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Kurz und knapp 36 (Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Öffentliches Recht, EDV-Recht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Kündigung wegen schwacher Arbeitsleistung

Arbeitnehmer, die unterdurchschnittliche Arbeitsleistung erbringen, dürfen nicht allein deshalb gekündigt werden. Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mindestens einmal erfolglos eine Abmahnung erteilt haben.

Außerdem muss der Arbeitgeber zu-nächst nach den möglichen Gründen für die Schlechtleistung forschen und diese soweit als möglich beseitigen. (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az.: 6 Sa 37/07) 

 
Schnecken im Salat als Appetitzügler

Ungebetene Fleischbeilagen im Salat müssen Restaurantbesucher nicht hinnehmen. Ein Gast hatte sich ein Menü bestellt. Doch als er Schnecken in seinem Salat fand, verging ihm der Appetit und er weigerte sich, die weiteren Speisen im Rahmen des bestellten Menüs zu verzehren und zu bezahlen. 

Das AG Burgwedel gab dem Besucher Recht: Eine Fortsetzung des Essens sei dem Gast nicht zuzumuten. Er musste nur die bereits verzehrten Speisen bezahlen. (Az.: 22 C 669/85)

 
Befreiung von Rundfunkgebühren

Der Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren kommt nur für bestimmte, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) festgelegte Fälle in Betracht. Für die Nutzung des Rundfunks ausschließlich im privaten Bereich, kann eine Befreiung aus Billigkeitsgründen oder aus sozialen Gründen angebracht sein. 

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main reicht es allerdings nicht aus, wenn der Betroffene Wohngeld und Rente bezieht. (Az.: 10 E 2897/07)

 
EDV-Fehlermeldungen, die keine sind

Eine EDV-Anlage zeigte bei der Datenspeicherung immer wieder unzutreffende Fehlermeldungen an. Der Käufer der Computeranlage wollte deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten

Das Oberlandesgericht Koblenz gab dem Kunden Recht und bejahte trotz korrekter Datenspeicherung das Vorliegen eines erheblichen Mangels. Denn es könne dem Käufer nicht zugemutet werden, ständig die richtige Speicherung der Daten zu überprüfen. (Az.: 1 U 1614/05)

(WEL)


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