Missbrauchs der Lichthupe mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro ahnden.

Im Internet sind verschiedene Modelle von Radarwarn- oder Laserstörgeräte erhältlich. Zwar ist deren Verkauf und Besitz in Deutschland zulässig, aber das Benutzen oder betriebsbereite „Mitsichführen“ als Fahrer ist verboten und kann ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt bestraft werden. Dasselbe gilt auch für Apps, die Verkehrsüberwachungen wie Blitzer anzeigen. Allerdings gilt dies nicht für den Beifahrer, der ein solches Gerät benutzt. Warnt dieser den Fahrer, ohne dass der Fahrer von der Verwendung eines Radarwarn- oder Laserstörgerätes Kenntnis hat, wird kein Bußgeld und auch kein Punkt fällig.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid kommt üblicherweise innerhalb von zwei bis vier Wochen, nachdem man geblitzt wurde. Die Zustellung kann sich aber auch verzögern. Wer mit der im Bußgeldbescheid festgesetzten Strafe, insbesondere mit dem Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot, nicht einverstanden ist, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Der Einspruch ist binnen zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheids einzulegen. Hierzu ist auch die Rechtsmittelbelehrung zu beachten, die standardmäßig jedem Bußgeldbescheid beigefügt ist.

(FMA)

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