Stromnetz: Diese Rechte haben Verbraucher bei Stromausfällen
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Inhaltsverzeichnis
- Störungen im Stromnetz: Wie sie entstehen und welche Schäden drohen
- Frequenz und Stabilität des Stromnetzes: Anspruch auf Schadensersatz bei Störung
- Schadensersatz bei Stromausfall? Das müssen Verbraucher wissen
- Welche Schadenshöhe wird ersetzt?
- Das Stromnetz in Deutschland und das europäische Stromnetz
- Der Aufbau des Stromnetzes einfach erklärt
- Das intelligente Stromnetz: Diese Vorteile bietet es
Experten-Autorin dieses Themas
Strom hat in der heutigen Gesellschaft eine immense Bedeutung erlangt und ist inzwischen zu einem unverzichtbaren Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Ob es um die Beleuchtung unserer Häuser, den Betrieb elektrischer Geräte oder die Energieversorgung von Industrie und Infrastruktur geht – wir sind auf einen zuverlässigen und kontinuierlichen Stromfluss angewiesen.
Das Stromnetz ermöglicht den Transport von elektrischer Energie über weite Entfernungen und gewährleistet die stabile Versorgung von Verbrauchern. Im Zeitalter der Energiewende und des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien gewinnt das Thema Stromnetz immer mehr an Bedeutung.
Dieser Ratgeber gibt einen leicht verständlichen Überblick über das Stromnetz, seinen Aufbau und die Funktionen, außerdem darüber, welche gesetzlichen Anforderungen die Netzbetreiber erfüllen müssen. Er beleuchtet auch die Frage, ob und gegen wen Verbraucher Schadensersatzansprüche im Falle eines Stromausfalls haben.
Störungen im Stromnetz: Wie sie entstehen und welche Schäden drohen
Störungen im Stromnetz können durch viele verschiedene Ursachen ausgelöst werden und haben potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Energieversorgung. Wetterereignisse wie etwa Stürme, Blitzeinschläge oder starke Schneefälle können zu erheblichen Beschädigungen von Leitungen und Infrastruktur führen. Oftmals lösen solche Beeinträchtigungen Stromausfälle aus und können zeitweise die lokale Energieversorgung vollständig lahmlegen. Technische Defekte, wie beispielsweise in Transformatoren oder Schaltanlagen, sind ebenfalls häufige Auslöser für Störungen. Darüber hinaus können auch menschliche Fehler, Bauarbeiten oder unvorhergesehene Ereignisse wie Erdbeben zu Störungen im Stromnetz führen.
Solche Störungen wirken sich oftmals erheblich auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen aus, da sie zu Unterbrechungen in der Energieversorgung führen und wichtige Bereiche wie Haushalte, Unternehmen, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen betreffen können. Sehr oft führen Stromausfälle dazu, dass technische Geräte durch die zu lang andauernde fehlende Stromzufuhr beschädigt werden und hohe Reparaturkosten entstehen.
Frequenz und Stabilität des Stromnetzes: Anspruch auf Schadensersatz bei Störung
Die Frequenz des Stromnetzes spielt eine entscheidende Rolle für dessen Stabilität. In Europa beträgt die Standardfrequenz 50 Hertz (Hz). Eine konstante Frequenz ist wichtig, um die Synchronisation der elektrischen Geräte sicherzustellen. Schwankungen der Frequenz können zu Störungen führen und im schlimmsten Fall sogar zu Ausfällen im Stromnetz. Deshalb ist in § 16 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass „der Netzbetreiber die Spannung und Frequenz möglichst gleichbleibend zu halten hat“.
Um die Frequenz zu stabilisieren, überwachen und steuern Netzbetreiber kontinuierlich die Erzeugung und den Verbrauch von elektrischer Energie. Bei einem Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch werden unmittelbar Maßnahmen ergriffen, um die Frequenz wieder auf den nominalen Wert von 50 Hertz zu bringen. Dazu gehört beispielsweise das Einschalten von Reservekraftwerken oder das Abregeln der Erzeugung.
