3.867 Anwälte für Erbrecht | Seite 29

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Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Wolf
sehr gut
Rechtsanwalt Arno Wolf
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Arno Wolf - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 23 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Wolf hat sich meines Falls angenommen, mich über Risiken aufgeklärt, meine Erfolgsaussichten … (14.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Tapalović
sehr gut
Rechtsanwältin Monika Tapalović
Kanzlei Monika Tapalović, Schwanthalerstr. 100, 80336 München 7117.7000533525 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Tapalović ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 77 Bewertungen Fr. Tapalovic konnte mir meine Fragen bzgl. Immobilienkauf und Geschäftsaufnahme in Kroatien fachlich und verständlich … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck
Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck
Rechtsanwälte Langhoff und Süselbeck Abogados S.L.U., Carrer Gilabert de Centelles, 10, 07005 Palma de Mallorca, Spanien 7004.4451981883 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt / Abogado Joachim Süselbeck
aus 5 Bewertungen Die Beratung hat mir gut geholfen. Ich kann nur empfehlen, die Kanzlei Langhoff und Süselbeck mit gesamten … (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Muth
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Muth
Thomas Blatt Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Werner-Eckert-Str. 4, 81829 München 7126.3756014432 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Muth gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Sehr empfehlenswert (18.04.2022)
Profil-Bild Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.
sehr gut
Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.
Koca Ersöz Anwaltspartnerschaft, Breite Str. 161, 50672 Köln 6674.3234539817 km
„Außer Betreuung, Beratung und Prozessführung ist es mein primäres Ziel schnelle und effektive Lösungen für Sie zu finden."
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Markenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin Frau Avukat Melis Ersöz Koca LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 64 Bewertungen Absolut empfehlenswert! Ich wurde von den Anwältinnen Frau Melis Koca und Frau Nusin Basar absolut kompetent … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Kochanski
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Kochanski
Rechtsanwälte Kochanski & Peschke, Schönblicker Str. 29, 12589 Berlin 6997.8758703813 km
Erbrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jens Kochanski
aus 20 Bewertungen Hr.Kochanski hat uns vom Beratungsgespräch bis zum Ende der Auseinandersetzung sehr gut beraten. Er hat uns … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Peters
Rechtsanwältin Annette Peters
Kai Kluss Rechtsanwälte, Hans-Heinrich-Ehrler-Platz 27, 97980 Bad Mergentheim 6928.4950095888 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Peters ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(11.05.2022) Frau Peters ist sehr klar und kompetent. Wir fühlen uns sehr gut beraten und betreut. Sybille Singer und Michael Dapper
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Lutze
Rechtsanwaltskanzlei Lutze, Baruther Str. 17, 15806 Zossen 6995.3164694681 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Mario Lutze
aus 8 Bewertungen Toller Anwalt im Sinne des Erfolges und nicht der Bereicherung am Mandaten können sich einige Rechtsanwalt eines … (13.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Asch
sehr gut
Asch & Ammann, Rechtstr. 10, 45355 Essen 6646.9974324148 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Asch gerne zur Verfügung
aus 34 Bewertungen Hat sein Fachwissen sehr positiv unter Beweis gestellt und sich für mich als Klient sehr gut eingesetzt. Vielen Dank … (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Richter
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Richter
Kanzlei 52 - Rechtsanwälte, Hauptstr. 52, 53604 Bad Honnef 6707.09657237 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Richter gerne zur Verfügung
aus 90 Bewertungen RA Richter hat mich bei einer seit zwei Jahren ausstehenden Forderung gegenüber einer Bank hervorragend beraten und … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter M. Neumann
Rechtsanwalt Peter M. Neumann
Neumann + Neumann-Engel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Werderstr. 23-25, 68165 Mannheim 6847.8211079965 km
Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Peter M. Neumann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(24.05.2024) Abwicklung, Betreuung, Kommunikation bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen bei der Gegenseite, mehr als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Höhne
Rechtsanwalt Julian Höhne
Dr. Höhne - Anwalts- & Steuerkanzlei, Carrer Tànger, 86, 08018 Barcelona, Spanien 6867.3394328676 km
Erbrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Julian Höhne ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Ich war vor einigen Jahren schon bei Herrn Höhne und würde mich bezüglich Rechtsangelegenheiten im spanischen Recht … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina J. Lepper
Kanzlei Christina J.Lepper, Hauptstr 10, 91083 Baiersdorf 6997.1023468211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Christina J. Lepper für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Blay
Rechtsanwalt Markus Blay
Rechtsanwalt Markus Blay, Stadtmühlweg 2, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.5955477933 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Blay – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Herr Blay hat mich in meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit sehr erfolgreich vertreten. Als besonders positiv möchte … (25.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Bergmann
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Bergmann
Kanzlei Korn-Bergmann · Bergmann, Ebersbacher Str. 101, 63743 Aschaffenburg 6865.387015124 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christopher Bergmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 51 Bewertungen Erstklassige Beratung bis zum Schluss. Äußerst zuverlässig. Sehr empfehlenswert. (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Markus Johannes Hirsch, Kurtalstraße 25, 76887 Bad Bergzabern 6837.8427931506 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
aus 6 Bewertungen Nach meiner Kontaktaufnahme erfolgte eine schnelle Rückantwort und eine zügige Bearbeitung meines Anliegens. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Storsberg
Rechtsanwalt Uwe Storsberg
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1076465152 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Storsberg im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(14.09.2022) Die Storsbergs sind schon mehr wie 30 Jahre unsere Anwälte , immer korrekt, immer freundlich, hört gut zu, hat immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin
Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin
Deubel Leimeister Zeplin PartGmbB Rechtsanwälte und Fachanwälte, Uffenheimer Str. (AnwaltsHaus) 9, 97199 Ochsenfurt 6937.6481751085 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 9 Bewertungen Sehr kompetenter und engagierter Anwalt, der sich wirklich in die Angelegenheiten der MandantInnen hineinarbeitet! So … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Timpe
sehr gut
Rechtsanwältin Diana Timpe
Kanzlei Diana Timpe, Brandenburger Platz 6, 03046 Cottbus 7073.4315283414 km
Mit Herz und Verstand !
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Diana Timpe
aus 37 Bewertungen Ich habe sofort einen Termin bekommen und wurde freundlich und kompetent beraten. Bin sehr zufrieden. Sollte ich … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Eidloth
Rechtsanwältin Elena Eidloth
Limmer.Reutemann - RAe Partnerschaft, Theodor-Heuss-Platz 8, 86150 Augsburg 7063.6022469559 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Eidloth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Pömsl
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Rechtsanwältin Yvonne Pömsl
Kanzlei Yvonne Pömsl, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Ihr Recht - auf den Punk gebracht
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Yvonne Pömsl gerne zur Verfügung
aus 36 Bewertungen Frau Pömsl hat meine Ansprüche rechtssicher und äußerst zügig geprüft und durchgebracht. Frau Pömsl ist sehr … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Rechtsanwalt Enrico Bertelli
Avv. Enrico Bertelli - Studio Legal, Via Carlo Cattaneo, 25, Brescia, Italien 7185.6707864154 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Enrico Bertelli
(19.04.2018) Vereinbarung eines treffens in Brescieam Telefon. Die Absprache war sachlich und angenehm.
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinna Fries
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Rechtsanwältin Corinna Fries Anwaltskanzlei Fries, Bonner Str. 42, 54294 Trier 6716.3082048222 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Corinna Fries vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 28 Bewertungen Frau Fies, die Rechtsanwältin, hat mich hervorragend vertreten. Sie engagierte sich für meinen Fall, als wäre es ihr … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Aline van Heesch
Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Aline van Heesch
KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Hansaring 97, 50670 Köln 6674.1046509907 km
Fachanwältin Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Aline van Heesch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(25.02.2024) Sehr informatives Erstgespräch; sichere, zügige Rücksendung der Unterlagen und Einhaltung der Absprachen. Schneller …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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