127 Anwälte für Zurückstellung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk
Kanzlei Dr. Gabriele Schenk, Finkenstrasse 5, 80333 München 7118.8801687329 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Zurückstellung
aus 5 Bewertungen Dr. Schenk wurde mir als Expertin für meinen Fall gegen eine erfundene Anklage empfohlen. Sie hat für alle das Beste … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Herberg
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Herberg
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schulrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Zurückstellung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Herberg gerne zur Verfügung
aus 44 Bewertungen Das Verfahren mit dem DRV -Bund am Sozialgericht DD ging über mehrere Jahre . Was RA Matthias Herberg auszeichnet ist … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Agnes Gerlach
Rechtsanwältin Agnes Gerlach
Rechtsanwaltskanzlei Gerlach § Kraus, Schumannstr. 12, 08056 Zwickau 7024.9459661435 km
Sie wollen nur Ihr gutes Recht? Wir vertreten Sie erfolgreich mit fachlicher Expertise und persönlichem Engagement!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Agnes Gerlach - Ihr juristischer Beistand im Bereich Zurückstellung
aus 5 Bewertungen Mein erstes Anliegen war eine korrekte Lohnabrechnung. Daraus ergab sich, nach aufwändigen Schriftwechsel, eine Klage. … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wahlen
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Wahlen
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Energische, aber seriöse Vertretung der Interessen des Mandanten - bei größter juristischer Sorgfalt
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Anwaltshaftung
Herr Rechtsanwalt Stefan Wahlen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zurückstellung
aus 16 Bewertungen Herr Wahlen zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus: 1. Hervorragende Recherche- und … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
Rechtsanwaltskanzlei LOCH, Bahnhofstraße (Eingang Futterstraße) 48, 66111 Saarbrücken 6767.187205614 km
Bei uns werden Sie persönlich betreut und sind keine Karteikarte
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Zurückstellung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
aus 107 Bewertungen Wir haben Herrn Loch nach einer Empfehlung kontaktiert. Und jetzt können wir auch mit Sicherheit sagen, dass … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Shehbaz Khan
sehr gut
Kanzlei Shehbaz Khan, Münchener Str. 9, 60329 Frankfurt am Main 6825.6761046772 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Shehbaz Khan für Rechtsfragen rund um den Bereich Zurückstellung
aus 20 Bewertungen The matter was related to job visa (type D) expiry and employer not allowing to join even with a contract in corona … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Keno Leffmann
sehr gut
Rechtsanwalt Keno Leffmann
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8754245328 km
Nur wer das Ziel kennt, kann den Weg dorthin finden.
Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Jagdrecht • Öffentliches Recht • Verfassungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Schulrecht
Rechtsfragen im Bereich Zurückstellung beantwortet Herr Rechtsanwalt Keno Leffmann
aus 26 Bewertungen Herr Leffmann antwortete auf alle Fragen unverzüglich und leistete einwandfreie Arbeit. (28.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zurückstellung

Fragen und Antworten

  • Zurückstellung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zurückstellung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zurückstellung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zurückstellung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zurückstellung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Wehrpflichtiger kann oftmals nicht sofort seinen Wehrdienst beginnen. In einzelnen Fällen gibt es Gründe die zu einer zeitlich befristeten Zurückstellung vom Wehrdienst führen.

Voraussetzungen der Zurückstellung

Die Zurückstellung vom Wehrdienst und ihre Voraussetzungen sind in § 12 Wehrpflichtgesetz (WpflG) geregelt. Darin werden verschiedene Gründe aufgeführt, die zur Zurückstellung führen können.

  • Vom Wehrdienst wird von Amts wegen zurückgestellt, wer

  • vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) oder

  • Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder nach § 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist - abgesehen von den Fällen, in denen sogar ein Ausschluss vom Wehrdienst erfolgt,

  • aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages für die Dauer einer Tätigkeit in einer internationalen Behörde nicht zum Wehrdienst herangezogen werden kann,

  • seiner Aufstellung für die Wahl zum deutschen Bundestag, zu einem Landtag oder zum Europäischen Parlament zugestimmt hat. Dies gilt bis zur Wahl. Hat er die Wahl angenommen, so kann er für die Dauer des Mandats nur auf seinen Antrag einberufen werden.

  • Vom Wehrdienst wird auf Antrag zurückgestellt, wer sich durch ein Theologiestudium auf das geistliche Amt vorbereitet.

  • Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

  •   wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen
    • die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder 
    • für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind oswe
    • wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen Betriebes, des elterlichen Betriebes oder des Betriebes seines Arbeitgebers oder für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung seiner Dienstbehörde unentbehrlich ist,
  • wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
    • eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
    • ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist,
    • einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird,
    • einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
    • eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung

unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Ferner kann ein Wehrpflichtiger vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig ist, in dem Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist oder wenn seine Einberufung die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde

Verfahren zur Zurückstellung

Soweit die Zurückstellung vom Wehrdienst nicht von Amts wegen erfolgt, muss ein Antrag gestellt werden. Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst sind in § 20 Wehrpflichtgesetz (WPflG) näher geregelt.

  • So muss der Antrag auf Zurückstellung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bis spätestens zur Musterung beim Kreiswehrersatzamt gestellt werden.

  • Neue Gründe für eine Zurückstellung, die erst nach der Musterung eintreten oder bekannt werden, müssen innerhalb von drei Monaten und noch vor der Einberufung vorgetragen werden.

  • Nach Erhalt des Einberufungsbescheids können Gründe für eine Zurückstellung vom Wehrdienst nur noch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von zwei Monaten im Wege des Widerspruchs beim Kreiswehrersatzamt geltend gemacht werden.

  • Bei geltend gemachter Unentbehrlichkeit im elterlichen Betrieb, im Betrieb des Arbeitgebers oder der Dienstbehörde ist der Wehrpflichtige selbst nicht antragsberechtigt. Antragsberechtigt sind in diesem Fall die Eltern, der Arbeitgeber oder die Dienstbehörde des Wehrpflichtigen. Allerdings bedarf der Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst der schriftlichen Zustimmung des Wehrpflichtigen.

  • Der Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst als auch die Zustimmungserklärung sind formlos abzufassen. Allerdings muss der Antrag in allen Fällen begründet werden.

  • Das Kreiswehrersatzamt prüft den Antrag und holt in der Regel eine gutachterliche Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer anderen geeigneten sachverständigen Stelle ein.

  • Das Kreiswehrersatzamt entscheidet über den Zurückstellungsantrag.

  • Bei Vorliegen einer besonderen Härte wird der Einberufungsbescheid aufgehoben. Kann eine besondere Härte nicht festgestellt werden, legt das Kreiswehrersatzamt den Widerspruch der Wehrbereichsverwaltung vor. Gegen die Entscheidung der Wehrbereichsverwaltung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Zurückstellung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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