3.868 Anwälte für Erbrecht | Seite 28

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Gerlach
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Gerlach
Kanzlei Gerlach, Prinzregentenplatz 14, 81675 München 7121.1593119476 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Gerlach
aus 121 Bewertungen Sehr gute Darstellung und Referenz (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Barthel
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Barthel
Rechtsanwaltskanzlei Petra Barthel, Wülfeler Str. 11, 30539 Hannover 6774.8248010459 km
Mit Kopf und Herz für Ihr Recht!
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Petra Barthel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Es hat zwar ganz schön lange gedauert, aber wir haben Recht bekommen - das alleine zählt ;-) (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Seethaler
Kanzlei Seethaler, Altstadt 334, 84028 Landshut 7131.8992385969 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Seethaler ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 9 Bewertungen Freundlich, schnell, sachlich fundiert, hilfsbereit (22.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Johannes Will-Fuchs
aus 108 Bewertungen Fachmann, freundlich, jederzeit ansprechbar, auch am Wochende, Anwalt, der seinen Beruf lebt, absolut kompetent, (06.06.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski
Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Michael Dembski - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Seit 30 Jahren ist Michael Dembski unser Rechtsanwalt und Notar wir waren immer sehr zufrieden (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Wagner
Kuba & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht, Goethestraße 51, 38440 Wolfsburg 6827.0938542854 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Susanne Wagner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Heute durfte ich als Nebenbeteiligte einen Termin mit Frau Rechtsanwältin Wagner wahrnehmen. Sämtliche positiven … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Zeitvogel
sehr gut
Anwaltskanzlei Harald Zeitvogel, Krötenweg 7, 70499 Stuttgart 6923.9885521473 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Harald Zeitvogel
aus 11 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, sehr gute Beratung, alles perfekt 😀 Weiterempfehlen (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier
Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier
Kanzlei Gerstmeier, Rosenheimer Str. 28, 83059 Kolbermoor 7167.2120493166 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Kornelia Kotte
Kanzlei Kotte, Herforder Str. 261, 33609 Bielefeld 6715.5885044442 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Kornelia Kotte ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(11.08.2020) Frau Kotte hat meine Interessen sehr gut vertreten.Die Sachverhalte wurden von ihr ausführlich erklärt und die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Fischer
Rechtsanwalt Christian Fischer
Kanzlei Christian Fischer, August-Wilhelm-Pfäffle-Str. 3, 73547 Lorch 6962.2795753585 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christian Fischer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(13.05.2020) Herr Fischer hat mir zügig geholfen, ist sehr zuverlässig und hat sich sehr professionell und wunderbar um meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Nina Leip
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Nina Leip
Kanzlei Leip, Bruchtorwall 13, 38100 Braunschweig 6820.6638331264 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Nina Leip
aus 195 Bewertungen Bei der Finanziellen Auseinandersetzung im Rahmen meiner Scheidung hat Frau Leip sehr hohen Sachverstand bewiesen, und … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Harms
Rechtsanwalt Jochen Harms
rbo – Rechtsanwälte, Sieben Berge 37, 26125 Oldenburg (Oldenburg) 6635.0653820199 km
pragmatisch, persönlich, digital - rbo-Rechtsanwälte und Notarin
Erbrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Harms ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Fritze
Kanzlei Christian Fritze, Messe-Allee 2, 04356 Leipzig 6980.3707696097 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Fritze vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Herr RA Fritze ist ein freundlicher, sachlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Alle unsere Fragen wurden für uns … (25.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ricarda Spiecker
Kanzlei Ricarda Spiecker, Pfaffenrieder Str. 1 A, 82515 Wolfratshausen 7123.6755307924 km
kompetent, fair und zuverlässig
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Mediation • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ricarda Spiecker gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen wir haben da viel für Weiteres dazugelernt (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lilian Wolfer
Rechtsanwältin Lilian Wolfer
Rechtsanwaltskanzlei Lilian Wolfer, Querstr. 4, 60322 Frankfurt am Main 6825.5133438601 km
„Recht ist Wille zur Gerechtigkeit.“ ~ Gustav Radbruch
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Lilian Wolfer
(08.05.2023) Frau Rechtsanwältin Wolfer hat mich als Nebenkläger sehr gut beraten und vor Gericht vertreten. Ich habe mich bei ihr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Weitz
Rechtsanwalt Heiner Weitz
Heyers Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Fürstenwall. 146, 40217 Düsseldorf 6649.5222985977 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Weitz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(11.02.2024) Die Anwaltskanzlei vertrat uns mehrmals in verschiedenen Angelegenheiten und immer zu unserer vollen Zufriedenheit. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Meinert
Rechtsanwälte Balzert, Werner, Lambert & Meinert, Trierer Str. 23, 66839 Schmelz 6747.0754085541 km
Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Meinert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(19.03.2024) Fr Meinert überzeugt wie ihre Kollegin durch ein Höchstmaß an Kompetenz Sehr schnelle unkomplizierte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
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Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
Kuckelkorn Rechtsanwälte, Adalbertstr. 49, 52062 Aachen 6629.6006971759 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
aus 258 Bewertungen Habe gute Erfahrungen und Betreuung gehabt (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Freifrau von Ledebur
Kanzlei Freifrau von Ledebur, Lübsche Str. 146, 23966 Wismar 6785.3008269862 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Freifrau von Ledebur bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Paul
Rechtsanwalt Michael Paul
Kanzlei Paul & Haltenhof, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein 6714.7154030367 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Paul unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
(16.07.2021) Herr Paul hat ruhig zugehört und unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir haben jetzt eine Idee, wie wir es angehen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Kunert
Rechtsanwältin Tanja Kunert
Anwaltskanzlei Kunert, Reiffenstuelweg 7, 83700 Rottach-Egern 7157.7738427493 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Kunert gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Die Suche nach einer verständlichen und ehrlichen rechtlichen Beratung führte mich auf Empfehlung eines Bekannten zu … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Heister
Dietmar Heister Kanzlei für Erbrecht, Schottweg 1, 22087 Hamburg 6720.9265426426 km
Ich berate Sie im gesamten Erbrecht!
Erbrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Dietmar Heister ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein
Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein
Rechtsanwaltskanzlei Lipphardt, Riedler & Sigg - von Löwenstein, Königstor 18, 34117 Kassel 6810.1538083514 km
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein
aus 5 Bewertungen Absolut zu empfehlen! Herr Löwenstein hat mich sehr professionell und kompetent im Bereich Arbeitsrecht /Kündigung … (27.01.2022)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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