1.538 Anwälte für Schadensersatzrecht | Seite 65

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Rechtsanwalt Mag. Rainer Hauschka
HEGH Rechtsanwälte, Lederergasse 18, 4020 Linz, Österreich 7278.5473356796 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Rainer Hauschka ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Schadensersatzrecht
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Rechtsanwalt Martin Gitzinger
Rechtsanwälte Dr. Gitzinger & Partner, Prälat Subtil Ring 12, 66740 Saarlouis 6747.7542937587 km
Für Ihr Recht gehen wir meilenweit
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Steuerrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Schadensersatzrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Gitzinger gerne zur Verfügung
(29.05.2021) Ich habe meinen Rechtsstreit erst selbst geführt über 20 Monate. Da ich es leid hatte beauftragte ich RA Dr. …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schadensersatzrecht

Fragen und Antworten

  • Schadensersatzrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schadensersatzrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schadensersatzrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schadensersatzrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schadensersatzrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Das Schadensersatzrecht regelt, ob jemand für den Schaden, den er durch das Tun oder Unterlassen eines anderen erlitten hat, einen Ausgleichsanspruch geltend machen kann. Das Schadensersatzrecht ist grundlegend in den §§ 823 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Zahlreiche weitere Anspruchsgrundlagen aus anderen Gesetzen verweisen auf diese Vorschriften.

Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist zunächst der Eintritt eines Schadens, der beispielsweise in der Zerstörung oder Beschädigung einer Sache bestehen kann oder auch im Verlust von Vorteilen, Körperverletzung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechtsverletzungen u.a. Der Schaden muss auch kausal auf das Handeln oder Unterlassen eines anderen zurückzuführen sein und nach der allgemeinen Lebenserfahrung vorhersehbar gewesen sein. Dabei genügt es allerdings auch, dass der Schaden nur mittelbar verursacht worden ist. Allerdings ist ein mittelbar entstandener Schaden nur dann ersatzfähig, wenn dies ausdrücklich geregelt ist. Schadensersatzansprüche für mittelbar verursachte Schäden findet sich u.a. im Bereich der unerlaubten Handlung.

Der zum Schadensersatz Verpflichtete muss grundsätzlich den früheren Zustand, so wie er ohne das schädigende Ereignis bestanden hat, wiederherstellen. D.h. dass Schadensersatz grundsätzlich in Natur zu leisten ist, z.B. Reparaturhandlung, Abdruck einer Gegendarstellung in Printmedien.

Der Anspruchsinhaber darf erst dann Schadensersatz in Form von Geld verlangen, wenn er er erfolglos eine Frist zum Ersatz des Schadens gesetzt hat. Schadensersatz in Geld kann weiterhin in folgenden Fällen verlangt werden:

  • wegen Verletzung einer Person
  • wegen Beschädigung einer Sache
  • wenn die Naturalherstellung für den Ersatzpflichtigen unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand

Der Schadensersatz umfasst auch eventuelle Verdienstausfälle, die der Geschädigte erleidet oder den infolge des Schadens entgangenen Gewinn.

Den Beweis für einen Schaden muss grundsätzlich der Geschädigte erbringen. Er muss nicht nur den Schaden, sondern auch die Schadensursache und gegebenenfalls das Verschulden des Schädigers beweisen. In bestimmten Fällen kommt es jedoch durch die Rechtsprechung zu einer sogenannten Beweislastumkehr, d.h. allein der Eintritt eines Schadens lässt bereits das Verschulden des Schädigers vermuten.

Beweislastumkehr gilt etwa im Bereich des Arzthaftungsrechts, weil der Patient regelmäßig nicht imstande sein wird bereits aus mangelnder Fachkenntnis das Verschulden des Arztes zu beweisen. Hier muss der Arzt nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Gleiches gilt bei der Produkthaftung des Herstellers oder auch bei Dienstverträgen, Werkverträgen und Beherbergungsverträgen.Wenn die Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis (z.B. Vertrag) einen Schaden verursacht, kann der Gläubiger ebenfalls Ersatz des entstandenen Schadens verlangen – unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur vereinbarten Leistung oder aber anstatt der vereinbarten Leistung.

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