Gesetzesänderungen im Jahr 2019
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Auch im Jahr 2019 gibt es in Deutschland wieder zahlreiche Gesetzesänderungen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gelten.
- Arbeitgeber – Zuschusspflicht zur betrieblichen Altersvorsorge, Diensträder und Jobtickets künftig steuerfrei
- Arbeitnehmer – Recht auf befristete Teilzeit, gesetzlicher Mindestlohn steigt, Recht auf Weiterbildungen
- Arbeitslose – Hartz IV-Sätze steigen, Änderungen beim Arbeitslosengeld I
- Familie – Kindergeld und Unterhalt steigen, Kinderfreibetrag wird erhöht
- Gesellschaft – günstigere Telefonate in der EU, neue 100- und 200-Euro-Scheine
- Handel – Haftung für Internet-Marktplätze, Pfandpflicht für Getränkeflaschen
- Mieter – besserer Schutz vor Mietsteigerungen
- Rente – höhere Rente geplant, Mütterrente II tritt in Kraft
- Sozialversicherung – Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeitrag sinkt, Pflegeversicherungsbeitrag steigt
- Steuern – Einkommensgrenzen und Freibeträge steigen, mehr Zeit für Steuererklärungen
- Verkehr – Dieselfahrverbote werden ausgeweitet, Lkw-Maut steigt
Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Recht auf befristete Teilzeit
Seit Januar 2019 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine sogenannte Brückenteilzeit. Sie haben dadurch die Möglichkeit, die Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren und können anschließend in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren. Dies gilt aber nur für Beschäftigte in Unternehmen mit mindestens 45 Arbeitnehmern.
Mindestlohnrechner: gesetzlicher Mindestlohn steigt
Ebenfalls ab Januar 2019 gilt der neue gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro. Die Erhöhung für 2020 steht auch schon fest: Dann liegt der Mindestlohn bei 9,35 Euro pro Stunde. Auch etliche Branchenmindestlöhne steigen, zum Beispiel im Dachdeckerhandwerk (Januar 2019), im Elektrohandwerk, im Gebäudereiniger-Handwerk (Januar 2019), im Malerhandwerk (Mai 2019), im Baugewerbe (März 2019), bei Zeitarbeitern (Januar/April 2019) und in der Pflegebranche (Januar 2019).
Zuschusspflicht zur betrieblichen Altersvorsorge
Sparen Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge, müssen sie ab 2019 einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent des Sparbeitrags, den die Arbeitnehmer durch Umwandlung eines Teiles ihres Gehalts einzahlen. Diese Verpflichtung gilt zunächst für Neuzusagen ab dem 1. Januar 2019, ab 2022 dann für alle bereits vor 2019 bestehenden Verträge.
Diensträder und Jobtickets künftig steuerfrei
Für Arbeitgeber sind künftig Diensträder und Jobtickets steuerfrei. Bisher galt bei Jobtickets eine Freigrenze von 44 Euro pro Monat, Diensträder mussten bei privater Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden. Steuerliche Erleichterungen gibt es auch beim Dienstwagen, allerdings nur bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Statt mit einem Prozent müssen Nutzer sie künftig monatlich mit 0,5 Prozent statt 1 Prozent des Bruttolistenneupreises versteuern.
Änderungen für Familien, Arbeitslose und Steuerzahler
Kindergeld, Mindestunterhalt und Kinderfreibetrag werden erhöht
Gute Nachrichten für Eltern – ab dem 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld um 10 Euro. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern je 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Ab Januar 2019 erhöht sich zudem der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7.620 Euro je Kind, der Grundfreibetrag steigt auf 9.168 Euro. Auch der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder steigt je nach Altersstufe und Einkommensgruppe um bis zu 14 Euro pro Monat.
Bessere Chancen für Langzeitarbeitslose und Anstieg der Hartz-IV-Regelsätze
Für Langzeitarbeitslose gibt es ab 2019 geförderte Jobs. Fünf Jahre lang erhalten Arbeitgeber Geld vom Staat, wenn sie Menschen einstellen, die lange keine Arbeit hatten. Ebenfalls erhöhen sich die Regelsätze für Hartz IV: Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2019 nun 424 Euro, Paare und Bedarfsgemeinschaften erhalten 382 Euro pro Person.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
Steuerpflichtige haben ab 2019 für ihre Steuererklärung zwei Monate länger Zeit. Wer die Steuererklärung 2018 selbst macht, hat bis zum 31. Juli 2019 Zeit. Für von einem Steuerberater vertretene Steuerpflichtige gilt der 28. Februar 2020 als letzter Abgabetermin.
Einkommensgrenzen steigen
2019 steigen die Einkommensgrenzen um 1,84 Prozent, was allen Steuerzahlern zugutekommt. Damit soll verhindert werden, dass Einkommenssteigerungen durch den progressiven Steuersatz aufgezehrt werden.
