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Teilzeitarbeit in Deutschland bei Frauen überdurchschnittlich häufig

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Laut einer aktuellen Meldung des Statistischen Bundesamtes belegte Deutschland im EU-weiten Vergleich Platz Zwei bei der Teilzeitarbeit von Frauen. 45 Prozent der erwerbstätigen Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren waren in dieser Form beschäftigt. Nur in den Niederlanden waren mit 76 Prozent noch mehr Frauen teilzeitbeschäftigt. In der EU betrug die Durchschnittsquote lediglich 32 Prozent.

Teilzeitarbeit

Wie der Name schon andeutet, arbeitet ein Arbeitnehmer in Teilzeit über die Woche gesehen kürzer als ein Vollzeitarbeiter, der in demselben Betrieb in demselben oder einem ähnlichen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Weitere Voraussetzungen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt, das die zentrale gesetzliche Grundlage für solche Arbeitsverhältnisse bildet. Gemäß § 4 TzBfG stehen Arbeitnehmern in Teilzeit dieselben Rechte wie in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern zu.

Anspruch

Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten, haben einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit, wenn sie dort mindestens sechs Monate beschäftigt sind. Das gilt aber nicht, wenn betriebliche Gründe dem entgegenstehen oder weitere Ablehnungsgründe im Tarifvertrag geregelt sind, § 8 TzBfG.

Rückkehr

Darauf, dass ein Teilzeitarbeitsverhältnis wieder in ein Vollzeitarbeitsverhältnis umgewandelt wird, haben Arbeitnehmer aber keinen Anspruch. Anders, wenn neue Stellen geschaffen oder Vollzeitarbeitsplätze frei werden. Hier müssen die im Betrieb beschäftigten Teilzeitarbeitnehmer dann vorrangig berücksichtigt werden.

(WEL)


Foto(s): ©Fotolia.com

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