1.012 Anwälte für Wirtschaftskartell | Seite 43

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sven M. Laube
sehr gut
Rechtsanwalt Sven M. Laube
Laube, Knacker & Partner, Grüneburgweg 9, 60322 Frankfurt am Main 6825.4607818943 km
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Sven M. Laube – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wirtschaftskartell
aus 19 Bewertungen wir haben uns zum zweiten mal an die Kanzlei gewendet. Insbesondere Herr Laube hatte uns schon einmal mit Erfolg … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Erkan Altun
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Erkan Altun
Kanzlei Altun, Kalenwall 2, 38100 Braunschweig 6820.3278743174 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wirtschaftskartell bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Erkan Altun
aus 172 Bewertungen Rasche Nachricht mit alternativem Vorschlag (09.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
Kanzlei Bahner, Vestri-Garðsauki 0, Hvolsvöllur 861, Island 4778.2070341754 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Wirtschaftskartell beantwortet Frau Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
(21.09.2021) Frau Bahner ist schnell, engagiert und sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katharina Wild
Rechtsanwältin Dr. Katharina Wild
Kanzlei WILD | Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht und Strafrecht, Fürstenfelder Straße 13, 80331 München 7119.1633560747 km
Es ist immer zu früh, um aufzugeben.
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wirtschaftskartell bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Wild
aus 7 Bewertungen Frau Dr. Wild hat mir schnell geholfen. Ich habe sie sehr professionell wahrgenommen. (11.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wirtschaftskartell

Fragen und Antworten

  • Wirtschaftskartell: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wirtschaftskartell sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wirtschaftskartell: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wirtschaftskartell umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wirtschaftskartell und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Bei einem Wirtschaftskartell schließen mehrere selbstständige Unternehmen - eine Fusion der Unternehmen wird bei einem Wirtschaftskartell also nicht durchgeführt - einen Vertrag, in dem sie Absprachen über z. B. Mindestpreise für bestimmte Waren oder Dienstleistungen treffen. Das führt jedoch zwangsläufig dazu, dass der Wettbewerb beschränkt wird. Denn die zu einem Wirtschaftskartell zusammengeschlossenen Unternehmen kontrollieren dann den freien Markt. Der Verbraucher hat im Zweifel keine Chance mehr, sich etwa für ein billigeres Produkt oder eine günstigere Dienstleistung mit derselben Qualität zu entscheiden. Schließlich beherrscht das Wirtschaftskartell meistens den Markt, kleinere Unternehmen stellen keine echte Konkurrenz mehr dar. Es liegt deshalb unlauterer Wettbewerb nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor.

Besonders gern werden im Rahmen eines Wirtschaftskartells Preisabsprachen getroffen. Daneben gibt es aber noch viele andere Kartelltypen. So verpflichten sich z. B. alle Mitglieder eines Konditionenkartells dazu, gleiche AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) zu gewähren. Steuern die Kartellmitglieder dagegen die Produktion von Waren, um eine Überkapazität zu vermeiden, liegt ein sog. Produktionskartell vor.

Um die Wettbewerbsbeschränkung zu verhindern, wurde sowohl im EU-Recht als auch im deutschen Recht grundsätzlich ein Kartellverbot geregelt, vgl. z. B. § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Das bedeutet, dass ein Zusammenschluss zu einem Wirtschaftskartell nicht erlaubt ist. Errichten Unternehmen dennoch ein Wirtschaftskartell, kann das jeweilige Kartellamt sie unter Umständen verpflichten, an Mitbewerber oder Kunden Schadenersatz zu zahlen, sofern diese durch den Zusammenschluss einen Vermögensschaden erlitten haben. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Mitbewerber seine Ware aufgrund des Kartells nicht verkaufen konnte oder der Kunde für das Produkt oder die Dienstleistung zu viel gezahlt hat.

Nur in gesetzlich geregelten Fällen sind Absprachen zulässig. So sind etwa feste Preisangaben erlaubt, wenn ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verkauft wird. So soll gleichbleibende Qualität gewährleistet und jedem der Kauf von Medikamenten ermöglicht werden. Außerdem wird in § 2 GWB eine Ausnahme für Mittelstandskartelle beschrieben. Sofern etwa der Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigt wird, dürfen sich kleine und mittelständische Unternehmen, wie beispielsweise mehrere Familienunternehmen, zu einem Wirtschaftskartell zusammenschließen.

(VOI)

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