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Lebensversicherung verkaufen: Worauf ist zu achten?

  • 6 Minuten Lesezeit
Lebensversicherung verkaufen: Worauf ist zu achten?

Die Lebensversicherung zu verkaufen, ist eine Möglichkeit, um einen dringenden Geldbedarf zu decken. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Hauskauf geplant ist oder das eigene Leben wegen einer Arbeitslosigkeit Kopf steht. Mit solchen Situationen rechnet man in der Regel nicht beim Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung, weshalb Geldauszahlungen normalerweise erst nach Jahrzehnten geplant sind. Erfahren Sie jetzt, wieso ein Verkauf auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen der Kündigung vorzuziehen ist, worauf Sie beim Verkauf achten sollten und welche Alternativen es noch gibt.

Lebensversicherung verkaufen: Wie läuft das ab?

Lebensversicherungen können auf dem sogenannten Zweitmarkt verkauft werden. Hier gibt es diverse Anbieter. Zunächst gilt es daher, einen passenden und seriösen Ankäufer zu finden. Folgende Merkmale deuten auf Seriosität hin:

  • Der vereinbarte Kaufpreis wird auf einmal und nicht in Raten ausbezahlt.
  • Es werden keine zusätzlichen Gebühren für den Kauf fällig.
  • Die Kaufabwicklung und Geldauszahlung erfolgt zügig.
  • Die Kommunikation ist transparent.
  • Der Todesfallschutz kann erhalten bleiben.
  • Die Abwicklung über einen Treuhänder ist möglich.
  • Der Anbieter ist beim Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) gelistet.

Haben Sie geeignete Anbieter gefunden, geht es ans Einholen der Angebote. Wie hoch die Angebotssummen ausfallen, hängt dabei von der Rendite, der Restlaufzeit und den tariflichen Merkmalen – wie zum Beispiel einer hohen Verzinsung – der Versicherung ab. Ob ein Verkauf sich lohnt, ist an der Differenz von Kaufsumme und Rückkaufswert sowie an möglichen Steuerabzügen erkennbar. Des Weiteren ist zu prüfen, ob bestehende Zusatzversicherungen, wie beispielsweise ein Todesfallschutz oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weiterhin erhalten bleiben sollen und können.

Ist ein Angebot geeignet, kann der Kaufvertrag abgeschlossen werden. Mit Übergabe der Police gehen auch die Versicherungsansprüche an den Ankäufer über. Für den Verkäufer bedeutet das, dass er auf die Zahlung bei Vertragsende verzichtet. Er erhält im Gegenzug die vereinbarte Kaufsumme. Wie lange es bis zur Auszahlung dauert, hängt dabei vom Käufer ab.

Sind Sie an einen unseriösen Anbieter geraten oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung? Dann holen Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Versicherungsrecht. Finden Sie jetzt den passenden Anwalt!

Bedingungen für den Verkauf einer Lebensversicherung

Ob eine Lebensversicherung von einem Anbieter abgekauft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche genau gelten, legt jeder Ankäufer selbst fest. Dies sind einige exemplarische Bedingungen:

  • Die Restlaufzeit der Versicherung beträgt maximal noch 25 Jahre.
  • Es handelt sich um eine kapitalbindende Lebensversicherung. Fondsgebundene Lebensversicherungen oder Direktversicherungen sind in der Regel vom Verkauf ausgeschlossen.
  • Der Rückkaufswert muss einen Mindestwert von 5.000 Euro betragen.
  • Versicherungen dürfen nur von deutschen Versicherungsunternehmen sein.

Steuer beim Verkauf der Lebensversicherung

Ob eine Steuer beim Verkauf der Lebensversicherung fällig wird, hängt vom Vertragsabschluss, der bisherigen Laufzeit, den geleisteten Zahlungen und dem Verkaufswert ab. Generell gilt jedoch, dass für Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, meist keine Steuern anfallen.

Bei Vertragsabschlüssen nach dem 01.01.2005 ist eine 25-prozentige Steuerabfuhr auf den Gewinn möglich. Voraussetzung ist, dass die Versicherung bereits zwölf Jahre läuft und mindestens fünf Jahresbeiträge gezahlt wurden.

