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Private-Rentenversicherung-Rechner - was Sie wissen und beachten müssen!

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Private-Rentenversicherung-Rechner - was Sie wissen und beachten müssen!

Viele Verbraucher müssen damit rechnen, dass ihre gesetzliche Rente nicht reichen wird, damit sie im Alter ihr Leben mit dem gewohnten Standard finanzieren können. Eine private Rentenversicherung kann sich daher lohnen. Private Rentenversicherungen zahlen einen monatlichen Betrag an den Versicherten, sobald er rentenberechtigt ist. Als Grundlage dafür schließt er einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab.

Eine private Rentenversicherung hat als Altersvorsorge einige Vorzüge

Gegenüber einer Kapitalanlage zur Altersvorsorge hat eine Rentenversicherung einen entscheidenden Vorteil für Sie als Versicherten: Die Rentenversicherung zahlt einen lebenslangen monatlichen Betrag aus – unabhängig davon, wie alt Sie werden. Darüber hinaus wird die spätere Rente nur zu einem geringen Teil besteuert.

Die wichtigsten Varianten privater Rentenversicherungen

Gängige Beispiele für private Rentenversicherungen sind die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Verträge. Aber auch zahlreiche Versicherungsgesellschaften bieten private Rentenversicherungen an.

Private Rentenversicherungen lassen sich üblicherweise in drei Varianten einteilen: die klassische Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung sowie die hybride Rentenversicherung.

Die klassische Rentenversicherung

Hier wird ein großer Teil der Beiträge, die der Versicherte zahlt, in Anleihen mit fester Verzinsung investiert. Diese bietet eine garantierte Mindestverzinsung, auch Garantieverzinsung genannt. Da die Zinsen momentan sehr niedrig sind, ist dieser Zinsbetrag allerdings auch sehr gering und beträgt nur 0,9 Prozent. Bei der Ermittlung der genauen Höhe hilft Ihnen ein spezieller Rechner zur Berechnung des Versicherungsertrags.

Die fondsgebundene Rentenversicherung

Im Vergleich zur klassischen Rentenversicherung mit Garantieverzinsung investiert der Versicherte bei der fondsgebundenen Rentenversicherung einen großen Teil seiner Beiträge in Investmentfonds und Aktien. Entwickeln sich die Anlagen positiv, kann der Versicherte mit einer hohen Rente rechnen. Bei sehr riskanten Fonds sind jedoch auch Wertverluste möglich.

Der Nachteil der fondsgebundenen Rentenversicherung ist somit, dass sie von den Schwankungen auf den Kapitalmärkten beeinflusst wird. Aus diesem Grund sehen manche Versicherer die Option vor, weniger lukrative Fonds abzustoßen und den bisher angesparten Betrag in andere Investmentfonds anzulegen. Zudem bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaften fondsgebundene Rentenversicherungen mit verschiedenen Risikoklassen an.

Der entscheidende Unterschied zur klassischen Rentenversicherung ist somit, dass die Höhe des Betrags, den Sie als Versicherter im Rentenalter erhalten, zu Beginn noch nicht feststeht.

Die hybride Rentenversicherung

Die hybride Rentenversicherung ist eine Kombination aus der klassischen und der fondsgebundenen Rentenversicherung. Die Beiträge werden zu einem Teil sicherheitsorientiert und zu einem anderen Teil in Investmentfonds angelegt. Meist können Sie persönlich bestimmen, wie die Aufteilung erfolgen soll. Das Risiko für Sie als Versicherten ist somit höher als bei der klassischen Rentenversicherung, aber dasselbe gilt für die Chancen auf eine höhere Rendite. Ein Beispiel für eine hybride Rentenversicherung ist die bekannte Riester-Rente.

Wer sich für eine Hybrid-Rentenversicherung entscheidet, hat somit nicht nur die Möglichkeit, sichere Zinsen zu erzielen, sondern auch von den Vorteilen des Aktienmarkts zu profitieren. Zum einen sind die vom Versicherten eingezahlten Gelder gesichert. Zum anderen ist es mit dem zusätzlichen Ertrag aus dem Aktienmarkt möglich, eine höhere Rendite zu erzielen und auf diese Weise höhere Rentenzahlungen zu erreichen.

Wie wird eine private Rentenversicherung besteuert?

In den meisten Fällen ist nur der sogenannte Ertragsanteil Ihrer späteren Rente steuerpflichtig. Dieser ist die Differenz zwischen dem Investitionsanteil der Versicherung – also den Einzahlungen abzüglich der Versicherungskosten – und dem Auszahlungsbetrag, den Sie später erhalten.

Wie hoch Ihr Ertragsanteil versteuert werden muss, richtet sich nach dem Alter, mit dem Sie in Rente gehen. Beziehen Sie etwa eine monatliche private Rente ab einem Alter von 64 Jahren, müssen Sie 19 Prozent Ihres Ertragsteils versteuern.

Haben Sie die Rentenversicherung bis einschließlich zum Jahr 2004 abgeschlossen oder erhalten Sie Ihre Rente als Einmalzahlung, ist diese in der Regel steuerfrei.

Foto(s): ©AdobeStock/Aletia2011

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