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GmbH gründen: die wichtigsten Schritte im Überblick

  • 5 Minuten Lesezeit
GmbH gründen: die wichtigsten Schritte im Überblick

Sie wollen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH – gründen, sind aber bezüglich des Gründungsprozesses, der Haftung oder der anfallenden Kosten noch unschlüssig? Die Gründung einer GmbH setzt sich aus vielen einzelnen Schritten zusammen, über die Sie sich vorab ausführlich informieren sollten.

Die wichtigsten Fakten

  • Die GmbH ist die beliebteste Unternehmensform in Deutschland.
  • Eine GmbH kann einen, aber auch mehrere Gründer haben.
  • Die Gesellschafter benötigen zur Gründung ein Stammkapital von mindestens 25.000 €.
  • Aufgrund der beschränkten Haftung der Gesellschaft haften die GmbH-Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen.

So gehen Sie vor

  1. Legen Sie einen Firmennamen fest und prüfen Sie die weiteren Grundvoraussetzungen.
  2. Erstellen Sie sorgfältig Ihren Gesellschaftsvertrag.
  3. Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden.
  4. Eröffnen Sie ein Konto für die GmbH.
  5. Melden Sie die GmbH beim Handelsregister an.

In 5 Schritten zur erfolgreichen GmbH-Gründung

1. Grundvoraussetzungen prüfen

  • Legen Sie den Firmennamen fest
  • Bestimmen Sie den Unternehmensgegenstand
  • Klären Sie die Höhe und Erbringung des Stammkapitals und weitere Finanzfragen
  • Klären Sie, wer Gesellschafter und Geschäftsführer werden soll.
  • Legen Sie ggf. die Verteilung der Stimmrechte und Gesellschaftsanteile fest.
  • Gesellschafterliste erstellen

2. Setzen Sie einen Gesellschaftsvertrag auf – individuell oder mit GmbH-Musterprotokoll 

3. Vereinbaren Sie einen Notartermin für die Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages.

  • Bestellung des Geschäftsführers

4. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto für Ihre GmbH

  • Zahlen Sie das Stammkapital ein.

5. Melden Sie die GmbH beim zuständigen Handelsregister an.

Mit diesen Tipps sparen Sie Zeit und Geld bei der GmbH-Gründung

  • Erstellen Sie einen Zeitplan für die unterschiedlichen Termine, Wartezeiten, Fristen etc.
  • Legen Sie die Gründung vornehmlich zum Beginn des Jahres.
  • Recherchieren Sie gründlich zu Ihrem gewünschten Firmennamen.
  • Bereiten Sie entsprechende Dokumente zeitnah vor.
  • Schaffen Sie sich einen realistischen Überblick über Ihre Finanzlage.

Weitere erforderliche Eintragungen nach der GmbH-Gründung

  • Beantragen Sie die Gewerbeanmeldung.
  • Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
  • Melden Sie die GmbH bei IHK, HWK, Berufsgenossenschaft und Bundesagentur für Arbeit.

Mit diesen Kosten müssen Sie bei der Gründung einer GmbH rechnen

  • Kosten für Gesellschaftsvertrag
  • Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Anmeldung
  • Kosten durch das Amtsgericht für die Eintragung
  • Erstellung einer Eröffnungsbilanz
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag bei IHK

Die Mindeststammeinlage bei der Gründung einer GmbH muss 25.000 € betragen. Die Hälfte dieses Betrages muss zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden. Es kommen jedoch noch weitere Kosten bei einer Gründung hinzu. Sie setzen sich aus den Notarkosten, den Gebühren für das Eintragen in das Handelsregister und beim Gewerbeamt sowie aus den Steuerberatungskosten in Bezug auf die Eröffnungsbilanz zusammen.

Folgende Tabelle zeigt einen Auszug der Gebühren, die für eine GmbH-Gründung anfallen können. Auf alle notariellen Kosten fallen 19 % Mehrwertsteuer an. Die Gebühren für den Notar und das Gericht sind gesetzlich festgelegt. Liegt kein Gesellschaftsvertrag vor, sondern ein Musterprotokoll, fallen hierfür 60 Euro an. Für eine GmbH mit mehr als einem Gesellschafter müssen 120 Euro aufgewendet werden.

