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Abnahmeprotokoll - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Abnahmeprotokoll - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Das Abnahmeprotokoll dient als wichtiges Beweisdokument im Rahmen der Bauabnahme eines neu errichteten Hauses.
  • Hierin werden die Mängel am neu errichteten Gebäude schriftlich dokumentiert.
  • Das Abnahmeprotokoll muss einige Angaben enthalten, wie beispielsweise den Namen des Bauherrn, den Ort und das Datum der Bauabnahme sowie bereits bekannte, noch nicht behobene und sichtbare neue Mängel.
  • Die Bauabnahme ist für jeden Bauherrn verpflichtend und ist gesetzlich in § 640 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert.
  • Neben dem Abnahmeprotokoll muss darüber hinaus zwischen dem Übernahmeprotokoll und dem Übergabeprotokoll unterschieden werden.

Was ist ein Abnahmeprotokoll und welche Bedeutung hat es?

Im Zuge der Bauabnahme eines Hausneubaus, die in § 640 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, erfolgt die Prüfung, ob alle Vorgaben der Baubeschreibung und des Bauvertrages erfüllt und eingehalten wurden. Der Bauherr bestätigt bei der Bauabnahme, dass das Gebäude gemäß den Vorgaben des Bauvertrags und der Baubeschreibung errichtet worden ist.

Im Abnahmeprotokoll hat der Bauherr die Möglichkeit, zum letzten Mal vorhandene Mängel anzumerken. Diese muss das Bauunternehmen folglich beheben. Es muss sich jedoch nicht zwangsläufig um Schäden am Bau handeln.

Ist das Abnahmeprotokoll sowohl vom Bauherrn als auch vom Bauunternehmen unterschrieben worden, kehrt sich die sogenannte Beweislast um. Das bedeutet, das errichtete Gebäude ist nun im Besitz des Bauherrn. Bei nach der Bauabnahme ersichtlichen Mängeln muss der Abnehmer grundsätzlich nachweisen, dass diese vor der Abnahme bereits vorlagen. 

Werden zu einem späteren Zeitpunkt noch Mängel festgestellt und der Bauherr verlangt, dass das Bauunternehmen dafür haftet, steht er in der Beweispflicht. Der Bauherr muss den Nachweis liefern, dass die Arbeiten am Gebäude nicht den Vorgaben der Baubeschreibung und des Bauvertrags entsprochen haben.

Der Inhalt eines Abnahmeprotokolls

In § 12 Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) ist festgesetzt, dass eine Bauabnahme schriftlich zu dokumentieren ist. Dieses Protokoll beinhaltet eine Reihe von Angaben, wie unter anderem:

  • den Namen des Bauherrn
  • die Adresse des Gebäudes, das errichtet wurde
  • den Ort und das Datum der Bauabnahme
  • die bei der Bauabnahme anwesenden Personen
  • die Auftragsnummer und das Datum des Bauvertrags, der zwischen Bauunternehmer und Bauherrn abgeschlossen wurde
  • die exakte Benennung der Bauleistungen, die es abzunehmen gilt
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • die Angabe des Termins, bei dem die erneute Bauabnahme nach der Mängelbehebung erfolgen soll
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Muster des Abnahmeprotokolls stehen unter anderem online zur Verfügung.

Anzumerken ist, dass die Unterschrift bei der Bauabnahme gegebenenfalls verweigert werden kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn im Haus noch keine zufriedenstellende Stromversorgung zur Verfügung steht.

Was ist unter einem Übergabe- und Übernahmeprotokoll zu verstehen?

Grundsätzlich ist zwischen dem Abnahmeprotokoll, dem Übergabeprotokoll und dem Übernahmeprotokoll zu unterscheiden.

Übergabeprotokoll

Hier ist zwischen dem Übergabeprotokoll beim Hauskauf und bei einer Mietwohnung zu unterscheiden. Im Wohnungsübergabeprotokoll sollte beim Ein- und Auszug der Zustand der Mietwohnung schriftlich dokumentiert werden.

Das Übergabeprotokoll beim Hauskauf dient dem Käufer der Immobilie als Beweis, um spätere Mängel anzuzeigen. Es wird in der Regel in dreifacher Ausfertigung erstellt.

Übernahmeprotokoll

Das Übernahmeprotokoll wird im Rahmen der Übernahme eines Mietshauses bzw. beim Einzug in eine Mietwohnung erstellt. Es beinhaltet eine Bestandsaufnahme des Wohnraumes und kann vom Mieter und Vermieter angefertigt werden. Letztlich ist es von beiden Parteien zu unterschreiben.

Foto(s): ©Pexels/Ron Lach

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Rechtstipps zu "Abnahmeprotokoll" | Seite 2