Änderungen für Rentner
Höhere Rente und sinkender Rentenfreibetrag für Neurentner
Nach dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung sollen ab dem 1. Juli 2019 die Renten im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent steigen – eine endgültige Entscheidung über die Rentenanpassung ist für das Frühjahr 2019 geplant. Zudem sinkt der Rentenfreibetrag für Neurentner um zwei Prozent. Für diejenigen, die 2019 in Rente gehen, bleiben 22 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei.
Mütterrente II tritt in Kraft
Mütter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, bekommen künftig mehr Rente. Bis zur Erhöhung erhielten Mütter 2 Rentenentgeltpunkte, jetzt werden ihnen 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Der zusätzliche halbe Rentenpunkt entspricht in Westdeutschland 16,52 Euro, in Ostdeutschland 15,94 Euro pro Monat.
Änderungen für Versicherte
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung lag 2018 bei 3,0 Prozent, ab Januar 2019 wird er nach langen Jahren auf 2,5 Prozent gesenkt. Allerdings kann es im Januar 2023 wieder zu einer Anhebung um 0,1 Prozent kommen.
Beiträge zur Krankenversicherung sinken ebenfalls
Auch die Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer sinken, da Arbeitgeber ab Jahresbeginn wieder die Hälfte des Zusatzbeitrages übernehmen müssen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 1,0 Prozent des Bruttolohns sinkt 2019 auf 0,9 Prozent. Ab dem 1. Januar übernehmen die Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags. Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt unangetastet.
Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt
Der neue Beitragssatz steigt von 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent. Versicherte, die keine Kinder haben, müssen zudem einen Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozent hinnehmen. Begründet wird die Steigerung dadurch, dass in der Pflegeversicherung mehr Geld benötigt wird, um dem bestehenden Pflegenotstand entgegenzuwirken.
Änderungen für Mieter und Vermieter
Neues Gesetz schützt vor Mietsteigerungen
In Zukunft können Vermieter weniger Kosten für Modernisierung auf den Mieter umlegen. Aktuell können 11 Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Jahresmiete umgelegt werden, in Zukunft sollen 8 Prozent gelten. Zudem sollen Vermieter künftig ihren Mietern unaufgefordert Auskunft über die Vormiete geben, wenn die Miete bei einer Neuvermietung mehr als zehn Prozent über der nach der Mietpreisbremse maximal zulässigen Miete liegt. Darüber hinaus sollen Mieter künftig Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen können.
Änderungen für Händler, Verbraucher und Bürger allgemein
Ausweitung der Diesel-Fahrverbote
Auch 2019 drohen in zahlreichen Städten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Bereits entschieden bzw. geplant sind solche Verbote in Aachen, Berlin, Bonn, Köln, Essen, Gelsenkirchen, Mainz, Frankfurt und Stuttgart. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Rechtstipp der anwalt.de-Redaktion zum Thema Dieselfahrverbot.
Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen steigt
Die neuen Sätze für die Maut rechnen erstmals die Kosten für Lärmbelästigung sowie die stärkere Straßenbelastung durch Lkw mit ein. Für Lkw über 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit der Euronorm 6 mit fünf beziehungsweise vier Achsen verteuert sich die Maut um fast 40 beziehungsweise 60 Prozent auf 18,7 Cent pro gefahrenem Kilometer. Beim 18-Tonner mit vier Achsen sind das sieben Cent pro Kilometer mehr.
Günstiger telefonieren ins EU-Ausland
Nach der Abstimmung des EU-Parlaments sollen Gespräche aus dem heimischen Netz in einen anderen EU-Staat nur noch max. 19 Cent pro Minute kosten dürfen. Der Rat der EU muss der Regelung noch zustimmen. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.
Neue 100- und 200-Euro-Geldscheine
Im Mai 2019 gibt es neue Geldscheine, die durch die Europäische Zentralbank ausgegeben werden. Die neuen 100- und 200-Euro-Scheine sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Die alten Scheine bleiben gültig.
Pfandpflicht für Getränkeflaschen wird erweitert
Ab Januar 2019 wird für Einwegflaschen, die Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure enthalten, ein Pfand von 25 Cent fällig. Ebenso betroffen sind Getränke mit mindestens 50 Prozent Molke-Anteil. Auch für Vanillemilch und einige Energydrinks gilt ab Januar 2019 Pfandpflicht. Ab 1. Januar sind Supermärkte zudem verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen.
Umsatzsteuerhaftung für Online-Marktplätze
Betreiber von Marktplätzen im Internet – z. B. Amazon, eBay etc. – haften ab Januar 2019, wenn Händler auf ihrer Plattform die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abführen. Nur bei Vorlage einer Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der bei ihnen tätigen Händler haften sie nicht selbst.
(COL)
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