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Kurz und knapp 117 (Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht)

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

Beauftragung eines Detektivs bei Wettbewerbsverstoß

Ein Plakatierer hatte wettbewerbswidrig immer wieder Plakate eines Konkurrenten abgehängt und durch seine eigenen ersetzt. Als dieser das Vorgehen bemerkte, schaltete er einen Detektiv für die Überwachung ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun den Wettbewerbsverstoß bestätigt und dem Konkurrenten einen Schadensersatzanspruch zugesprochen.

Zum Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen § 4 Nr. 10 UWG zählen auch die Kosten für den Einsatz des Detektivs. (Urteil v. 23.09.2009, Az.: 6 U 52/09)

Freiberufler im Rechtsverkehr

Freiberufler können im Rechtsverkehr sowohl als Verbraucher (§ 13 BGB)  als auch unternehmerisch handeln. Die Abgrenzung spielt bei der Frage eine Rolle, ob sie Verbraucherrechte, wie etwa das spezielle Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen, geltend machen können. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Selbständige nur dann nicht als Verbraucher anzusehen sind, wenn das rechtsgeschäftliche Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugeordnet werden kann.

Hiervon ist auszugehen, wenn das Rechtsgeschäft objektiv in Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit getätigt wurde (§ 14 BGB) oder der Freiberufler dem Vertragspartner durch sein Verhalten konkret und eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er unternehmerisch handelt. (Urteil v. 20.09.2009, Az.: VIII ZR 7/09)

Kein Insolvenzgeld für Reparatur am Dienstwagen

Ein Arbeitnehmer hatte einen Firmenwagen auch privat genutzt und zur Reparatur gebracht. Weil es sein Arbeitgeber mit der Bezahlung bisher nicht so genau nahm, bestand die Werkstatt auf sofortige Barzahlung. Der Arbeitnehmer beglich daraufhin die Reparaturkosten für den Wagen.

Nachdem sein Arbeitgeber Insolvenz beantragte, verlangte der Arbeitnehmer die Reparaturkosten als Insolvenzgeld zurückerstattet. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat seine Klage abgewiesen, da Reparaturkosten für den Dienstwagen (anders als etwa Bezinkosten und Spesen) nicht zu dem ausgefallenen Arbeitsentgelt zählen, das die Arbeitslosenversicherung als Insolvenzgeld erstattet. Die Berufung zum Bundessozialgericht wurde zugelassen. (Urteil v. 01.10.2009, Az.: L 9 89/07 - noch nicht rechtskräftig)

Hartz IV: Erbschaft zählt als Einkommen

Eine Arbeitslosengeld-II-Empfängerin hatte eine Erbschaft in Höhe von 6.500 Euro gemacht. Allerdings kürzte ihr die Arbeitsagentur daraufhin die Leistung. Nach Ansicht des Jobcenters zählte die Erbschaft als Einkommen und war auf bis zu zwölf Monate aufzuteilen.

Das Sozialgericht Koblenz hat die Klage der Arbeitslosen abgewiesen und bestätigt, dass die Anrechnung des Geldbetrages aus der Erbschaft gemäß § 11 Abs. 1 S.1 SGB II und die Leistungskürzung rechtens ist. (Urteil v. 10.06.2009, Az.: S 6 AS 1070/08)

(WEL)


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