Discogs Abmahnung RA Lutz Schroeder für MissionDirect UG: Was ist zu tun?

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Der für Flickr-Abmahnungen im Namen des VSGE bekannte Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel scheint eine neue Einnahmequelle entdeckt zu haben: Im Namen der MissionDirect UG aus Berlin mahnt er aktuell zahlreiche Verkäufer ab, die auf discogs Tonträger verkaufen.

Wer ist von den discogs Abmahnungen betroffen?

Die Abmahnungen von Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen der MissionDirect UG aus Berlin richten sich an Verkäufer, die auf discogs.com diverse Tonträger anbieten und dabei als private Verkäufer auftreten, obgleich sie bereits zahlreiche Verkäufe getätigt und zahlreiche Bewertungen erhalten haben. Aufgrund der Anzahl von Verkäufen und Bewertungen seien – so Rechtsanwalt Schroeder – die Abgemahnten nicht mehr private Verkäufer, sondern handeln als Unternehmer. Als solche seien sie jedoch gehalten, z. B. ein Impressum vorzuhalten und zahlreichen gesetzliche Informationspflichten (Widerruf, Mängelhaftung, Vertragstext) nachzukommen.

Da sie die diesen Pflichten auf discogs.com nicht nachkommen, lässt die MissionDirect UG diese discogs-Verkäufer über RA Lutz Schroeder wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abmahnen.

Was wird in den discogs Abmahnungen gefordert?

In den discogs-Abmahnungen werden die Abgemahnten von Herrn Lutz Schroeder zur

  • Unterlassung
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und
  • Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 745,40 EUR aufgefordert.

Die Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 berechnet.

Muss ich auf die discogs Abmahnungen von RA Lutz Schroeder reagieren?

Das sollten Sie auf jeden Fall, andernfalls besteht die Gefahr, dass Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen der MissionDirect UG bei den Landgerichten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Gibt das angerufene Gericht dem Antrag statt, müssen Sie – sofern die Abmahnung berechtigt war – neben den Abmahnkosten auch noch die Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens tragen.

Ist die Abmahnung unberechtigt, können Sie zwar gegen eine Eilverfügung Widerspruch einlegen, müssen aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwanges spätestens dann ohnehin einen Anwalt beauftragen.

WIE SOLL ICH AUF DIE DISCOGS ABMAHNUNG REAGIEREN?

Um die (hohen) Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte auf jeden Fall nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der MissionDirect UG wegen Verkäufen auf discogs.com ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung beauftragt werden. Da das Wettbewerbsrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollte hiermit ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt beauftragt werden.

  • Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob sie tatsächlich als Unternehmer einzustufen sind. Eine      klare Linie in der Rechtsprechung gibt es (noch) nicht.
  • Ferner ist es für Abgemahnte schwierig einzuschätzen, ob die abgemahnten Wettbewerbsverstöße tatsächlich vorliegen.
  • Ist die Abmahnung berechtigt, muss eine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese muss keine bezifferte Vertragsstrafe enthalten. Zudem ist darauf zu achten, dass die Unterlassungserklärung inhaltlich nicht weitergeht als zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr unbedingt erforderlich.
  • Ganz wichtig: Ist die Abmahnung berechtigt, müssen die Verstöße vor Abgabe der Unterlassungserklärung beseitigt werden, sonst drohen erhebliche Vertragsstrafen. So müssen ein Impressum erstellt und (z. B. in AGB) die zahlreichen gesetzlichen Informationspflichten (Widerruf etc.) umgesetzt werden. Die Erstellung ordnungsgemäßer, auf die discogs-Plattform abgestimmter AGB ist für Laien mit erheblichen Schwierigkeiten und zahlreichen Fehlerquellen verbunden.
  • Schließlich ist zu prüfen, ob die von RA Lutz Schroeder geforderten Abmahnkosten überhöht sind.

Ergebnis

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verkäufen auf discogs.com von Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen der MissionDirect UG aus Berlin wegen Wettbewerbsverstößen erhalten, sollten Sie den darin geltend gemachten Forderungen nicht vorschnell nachkommen. Keinesfalls sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, bevor Sie ihren discogs-Auftritt nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend geändert haben.

Aufgrund meiner konsequenten Spezialisierung im Wettbewerbsrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bestens vertraut.

Ich habe bereits zahlreiche von RA Lutz Schroeder abgemahnte Betroffene vertreten, sei es wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen. 

Ferner habe ich für zahlreiche Online-Händler Rechtstexte wie AGB, Datenschutzerklärungen und Impressum erstellt.



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