Sorgt der Netzbetreiber nicht ausreichend genug für eine gleichbleibende Spannung und Frequenz, haben Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch gemäß den §§ 16 Absatz 3, 18 Abs. 1 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Eine Haftung ergibt sich in der Regel aus dem mit dem Verbraucher geschlossenen Energielieferungsvertrag in Verbindung mit der in § 18 Abs. 1 NAV geregelten gesetzlichen Vermutung, dass ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt. Eine solche gesetzliche Vermutung bedeutet, dass der Verbraucher nicht das Verschulden des Netzbetreibers nachweisen muss, sondern der Netzbetreiber die Vermutung widerlegen muss. Der Netzbetreiber müsste hierfür also konkret vortragen, warum kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorlag.
Schadensersatz bei Stromausfall? Das müssen Verbraucher wissen
Störungen im Stromnetz oder sogar komplette Stromausfälle verursachen immer wieder Schäden am Eigentum von Verbrauchern. Nach einem Stromausfall können Geräte oftmals defekt sein und betroffene Verbraucher müssen in solchen Fällen zum Teil obere dreistellige Beträge für Reparaturarbeiten zahlen. In solchen Situationen ist der Ärger groß und Betroffene stellen sich die Frage, wer den entstandenen Schaden ersetzt. Doch haben Verbraucher überhaupt einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Strom ausfällt, und wenn ja, gegen wen?
Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da jeder Einzelfall individuell rechtlich geprüft werden muss. In der Rechtsprechung gibt es jedoch einige Entscheidungen, in denen Verbrauchern ein Schadensersatzanspruch zugesprochen wurde. Besteht die Störung im Stromnetz zum Beispiel in Form einer Netzüberspannung und erleiden Verbraucher dadurch Schäden an ihren Geräten, so ist der Netzbetreiber schadensersatzpflichtig. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 25.02.2014 (Az.: VI ZR 144/13) entschieden. In dem damaligen Fall wurden diverse elektronische Geräte und eine Elektroheizung beschädigt, nachdem es zu einer Überspannung beim Hausnetz infolge einer gestörten Stromversorgung im gesamten Wohnviertel kam. Die Richter des Bundesgerichtshofs leiteten den Anspruch im damaligen Fall aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) her, da der Strom als ein Produkt im Sinne dieses Gesetzes zu werten sei.
Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass die Netzbetreiber dann nicht haften, wenn ein Fall der sogenannten höheren Gewalt vorliegt. Dies ist zum Beispiel bei unvorhergesehenen Naturkatastrophen oder bei Wetterereignissen wie einem Blitzeinschlag der Fall.
Was müssen Verbraucher tun, wenn es zu einer Störung im Stromnetz kommt?
Tritt ein Stromausfall ein, sollten Verbraucher alle Schäden an Geräten notieren, die aufgrund einer Netzüberspannung entstanden sind. Empfehlenswert ist es dabei, die Schäden zeitnah und umfassend zu dokumentieren. Der Netzbetreiber sollte dann über den Schadensfall schnellstmöglich informiert werden. Es ist möglich, dass der Netzbetreiber daraufhin einen Gutachter schickt, der die Mitteilung über den Schadensfall vor Ort prüft.
Welche Schadenshöhe wird ersetzt?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Schaden pro Anschlussnutzer mindestens in Höhe von 500 € und maximal in Höhe von 5000 € bestehen muss. Verbraucher, die durch einen Stromausfall einen geringeren Schaden als 500 € erleiden, gehen demnach leer aus.
Bei einem Netzbetreiber mit bis zu 25.000 angeschlossenen Nutzern darf nach § 18 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die Gesamtforderung aller Kunden des Netzbetreibers einen Betrag in Höhe von 2,5 Millionen € nicht übersteigen. Bei mehr als 25.000 Anschlussnutzern ist eine höhere Gesamtobergrenze gesetzlich in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt. Die Verordnung sieht insoweit eine Staffelung nach der jeweiligen Anzahl von Anschlussnutzern vor.