Gebühren bei einem Gesellschafter in EuroGebühren bei mehr als einem Gesellschafter in Euro
Gründungsbeschluss115,00 €230,00 €
Beglaubigung der Unterschrift beim Notar57,50 €57,50 €
Anmeldung beim Handelsregister34,50 €34,50 €
Pauschale für Telekommunikation und Post38,40 €38,40 €
Auslagen für Kopien und Scans (geschätzt)5,00 €5,00 €
Kosten für das Gericht150,00 €150,00 €
Gesamt395,40 €510,40 €
GmbH weiter hoch im Kurs
GmbH weiter hoch im Kurs (Quelle: Statistisches Bundesamt 2014)

Diese wichtigen Fakten sollten Gründer beachten!

Kennen Sie den Ablauf und die Besonderheiten einer GmbH-Gründung, gewinnen Sie wertvolle Zeit und Sie sparen darüber hinaus noch Geld.

Wahl des Unternehmensnamens

Sind sich alle Gesellschafter über die Geschäftsidee einig geworden, benötigt Ihr Unternehmen einen Unternehmensnamen. Achten Sie darauf, dass Ihr Unternehmensname sich von Namen anderer Unternehmen unterscheidet. Ein Anwalt hilft Ihnen, damit Sie mit Ihrem Namen keine Namensrechte und Markenrechte Dritter verletzen.

Der Unternehmensname steht später im Gesellschaftsvertrag, im Handelsregister und auf Geschäftspapieren. Sobald Ihr Gesellschaftsvertrag beurkundet ist, die GmbH aber noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, müssen Sie den Namen mit dem Zusatz GmbH i. Gr. – für GmbH in Gründung – verwenden, z. B. „ABC GmbH i. Gr.“. Ist Ihre GmbH auch im Handelsregister eingetragen, müssen Sie den Namen im Geschäftsverkehr mit GmbH am Ende verwenden, z. B. „ABC GmbH“.

Festlegung des Stammkapitals

Zur Gründung einer GmbH benötigen Sie Kapital von mindestens 25.000 Euro. Über die exakte Höhe und den genauen Anteil sollten Sie sich als Gesellschafter bereits zu Beginn einig sein. Dieses sogenannte Stammkapital müssen die Gesellschafter durch Einlagen in die GmbH einbringen. Die Einlagen können in Geld, als Vermögensgegenstand – z. B. Grundstück, Maschinen, Wertpapiere – oder als gemischte Einlage aus Geld und Sachen erfolgen.

Die Beteiligungen der Gesellschafter an den Einlagen stehen als sogenannte Geschäftsanteile im Gesellschaftsvertrag. Ab notarieller Beurkundung dessen müssen Sie die Einlagen leisten. Damit die GmbH eingetragen wird, müssen Sie zumindest die Hälfte der Einlagen erbringen – bei 25.000 Euro Stammkapital also 12.500 Euro. Das geht jedoch nur bei Geldeinlagen. Sacheinlagen müssen Sie dagegen bei Eintragung sofort in voller Höhe leisten.

Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags

Eine GmbH lässt sich nur mit einem Gesellschaftsvertrag gründen. Das gilt auch für eine Ein-Mann-GmbH mit nur einem Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag ist keine bloße Formalie. Vielmehr bestimmt sein Inhalt maßgeblich den Unternehmenserfolg. Zugleich sorgt er für eine solide und stabile Unternehmensgrundlage und dient zur Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten.

Der Vertrag muss einige verpflichtende Angaben enthalten, wie z. B. den künftigen Namen und Sitz Ihrer GmbH. Erstellen Sie Ihren Gesellschaftsvertrag deshalb sorgfältig – am besten mithilfe eines Anwalts. Damit der Vertrag wirksam wird, muss ihn ein Notar beurkunden.