Handelt es sich um einen steuerpflichtigen Verkauf, übernimmt der Policenankäufer in der Regel die Meldung beim zuständigen Finanzamt. Dabei werden die Verkaufssumme sowie die vom bisherigen Versicherungsnehmer entrichteten Beiträge übermittelt. Die abzugebende Steuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ergeben sich aus der Steuerklärung des Verkäufers. In dieser ist der Verkauf als Einkünfte aus Kapitalvermögen auszuweisen. Angerechnet werden kann hierbei der Steuerfreibetrag von 801 Euro bei Singles beziehungsweise 1.602 Euro bei Verheirateten. Auch ein Verlustgeschäft kann steuerlich geltend gemacht werden.

Berechnungshinweis: Die Höhe des Gewinns beziehungsweise Verlusts errechnet sich aus der Differenz von Verkaufspreis und bisher eingezahlten Versicherungsbeiträgen.

Lebensversicherung verkaufen: Gründe und Vorteile

Wieso sollte jemand seine Lebensversicherung verkaufen? Häufig führen unvorhergesehene oder neu geplante Lebensereignisse zu einem sofortigen Geldbedarf. Typische Situationen sind:

  • Trennung oder Scheidung
  • Hauskauf
  • notwendige Renovierungen
  • Pflege von Angehörigen
  • Arbeitslosigkeit
  • Inflation
  • zu hohe Beitragszahlungen
  • Tilgung eines Kredits
  • Aufbau einer Selbstständigkeit
  • sinkende Rendite der Lebensversicherung
  • langfristige und kostenintensive Krankheit
  • vorzeitiger Ruhestand

Mit dem Verkauf der Lebensversicherung ist es möglich, relativ kurzfristig Geld zu erhalten. Zudem fällt dieser Betrag meist höher aus als bei einer Kündigung. Ein weiterer Vorteil hierbei ist, dass Zusatzversicherungen, wie etwa ein Todesfallschutz, häufig erhalten bleiben. Im Gegensatz dazu werden diese bei einer Kündigung der Lebensversicherung automatisch mitgekündigt.

Nachteile des Verkaufs von Lebensversicherungen

Der Verkauf einer Lebensversicherung bedeutet auf lange Sicht immer einen Verlust. Zum einen liegt der Betrag, der ausgezahlt wird, in der Regel unterhalb der bisher bezahlten Versicherungsbeiträge. Zum anderen ist die Kaufsumme nur geringfügig höher als der Rückkaufswert und bietet daher nur einen niedrigen Mehrwert. Des Weiteren ist die Kaufsumme immer deutlich unter der Auszahlungshöhe am Versicherungsende.

Ein weiterer Nachteil beim Verkauf ist, dass nicht alle Lebensversicherungen angekauft werden beziehungsweise deren Kaufsummen sehr niedrig sind. Dies ist häufig der Fall, wenn der Vertrag noch keine lange Laufzeit hat und der Rückkaufswert niedrig ist. Ebenso sind tarifliche Merkmale, wie eine fondsgebundene Vergütung, unattraktiver als Versicherungen mit hohen und garantierten Zinsen.

Ebenfalls negativ ist der mögliche Verlust von Zusatzversicherungen. Häufig betroffen sind hierbei Berufsunfähigkeitsversicherungen. In wenigen Fällen ist es möglich, die Verträge auszugliedern. Dies sollte bei Bedarf geprüft werden. Aber auch ein Todesfallschutz bleibt nicht unberührt. Häufig verringert sich die Verkaufsgebühr, wenn dieser Schutz erhalten bleiben soll genau wie die Auszahlungssumme für Hinterbliebene im Falle des Todes.

Wie funktioniert der Zweitmarkt für Lebensversicherungen?

Seit 1999 gibt es den Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Hier können private und gewerbliche Anbieter bestehende Lebensversicherungen ver- und ankaufen. Aufkäufer legen ihre gekauften Policen entweder in eigene Portfolios und beziehen darüber Zinsen, Ablaufleistungen und Überschussbeteiligungen, oder es werden private Anleger und Investoren gesucht, die Kapital einbringen und dafür Zinsen und Überschüsse erhalten.