  • 03.07.2018 Rechtsanwalt Christian Wiere
    „… oder er sich diese Rechte trotz Kenntnis des Mangels vorbehalten hat. 3. Bekannte Mängel Bei einem Streit darüber spielt das Abnahmeprotokoll eine wichtige Rolle. Sein Inhalt kann den entscheidenden …“ Weiterlesen
  • 11.12.2017 Rechtsanwalt Fabian Bagusche LL.M.
    „… mit der Wohnraumvermietung (z. B. Abnahmeprotokoll). Dies sollte stets schriftlich erfolgen. 5.) Ist der Widerruf an Fristen gebunden? Ja. Hierbei ist zu differenzieren: Hat der Vermieter den Mieter …“ Weiterlesen
  • 29.10.2017 Rechtsanwalt Jörg Diebow
    „… einer unbefristeten, selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Versicherung abzulösen, frühestens jedoch nach vollständiger Beseitigung der im Abnahmeprotokoll …“ Weiterlesen
  • 22.10.2017 Rechtsanwalt Jörg Diebow
    „Der Fall: Eine Baufirma verlangt rund 30.000 € Restwerklohn vom Bauherrn. Im Jahr 2009 erklärt der Bauherr die Abnahme. Das Abnahmeprotokoll enthält eine Liste von Restmängeln. Die Baufirma erhebt …“ Weiterlesen
  • 25.09.2017 Rechtsanwalt Cedric Knop
    „… er in dem Abnahmeprotokoll vom 05. März 2014 angekreuzt und unterschrieben hat ,Die Abnahme wird wegen fehlender Leistung bzw. gravierenden Mängeln abgelehnt‘, hat er ausdrücklich das Gegenteil …“ Weiterlesen
  • 02.06.2017 Donath-Franke Rechtsanwälte
    „… , dass die Vorbehalte aus dem ursprünglichen Abnahmeprotokoll fallengelassen werden und, zu Beweis- und Dokumentationszwecken, eine Durchschrift dieses Schreibens mit Zugangsnachweis auch an den Bürgen …“ Weiterlesen
  • 23.02.2017 Rechtsanwalt Thorsten Jung
    „… des Auftragnehmers, rasch zu einer beweisbaren Abnahme zu gelangen. Am besten gelingt dies mit einer förmlichen Abnahme unter Anfertigung eines Abnahmeprotokolls. Die Begleichung der Schlussrechnung gilt nur …“ Weiterlesen
  • 10.11.2016 Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.
    „… . In dem zugrundeliegenden Kaufvertrag wurde in § 3 auf die Abnahme und das Abnahmeprotokoll durch den Sachverständigen hingewiesen. Dieses war als Anlage zur Kaufvertragsurkunde beigefügt. Es war in § 3 …“ Weiterlesen
  • 13.10.2016 Rechtsanwalt Marc E. Evers
    „… der Bauherr die Abnahme des Werkes mit Abnahmeprotokoll erklärt. Darin wurde eine Liste mit Restmängeln vermerkt. Im Jahr 2013 erhob die Baufirma dann Klage gegen den Bauherrn wegen des restlichen Werklohns …“ Weiterlesen
  • 07.04.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    „… der ausdrücklichen Abnahme. Hierbei wird eine Begehung des Bauwerks durchgeführt und anschließend ein Abnahmeprotokoll angefertigt. Die VOB/B enthält hierzu ausdrückliche Regelungen, aber auch in einem reinen BGB …“ Weiterlesen
  • 11.10.2015 Rechtsanwalt Thomas Ritter
    „… nötig werden, haben die Dokumentation und eine nachvollziehbare Begründung immer die oberste Priorität. Ebenso dient bei der Rückgabe eines Mietobjekts ein sog. Abnahmeprotokoll der Beweissicherung. Je …“ Weiterlesen
  • 12.01.2015 Rechtsanwalt Nima Armin Daryai
    „… ). Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Vermieter die Sache also zu Gericht gebracht haben. Nach dem Ende des Mietverhältnisses Abnahmeprotokoll Ein Abnahmeprotokoll dient zunächst einmal der Beweiserleichterung. Werden …“ Weiterlesen
  • 02.05.2013 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
    „… aus den Formulierungen des Abnahmeprotokolls, z. B. weil dort von der Abnahme des Kaufobjekts die Rede ist, so verbleibt kein Raum für eine einschränkende Auslegung. Also Augen auf bei Bauabnahme!" Die Frage unter …“ Weiterlesen
  • 19.02.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… an. Das Versiegeln von Parkettböden, das Streichen der Außenfenster und Außenfassade gehört nicht zu den auszuführenden Schönheitsreparaturen. Durch ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll werden die auszuführenden …“ Weiterlesen
  • 24.09.2012 Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy
    „… und zu Beweiszwecken ein zusätzliches Abnahmeprotokoll anzufertigen. Diese Dokumentation erleichtert den Beweis bei einer Klage auf Werklohn. Solange die Abnahme nicht erfolgt ist, kann die Zahlung …“ Weiterlesen
  • 03.09.2012 Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt
    „… der Wohnung nicht vertragsgemäß und schlägt deshalb einen vom Mieter zu zahlenden (Pauschal-) Betrag zur Abgeltung der Schäden vor. Dieser Abgeltungsbetrag wird dann im Abnahmeprotokoll sofort …“ Weiterlesen
  • 15.06.2012 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… für die Schäden verantwortlich, die in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert wurden. Werden keine Mängel aufgeschrieben, nimmt der Vermieter die Wohnung daher in der Regel ohne den Vorbehalt ab …“ Weiterlesen
  • 16.05.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… , ob Schäden entstanden sind oder ob fehlerhaft gearbeitet wurde. Eine Reklamation muss unbedingt bei der Abnahme erfolgen. Achtung: Die Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll sollte man also erst …“ Weiterlesen
  • 13.06.2007 Rechtsanwalt Sascha Förthner
    „… , der Energieausweis, das Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers, die Nachweise über die Unbedenklichkeit der verwendeten Baustoffe und vor allem die Gewährleistungsbescheinigungen der einzelnen am Bau …“ Weiterlesen