Das Stromnetz in Deutschland und das europäische Stromnetz
Das Stromnetz, das in Fachkreisen auch als Elektrizitätsversorgungsnetz bezeichnet wird, besteht aus einer sehr komplexen Infrastruktur von Übertragungs- und Verteilungsleitungen, Schaltanlagen und Transformatorstationen. Es ermöglicht den Transport von elektrischer Energie vom Erzeuger zum Verbraucher. Das Stromnetz spielt eine zentrale Rolle in der Energieversorgung, da es sicherstellt, dass die benötigte Energie zum richtigen Zeitpunkt und in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Das deutsche Stromnetz ist Teil des europäischen Verbundnetzes, das sich über viele Länder erstreckt. Es besteht aus vier Ebenen:
Höchstspannungsebene (Höchstspannungsnetz)
Hochspannungsebene (Hochspannungsnetz)
Mittelspannungsebene (Mittelspannungsnetz)
Niederspannungsebene (Niederspannungsnetz)
Das Höchstspannungsnetz dient dem überregionalen Transport großer Energiemengen über große Entfernungen. Das Hochspannungsnetz sorgt für die regionale Verteilung der Energie, während das Mittelspannungsnetz die Energie auf lokale Verteilungsnetze verteilt. Schließlich gelangt die Energie dann durch das Niederspannungsnetz zu den Endverbrauchern.
Der Aufbau des Stromnetzes einfach erklärt
Das Stromnetz besteht aus einer komplexen Infrastruktur, die aus verschiedenen Komponenten besteht, die zusammenarbeiten, um eine zuverlässige Energieversorgung sicherzustellen. Der Aufbau des Stromnetzes im Überblick:
Erzeugung: Kraftwerke und erneuerbare Energiequellen wie Wind- und Solarkraftwerke erzeugen elektrische Energie.
Übertragung: Die erzeugte Energie wird über Hochspannungsleitungen vom Erzeuger zum Verbraucher transportiert. Dabei werden Transformatoren eingesetzt, um die Spannung zu erhöhen (bei der Übertragung) oder zu verringern (bei der Verteilung).
Verteilung: Das Stromnetz verzweigt sich in das Verteilungsnetz, das die Energie zu den Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen bringt.
Verbrauch: Die elektrische Energie wird von den Verbrauchern genutzt, um verschiedene elektrische Geräte zu betreiben.
Das intelligente Stromnetz: Diese Vorteile bietet es
Das intelligente Stromnetz – auch bekannt unter dem Begriff „Smart Grid“ – hat eine zunehmende Bedeutung in der Energieversorgung gewonnen. Es stellt eine Weiterentwicklung des herkömmlichen Stromnetzes dar, indem es moderne Technologien und Kommunikationssysteme integriert, um eine effizientere und nachhaltigere Energieversorgung zu ermöglichen. Ein intelligentes Stromnetz bietet zahlreiche Vorteile.
Integration erneuerbarer Energien: Das intelligente Stromnetz ermöglicht eine bessere Integration von dezentral erzeugter erneuerbarer Energie, wie beispielsweise Solarenergie oder Windenergie.
Verbesserte Energieeffizienz: Durch intelligente Messsysteme können Verbraucher ihren Energieverbrauch überwachen und optimieren, was zu einer verbesserten Energieeffizienz führt.
Lastmanagement: Das intelligente Stromnetz ermöglicht durch die Kommunikation zwischen Stromnetz und Verbrauchern eine Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs in Spitzenzeiten.
Schnellere Störungserkennung und -behebung: Durch eine präzisere Überwachung und eine schnelle Reaktion auf Störungen können Ausfälle minimiert und die Stabilität des Stromnetzes verbessert werden.