In den meisten Fällen werden die Gelder direkt nach Kaufabschluss an den Verkäufer übergeben. Doch es gibt auch ein anderes Geschäftsmodell: So ist es möglich, dass es sich bei dem Kaufvertrag um ein Einlagengeschäft und somit ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft handelt. Das bedeutet, dass der Kaufpreis erst zu einem späteren Zeitpunkt an den Verkäufer ausgezahlt wird und das Geld bis dahin als Geldanlage genutzt wird. Über eine derartige Situation urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) 2015 im Fall VI ZR 569/13. In diesem Fall hatte die Klägerin einen Treuhänder beauftragt, der ihre Rentenversicherung zunächst kündigte. Im nächsten Schritt übergab er das Geld an ein Unternehmen. Dabei war streitig, ob er das Geld selbst anlegte oder im Auftrag der Kundin an das Unternehmen weiterleitete. Das betreffende Unternehmen rutschte jedoch in die Insolvenz, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Betreiben eines Einlagengeschäftes untersagte. Folglich erhielt die Klägerin weder die versprochene Endauszahlung noch die vollständige Investitionssumme zurück. Aus diesem Grund klagte sie gegen den Treuhänder. Dieser hat aus Sicht des Berufungsgerichts seine Pflicht verletzt, da er nicht geprüft hat, ob das Unternehmen Einlagengeschäfte vornehmen darf. Er ist daher schadensersatzpflichtig.

Wenn Sie einen Treuhänder oder anwaltliche Beratung brauchen, um Ihren vertraglich zugesicherten Kaufpreis zu erhalten, suchen Sie jetzt direkt nach einem passenden Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.

Alternativen zum Verkauf der Lebensversicherung

Der Verkauf von Lebensversicherungen ist nicht die einzige Option. Wie bereits erwähnt, gibt es auch die Möglichkeit der Kündigung einer Lebensversicherung. Eine weitere Alternative, um Geld zu erhalten, ist das Policendarlehen. Hier wird die Versicherung als Sicherheit angesehen, während Versicherungsschutz und Zusatzversicherungen unverändert weiterlaufen. Darüber hinaus erhalten Versicherungsnehmer häufiger einen höheren Betrag als den Rückkaufswert und die Zinsen sind während der Laufzeit meist fix und gering. Es gibt aber auch eine Sonderform des Verkaufs. Hierbei handelt es sich um eine Art Kredit, da der Verkäufer die Rückerwerbsoption in Anspruch nehmen kann.

Handelt es sich nicht um das Problem, Geld zu erhalten, sondern um Zahlungsschwierigkeiten, kann eine Beitragsfreistellung beantragt werden.

(KGR)

Fragen und Antworten zu Lebensversicherung verkaufen

Was ist der Zweitmarkt für Lebensversicherungen?

Wer Geld benötigt, kann seine Lebensversicherung verkaufen. Die Policen können auf dem sogenannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen an Ankäufer verkauft werden. Diese investieren anschließend entweder selbst in den Vertrag oder verkaufen die Policen weiter.

Kann ich eine Lebensversicherung verkaufen, die an die Bank abgetreten wurde?

Ja, ein Verkauf an einen Policenankäufer ist jederzeit möglich, jedoch bedarf es der Zustimmung durch die Bank. Der Verkaufswert geht in Höhe der Schulden direkt an die Bank, während der Restbetrag dem Verkäufer zusteht.

Was passiert beim Tod der versicherten Person?

Sofern der Todesfallschutz abgeschlossen und beim Verkauf weiter fortgeführt wurde, erhält der Versicherungsnehmer beziehungsweise dessen Rechtsnachfolger die in den AGB festgelegte Todesfallsumme. Allerdings erfolgt ein Abzug des Verkaufspreises, der Zinszahlungen und der Prämienzahlungen des Käufers.

Foto(s): ©Adobe Stock/Prostock-studio

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