Eine Alternative zum Gesellschaftsvertrag ist das sogenannte Musterprotokoll. Es dient vorrangig dazu, Notarkosten zu senken und den Gründungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen. Jedoch ist es bei einem Musterprotokoll nicht möglich, spätere Anpassungen vorzunehmen. Des Weiteren werden keine Angaben zu Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter gemacht. Mit einem Musterprotokoll werden hauptsächlich Kosten gespart, da kein Gesellschaftsvertrag mithilfe eines Anwalts angefertigt werden muss.

Video: GmbH gründen – die wichtigsten Schritte im Überblick

Foto(s): ©AdobeStock

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Rechtstipps zu "GmbH gründen" | Seite 125

  • 14.05.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… , wenn sich die Gesellschafter nicht auf einen neuen Geschäftsführer einigen können? Es muss dann die Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 29 BGB beantragt werden. 6. Muss ein sachlicher Grund …“ Weiterlesen
  • 06.05.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… GmbH ihren Arbeitnehmern Arbeitsbekleidung zur Verfügung gestellt. Die Reinigung der Kleidung wurde von einem Reinigungsservice erbracht. Für Kleidung und Reinigung behielt der Unternehmer beim Lohn …“ Weiterlesen
  • 28.03.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… der Gründer bestehende Haftungskonzept ersetzt wurde, vgl Hüffer AktG 7. Aufl. § 41 Rn.12; LG Heidelberg, ZIP 1997, 2045. Im Ergebnis haften die Gründer aber anders als bei der GmbH …“ Weiterlesen
  • 20.03.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… die Zwangsvollstreckung von Haus und Grund. Die anwalt.de-Redaktion informiert über die aktuelle Rechtslage, welche rechtlichen Möglichkeiten Kreditnehmer zu ihrem Schutz ergreifen können …“ Weiterlesen
  • 05.03.2008 Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft
    „… gleichgestellt sind. Dies gilt sogar dann, wenn er Gesellschaftsanteile an der GmbH hält ( BGH Urteil vom.8.11.2005 Az XI ZR 34/05 ). Aus diesem Grunde kann sich der Geschäftsführer seine vorformulierten …“ Weiterlesen
  • 04.03.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… ferner auch die gesetzlichen Handelsgesellschaften, d.h. AG, GmbH, OHG, KG und die eingetragene Genossenschaft, und zwar unabhängig davon ob sie überhaupt ein Handelsgewerbe betreiben. Alle …“ Weiterlesen
  • 21.02.2008 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… Die GmbH kann aus verschiedenen Gründen aufgelöst werden. Eine Möglichkeit ist etwa der Zeitablauf, wenn sie gemäß der Satzung nur für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt …“ Weiterlesen
  • 31.07.2007 Rechtsanwalt Michael Krüger
    „… und VIII WEG n.F.); wird die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung der Samlung verletzt, ist dies ein Grund zur Abberufung des Verwalters (§ 26 I IV WEG n.F.) Die Erst-Bestellung des Verwalters …“ Weiterlesen
  • 30.07.2007 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann
    „… : Der persönliche Geltungsbereich des AGG umfasst nicht nur wie weitläufig bekannt Arbeitnehmer - die Antidiskriminierungsvorschriften gelten auch für GmbH-Geschäftsführer und Vorstände …“ Weiterlesen
  • 26.07.2007 Rechts- und Fachanwalt Sandro Dittmann
    „… bei der beklagten GmbH zunächst auf Grund eines Arbeitsvertrags beschäftigt. Im weiteren Verlauf schlossen die GmbH und die Klägerin einen Geschäftsführerdienstvertrag. Die GmbH kündigte sodann …“ Weiterlesen
  • 10.07.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Oftmals fungiert die Ehefrau neben dem Ehemann aus steuerlichen Gründen als Gesellschafter der GmbH. Geht es der Firma finanziell schlecht, kommt es häufig vor, dass die Ehefrau eine Bürgschaft über …“ Weiterlesen
  • 26.04.2007 Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel
    „… mit anderen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder offene Handelsgesellschaft (oHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Limited (Ltd …“ Weiterlesen
  • 18.05.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… , der auf Grund eines Anstellungsvertrages regelmäßige Bezüge erhält und nicht beherrschend an der GmbH beteiligt ist, wie ein normaler Arbeitnehmer zu behandeln und unterfällt damit …“ Weiterlesen