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Rechtstipps zu "Stromnetz" | Seite 2
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20.03.2015 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Die partielle Sonnenfinsternis sorgt für erhebliche Schwankungen im Stromnetz, auf die die Netzbetreiber reagieren müssen. Denn wenn sich der Mond vor die Sonne schiebt und sein Schatten auf die Erde …“ Weiterlesen
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03.12.2014 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor. b) Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene …“ Weiterlesen
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28.11.2014 Rechtsanwalt Jochen Birk„… der Photovoltaikanlage des S ausschließlich direkt in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und es technisch nicht möglich ist den Strom auch in das private Stromnetz einzuspeisen. Im Termin zur mündlichen …“ Weiterlesen
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25.02.2014 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… im Fall des Klägers waren zwei defekte PEN-Leiter. Diese verbanden sein Haus mit der Erdungsanlage. Die Unterbrechung dieser Neutralleiter führte zu einer Überspannung im häuslichen Stromnetz …“ Weiterlesen
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16.01.2014 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„Auf Dach oder Feld: Photovoltaikanlagen sieht man allerorten. Und noch macht die Einspeisevergütung die Solarenergie interessant. Dafür muss der erzeugte Strom aber ins öffentliche Stromnetz. Ab …“ Weiterlesen
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14.10.2013 Rechtsanwalt Martin Klein„… in das Stromnetz des Gebäudes eingespeist und dort -zumindest teilweise- verbraucht wird. In allen Fällen, in denen die PV-Anlage zwar auf dem Dach errichtet wird, jedoch der Strom ausschließlich …“ Weiterlesen
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07.02.2013 Rechtsanwältin Kerstin Bontschev„… ein monatlicher Pachtzins gezahlt werden für die Verpachtung seiner Solaranlage an eine Gesellschaft, die Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist. Die Darlehensbeträge wurden in einer Vielzahl …“ Weiterlesen
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06.02.2013 Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.„… jetzt ist. Weiterer Vorteile wäre, dass die lizenzfreie Stromerzeugung bei Überproduktion auch dann das zentrale Netz verkaufen könnte. Mit anderen Worten wäre ein mittelbarer lizenzfreier Verkauf des Überbedarfs an das Stromnetz erreicht.“ Weiterlesen
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27.03.2018 anwalt.de-Redaktion„… auch, wenn sich die Betriebe unmittelbar ergänzen, z. B. wenn der Strom nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern unmittelbar in einem der Betriebe wieder verbraucht würde. Die räumliche …“ Weiterlesen
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07.11.2012 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… befand und die Stromlieferanten dem Konzern die Nutzung des Stromnetzes untersagt hatten - als betrügerisches Handeln zu Lasten der Kunden. Entscheidend sei hierbei, dass dem Geschäftsführer …“ Weiterlesen
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Landgericht Köln weist Klage nach Filesharing-Abmahnung von Warner Universal, EMI und Sony Music ab!02.11.2012 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… Audiodateien gehandelt habe. Er sei mit der gesamten Familie vom 18.-25.06.2007 im Urlaub gewesen und vor Urlaubsantritt seien sämtliche technische Geräte, insbesondere Router und Computer vom Stromnetz …“ Weiterlesen
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18.04.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… und in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Ankündigung der Modernisierung, § 555c BGB Für die Mitteilungspflichten des Vermieters sieht der Referentenentwurf einige Erleichterungen vor. Abgesehen von kleineren …“ Weiterlesen
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24.02.2012 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… . Das milliardenschwere Investment sollte vier voneinander unabhängige Kraftwerke à je 250 MW umfassen, d.h. insgesamt sollen dem kalifornischen Stromnetz 1.000 MW zugeführt werden. Das erste …“ Weiterlesen
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06.09.2010 Rechtsanwalt Martin J. Warm„… vom Stromnetz, nachdem er von einem Vorgesetzten dazu aufgefordert worden war. Dabei sind Stromkosten im Umfang von etwa 1,8 Cent entstanden.Mit Schreiben vom 27.05.2009 kündigte die Beklagte …“ Weiterlesen
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