Wiedergutmachung: Alle Konsequenzen für Opfer und Täter
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Experten-Autorin dieses Themas
Die Anerkennung begangenen Unrechts ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Heilung und Versöhnung zwischen Täter und Opfer. Die Wiedergutmachung birgt im Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht sowohl Chancen als auch Risiken für die Beteiligten.
Materielle und immaterielle Schadenswiedergutmachung sowie der Täter-Opfer-Ausgleich werden hier beleuchtet. Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Täter-Opfer-Ausgleich im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Regelungen zur Wiedergutmachung. Für Opfer kann der Täter-Opfer-Ausgleich eine schnelle und unproblematische Wiedergutmachung ermöglichen, während er sich auch zugunsten des Täters auswirken kann.
Die Bedeutung von Wiedergutmachung
Die strafprozessuale Wiedergutmachung im Strafverfahren soll nach dem strafbaren Verhalten eines Täters einen Schadensausgleich für das Opfer erzielen. Die Rechte von Verletzten werden durch opferfreundliche Gesetze gestärkt, die innerhalb der vergangenen zwanzig Jahre erlassen wurden. Ziel des Gesetzgebers ist es nicht nur, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Es soll außerdem der Opferschutz weiter ausgebaut werden, damit eine zeitgemäße Konfliktbewältigung möglich ist. Aus verschiedenen Gründen, wie z. B. mangelnder Akzeptanz und mangelnder Praktikabilität, kommen die Regeln jedoch nur eingeschränkt zum Einsatz.
Die Wiedergutmachung wird im Strafrecht oft als Restitution bezeichnet und tritt häufig neben die staatliche Sanktion, also in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe gegen den Täter. Sie richtet ihren Blick speziell auf das Opfer und den durch die Straftat verursachten Schaden.
Die grobe Struktur der Wiedergutmachung im Straf- und Strafverfahrensrecht
Ein hoffnungsvoller Aspekt der Wiedergutmachung liegt in den Chancen, die sie den Beteiligten bietet. Durch die Anerkennung von Unrecht und Leid können Brücken der Verständigung und Heilung entstehen. Die Bereitschaft zur Entschuldigung und zur Übernahme von Verantwortung stärkt das gegenseitige Vertrauen und fördert den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Für die Betroffenen bedeutet Wiedergutmachung oft auch eine Chance zur persönlichen Weiterentwicklung und zum inneren Frieden.*
Mit der Wiedergutmachung im Strafrecht können unterschiedliche Ziele verfolgt werden.** Hier einige Beispiele:
* vgl. Schöch, Heinz: Das Opfer im Strafprozess, in: Egg, R./Minthe, E. (Hrsg.): Opfer von Straftaten. Kriminologische, rechtliche und praktische Aspekte. Kriminologie und Praxis. Band 40, 2003.
** Riemann-Uwer, Anja: Der Tatausgleich nach § 155a StPO im Straf- und Strafverfahrensrecht, 2023.
Wiedergutmachung des erlittenen materiellen und immateriellen Schadens
Das Opfer soll, soweit möglich, so gestellt werden, als wäre die Straftat nicht geschehen. Dieses Ziel kann zum Beispiel durch Schadensersatzleistungen oder Schmerzensgeld erreicht werden.
Täter-Opfer-Ausgleich
Hierbei handelt es sich um einen strafrechtlichen Vergleich, bei dem das Opfer eine Wiedergutmachung erhält und im Gegenzug auf weitere strafrechtliche Verfolgung nach § 153a Abs. 1 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) verzichtet werden kann. Zugunsten des Täters kommt auch eine Strafrahmenverschiebung nach § 46a Nr. 1 StGB infrage. Der Täter-Opfer-Ausgleich kann eine Möglichkeit sein, den Frieden zwischen Täter und Opfer wiederherzustellen.
Gemeinnützige Arbeit
Die Wiedergutmachung kann auch in Form von gemeinnütziger Arbeit nach § 153a Abs. 1 Nr. 3 StPO erfolgen, insbesondere bei geringfügigeren Straftaten. So kann der Täter seinen Schaden an dem Geschädigten und der Gesellschaft wiedergutmachen.
