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Skandal um Raubkopien beschäftigt das Bundesarbeitsgericht

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Im großen Stil soll ein Justizangestellter am Oberlandesgericht Naumburg Raubkopien von Musik, Filmen und Büchern illegal hergestellt haben. Nachdem der Fall bundesweit für Aufsehen sorgte, hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) die außerordentliche Kündigung des Beamten für rechtens befunden.

Urheberrechtsverstöße hinter Gerichtsmauern

Über mehrere Jahre sollen ausgerechnet auf einem Dienstcomputer der höchsten Justizbehörde von Sachsen-Anhalt über 1000 Raubkopien hergestellt worden sein. Zudem sollen mehr als 2500 CD-Rohlinge verschwunden sein, die auf Kosten des Gerichts angeschafft worden waren. Die Affäre flog schließlich auf, als man bei einem Farbkopierer des Gerichts mehrere Kopien von CD-Covern fand. Der Computer, auf dem die illegalen Kopien hergestellt worden waren, wurde vom Chef der IT-Abteilung genutzt. Auf weiteren von ihm genutzten Festplatten fanden sich über 34.000 Audiodateien und 1800 CD-Cover. Zunächst sagte der IT-Verantwortliche aus, alles, was auf dem Rechner bezüglich der DVDs sei, habe er gemacht, zog die Aussage dann jedoch einige Tage später wieder zurück. Am 18. April 2013 wurde ihm fristlos – hilfsweise ordentlich – gekündigt.

Arbeitsgerichte befinden Kündigung für unzulässig

Die Kündigungsschutzklage des Justizangestellten beim Arbeitsgericht Halle hatte Erfolg. Grund hierfür waren Ungereimtheiten bei den Ermittlungen am Oberlandesgericht. Insbesondere hatte das Gericht Zweifel, dass der IT-Spezialist allein die Urheberrechtsverletzungen begangen hatte, so wie es das Land Sachsen-Anhalt darstellt. Einiges deutet vielmehr darauf hin, dass dieses Treiben über einen längeren Zeitraum geduldet worden war, vermutlich da auch andere Mitarbeiter des Oberlandesgerichtes davon profitierten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt jedenfalls nicht nur gegen den inzwischen 61-jährigen IT-Spezialist, sondern auch noch gegen zwei weitere Justizangestellte. Zudem kam heraus, dass sogar in der Zeit, als der IT-Fachmann in Australien und Neuseeland im Urlaub war, auf dem Rechner illegale Raubkopien hergestellt wurden. In zweiter Instanz schloss sich das Landesarbeitsgericht der Einschätzung des Arbeitsgerichtes in weiten Teilen an. Nachdem das Land Sachsen-Anhalt Revision einlegte, hatte nun das Bundesarbeitsgericht das letzte Wort.

Bundesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung

Nach Ansicht der Erfurter Richter ist die außerordentliche Kündigung des IT-Fachmanns wirksam. Denn eine solche Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer mit anderen Mitarbeitern entsprechend zusammenwirkt. Es ist insbesondere nicht notwendig, dass er alle fraglichen Handlungen selbst vorgenommen hat. Daher hat das BAG die Entscheidung der Vorinstanzen aufgehoben und zur weiteren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht Halle (Saale) zurückverwiesen.

(BAG, Urteil v. 16.07.2015, Az.: 2 AZR 85/15)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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