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Grobe Fahrlässigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

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Grobe Fahrlässigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

Wissenswertes zur Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer bewusst oder unbewusst die jeweils geforderte Sorgfalt in seinem Handeln vermissen lässt. Konsequenzen kann das zum Beispiel in der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit haben, wenn der Täter Verantwortung für Schäden übernehmen muss, die er so zwar nicht gewollt, jedoch durch unvorsichtiges Verhalten verursacht hat.

Im Zivilrecht können Dritte, die durch das Verhalten Nachteile erleiden, weitgehende Schadensersatzansprüche gegen den fahrlässig Handelnden geltend machen.

Grundsätzlich ist die Fahrlässigkeit vom Vorsatz zu unterscheiden. Eine Person handelt vorsätzlich, wenn sie die möglichen Folgen ihres Handelns erkennt, die Konsequenzen jedoch mindestens billigend in Kauf nimmt.

Das Zivilrecht kennt im Allgemeinen zwei Arten der Fahrlässigkeit:

  • grobe Fahrlässigkeit
  • einfache Fahrlässigkeit

Im Zivilrecht ist unter dem Begriff Fahrlässigkeit die einfache Fahrlässigkeit zu verstehen. Diese ist in § 276 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“

Was ist unter einer groben Fahrlässigkeit zu verstehen?

Anders als die einfache Fahrlässigkeit ist die grobe Fahrlässigkeit gesetzlich nicht definiert. Letztere liegt vor, wenn eine Person ihre Sorgfaltspflicht in hohem Maß verletzt sowie unbedacht und unvorsichtig handelt. Das heißt, die grobe Fahrlässigkeit gilt als eine gesteigerte Form der Fahrlässigkeit.

Relevant wird diese Unterteilung dann, wenn gesetzliche Tatbestände besondere Fahrlässigkeitsqualität fordern, oder aber Gerichte bei beiderseitigem Verschulden in Schadensersatzprozessen die Haftung quoteln – zur größeren Last des besonders pflichtwidrig Handelnden.

Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten

  • Eine brennende Kerze oder offenes Kaminfeuer für einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lassen
  • Ablenkung während der Autofahrt beispielsweise durch Telefonieren mit dem Handy bzw. Smartphone
  • Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes im Straßenverkehr
  • Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Foto(s): ©stock.adobe.com/animaflora

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