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Fragen im Vorstellungsgespräch: Teil 2

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Neben Fragen zu Themen, die sich auf das bisherige Arbeitsleben beziehen, stellen Arbeitgeber in Vorstellungsgesprächen meist auch detaillierte Fragen zur Person. Nachvollziehbar, denn man will ja wissen, mit wem man es zu tun hat. Aber wo ist die Grenze? Wie weit dürfen solche Fragen gehen?

Behinderung bzw. Schwerbehinderung?

Unzulässig ist die Frage nach einer Behinderung, seit Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) auch die Frage nach einer Schwerbehinderung. Ähnlich wie bei Krankheiten gilt aber: Die Frage ist gestattet, wenn eine (Schwer-)Behinderung verhindert, dass der Mitarbeiter die vorgesehene Arbeit erledigen kann. Die Frage nach einer Schwerbehinderung darf auch gestellt werden, wenn der Arbeitgeber der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (§ 71 SGB IX) nachkommen will. Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist die Frage nach der Schwerbehinderung zulässig, wenn so die Kündigung des Arbeitnehmers vorbereitet werden soll, da für die Kündigung von Schwerbehinderten spezielle gesetzliche Regeln gelten.

Schwangerschaft? Sexuelle Orientierung?

Die Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft ist generell unzulässig. Hintergrund ist die Tatsache, dass diese Frage eine unmittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen ist. Auf diese Frage darf die Bewerberin sogar lügen.

Unmittelbar benachteiligend und deswegen unzulässig ist auch die Frage nach der sexuellen Orientierung und muss deswegen nicht beantwortet werden.

Religionszugehörigkeit?

Die Religion eines Bewerbers oder seine Weltanschauung ist seine Privatsache, die Frage danach also prinzipiell nicht gestattet. Ausnahmen gelten gemäß § 9 AGG für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Allerdings kann sich ein Arbeitgeber nur auf § 9 AGG berufen, wenn für die konkreten Aufgaben des Bewerbers im späteren Job ein mit der Religion verbundenes Selbstverständnis notwendig ist, z. B. bei Erzieher(inne)n in einem katholischen Kindergarten. Weil Scientology nicht als Kirche und Weltanschauung anerkannt ist, kann ein Mitglied von Scientology nach seiner Zugehörigkeit zu dieser Organisation befragt werden.

(LOE)

 

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