3.902 Anwälte für Erbrecht | Seite 156

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Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
Familienkanzlei Stammberger, Egetenmeyer, Kupfer, Promenadestr. 17, 96047 Bamberg 6974.969050327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Arnd Löffelmann
Rechtsanwalt Dr. Arnd Löffelmann
Dr. Löffelmann Anwaltskanzlei, Neustr. 43, 53879 Euskirchen 6679.1269070503 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Arnd Löffelmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Siehe oben (19.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lutz
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lutz
Kanzlei Sabine Lutz, Savignyplatz 6, 10623 Berlin 6970.9307227547 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Lutz
aus 11 Bewertungen Seit einem Jahr vertritt mich Frau Lutz in Familienrechtlichen Verfahren zu Umgangs- und Sorgerecht und hat dabei mein … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Auerswald
Rechtsanwältin Svenja Auerswald
elblaw Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg 6719.0849978577 km
Ich stehe Ihnen als engagierte und ehrliche Partnerin bei der Beratung zur Seite. Ich lege besonderen Wert auf vertrauensvolle Kommunikation, um die beste Lösung für meine Mandant*innen zu finden.
Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Svenja Auerswald vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
(21.02.2024) Rechtsanwältin Auerswald hat mich kompetent beraten. Sie war sehr klar in ihren Aussagen und dennoch sehr emphatisch! …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Ducka
Rechtsanwaltskanzlei Andrea Ducka, Adalbertstr. 102, 80799 München 7117.8788378593 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Ducka ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 7 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Andrea Ducka hat vom ersten Gespräch an mit ihrem Wissen und ihrer fachlichen Kompetenz überzeugt. … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. phil. Frank J. Colin M.A. (SUNY)
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. phil. Frank J. Colin M.A. (SUNY)
colin law, Bahnhofstr. 38, 99084 Erfurt 6922.6378011494 km
Gemeinsam zum Ziel !
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. phil. Frank J. Colin M.A. (SUNY) ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 44 Bewertungen Herr Dr. Colin ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die schnelle und unbürokratisch Kommunikation finde ich … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Engelsberg 12, 75015 Bretten 6886.7045235021 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
(16.04.2024) Frau Hirt-Kremling hat mit viel Sachverstand, Erfahrung und Souveränität und Hartnäckigkeit in meiner Angelegenheit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Weber
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Weber
SWR Rechtsanwälte, Rudolf-Klug-Weg 5, 22455 Hamburg 6712.6427046885 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Stefanie Weber
aus 65 Bewertungen Sehr offen, direkt, hilfsbereit und wegweisend. Kurz kennengelernt doch sehr vertraut. Sie ist eine tolle Frau mit … (24.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Egbert Degner & Kollegen, Auwiesenstr. 30, 72770 Reutlingen 6946.8938233246 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(20.09.2022) Es gibt nichts negatives zu sagen Bin voll und ganz zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Hafer-Drinkuth
Rechtsanwältin Ulrike Hafer-Drinkuth
HEINSEN Rechtsanwälte, Jungfernstieg 41, 20354 Hamburg 6719.6325251737 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulrike Hafer-Drinkuth gerne zur Verfügung
(03.03.2024) Ihre (Hilfe) haben meine kinder und ich 10 jahre lang bereut. Meine kinder haben eine schlimme zeit hinter sich, aber …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Reddemann
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Reddemann
Kanzlei Kerstin Reddemann, Marktplatz 2, 83527 Haag in Oberbayern 7156.1168316595 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Reddemann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Sehr nette und kompetente Anwältin, alle meine Fragen wurden beantwortet und ich fühle mich bestens aufgehoben. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger
Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger
Kanzlei Ilse Süllmann-Zieger, Im Engler 11, 65830 Kriftel 6814.2981550834 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ilse Süllmann-Zieger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Ich bin von Frau Süllmann-Zieger in einer komplizierten Lage mit Erbschaft, Schenkung und Bankguthaben sehr kompetent … (29.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Harsch
Rechtsanwalt Klaus Harsch
Rechtsanwalt Klaus Harsch Harsch & Kollegen, Kaiserstr. 49, 76437 Rastatt 6864.5536101838 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Harsch bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Gute Information über eine verfahrene Situation und Lösung (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Gießler
Rechtsanwalt Matthias Gießler
Rechtsanwälte Gießler & Sander GbR, Bilholtstr. 38, 59399 Olfen 6661.2016462821 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Gießler
(20.04.2019) seriös, kompetent, kommunikativ.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Köster
sehr gut
Anwaltskanzlei Köster, Am Münster 9-11, 37154 Northeim 6819.562966612 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Medizinrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Anne Köster
aus 58 Bewertungen ...in allen Belangen. Sympathische und kompetente Anwältin, die sich Zeit nimmt, zu hört und sofort aktiv wird. Dank … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Knaier
Rechtsanwalt Thomas Knaier
Kanzlei Weber, Dr. Schanbacher & Kollegen, Augsburger Str. 18, 89231 Neu-Ulm 7004.7254096794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Knaier ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen H. Knaier hat ausführlich begründet wann die Kündigung eines Mietverhältnis Erfolgversprechend ist. (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Siegfried Stöckl
Kanzlei Dr. Stöckl, Rausch & Partner, Kanalstr 17, 80538 München 7119.896118503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Siegfried Stöckl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
KBB Anwaltskanzlei, Nümbrechter Str. 1, 51674 Wiehl 6713.3331823857 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Gisela Becker-Blonigen
(08.03.2023) Sehr nettes Telefongespräch
Profil-Bild Maître Margot Felgenträger
Kanzlei Margot Felgenträger, 80, Rue Saint Louis en l’Ile, 75004 Paris, Frankreich 6487.004407443 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin Frau Maître Margot Felgenträger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
(29.06.2023) Maître Margot Felgenträger hat mit mir ein sehr gutes und hilfreiches Erstberatungsgespräch zu meinem Problem geführt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Torben Swane
Rechtsanwalt Torben Swane
Rechtsanwalt Torben Swane, Welserstr. 10-12, 10777 Berlin 6972.6331475216 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht
Herr Rechtsanwalt Torben Swane unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Herr Swane hatte uns schon mal vor etlichen Jahren vertreten.Sehr guter Anwalt, schnell und zielstrebig, man kann alle … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Dozent Gerd Küttner
Rechtsanwalt und Dozent Gerd Küttner
Rechtsanwaltskanzlei Gerd Küttner, An der Berner Au 38a, 22159 Hamburg 6723.5080193283 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt und Dozent Gerd Küttner bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
(12.12.2023) Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit für die hervorragende Unterstützung durch Herrn Küttner ausdrücken. Seine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Hosser
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Hosser
DR. HOSSER Rechtsanwalt, Bismarckstr. 61, 76133 Karlsruhe 6868.1090664413 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Hosser vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 27 Bewertungen Sehr kompetente Erstberatung mit Hinweisen auf eventuell auftretende Komplikationen wegen unterschiedlicher … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Bauer-Breckle & Kölbel-Schmid, Ludwigsburger Str. 13, 71726 Benningen am Neckar 6925.56314224 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.
Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.
Kanzlei Georg N. Fellmann, Hauptstr. 89, 50996 Köln 6679.9332780798 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.
(06.09.2021) Sehr schnell einen Termin bekommen, da das für mich sehr wichtig war. Sehr guter Erstkontakt.

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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