Therapeutische Maßnahmen
In bestimmten Fällen kann die Wiedergutmachung auch durch therapeutische Maßnahmen erreicht werden (§ 153a Abs. 1 Nr. 8 StPO), zum Beispiel durch Anti-Aggressions-Trainings für gewalttätige Täter.
Vor- und Nachteile der Wiedergutmachung für den Täter
Durch Wiedergutmachungsmaßnahmen wird vorrangig das Opfer in den Mittelpunkt des Interesses gerückt.* Ziel ist es, einen Ausgleich für das Unrecht zu schaffen, das dem Opfer zugefügt wurde, und gleichzeitig den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Dies kann zur sozialen Reintegration des Täters und zur Wiederherstellung des sozialen Friedens beitragen. Aber nicht nur für das Opfer kann sich die Wiedergutmachung positiv auswirken. Auch für den Täter bietet der Täter-Opfer-Ausgleich Vor- und Nachteile.
* Schroth/Schroth: Die Rechte des Verletzten im Strafprozess, 2018.
Vorteile für den Täter
Zugunsten des Täters kann sich die Wiedergutmachung beispielsweise wie folgt auswirken:
Einstellung des Strafverfahrens: Bereits nach § 153a Abs. 1 Nr. 5 StPO kann das Bemühen des Täters, mit dem Verletzten einen Ausgleich (Täter-Opfer-Ausgleich) zu erreichen, für die Einstellung des Strafverfahrens ausreichen, wenn er den Schaden wiedergutgemacht hat oder eine Wiedergutmachung anstrebt.
Beschleunigung des Verfahrens: Durch die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a Abs. Nr. 5 StPO kann eine schnellere Verfahrensbeendigung erreicht werden.
- Möglichkeit der Vermeidung eines Hauptverfahrens: Wenn die Voraussetzungen für die Einstellung nach § 153a Abs. Nr. 5 StPO gegeben sind, kann ein aufwendiges Hauptverfahren vermieden werden (Wiedergutmachung statt Strafe).
- Verantwortungsbewusstsein: Durch den Wiedergutmachungsprozess wird das Verantwortungsgefühl des Täters zugunsten des Opfers gestärkt, da er die Folgen seiner Tat unmittelbar erlebt und für deren Behebung sorgen muss.
Nachteile für den Täter
Die Wiedergutmachung kann sich für den Täter allerdings auch negativ auswirken:
- Verzicht auf eine gerichtliche Prüfung: Bei einer Einstellung nach § 153a Abs. Nr. 5 StPO kommt es nicht zu einer gerichtlichen Überprüfung der Schuldfrage. Dies kann zu Unzufriedenheit bei den Betroffenen führen.
- Mangelnde Transparenz: Da über die Einstellung nach dieser Vorschrift im Rahmen eines nicht öffentlichen Verfahrens entschieden wird, fehlt es an Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Öffentlichkeit und den Täter. Eine Schuldfeststellung beziehungsweise die Nichtfeststellung der Schuld zugunsten des Täters durch Urteil erfolgt nicht.
- Risiko unzureichender Aufklärung: Es besteht das Risiko, dass bei einer Einstellung gemäß § 153a Abs. Nr. 5 StPO relevante Aspekte nicht ausreichend aufgeklärt werden, was zu einer unvollständigen Wahrheitsfindung führen kann.
Bitte beachten Sie, dass die konkreten Vor- und Nachteile von § 153a Abs. Nr. 5 StPO auch von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängen und an dieser Stelle nur ein kurzer Überblick gewährt werden kann.
Vor- und Nachteile der Wiedergutmachung zugunsten des Opfers
Der Täter-Opfer-Ausgleich spielt für das Opfer eine bedeutende Rolle im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei der Wiedergutmachung des erlittenen Schadens. Entsprechend hat der Gesetzgeber reagiert und in § 155a StPO geregelt, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit prüfen sollen, ob ein Ausgleich zwischen dem Verletzten und dem Beschuldigten möglich ist. In geeigneten Fällen sollen sie sogar auf einen Ausgleich zwischen den Beteiligten hinwirken.
Vorteile für das Opfer
Im Folgenden werden einige Vorteile der Schadenswiedergutmachung zugunsten der Gewaltopfer aufgeführt:
- Wiedergutmachung: Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht die direkte Wiedergutmachung des erlittenen Schadens durch den Täter zugunsten des Opfers, was oft wirkungsvoller ist als eine herkömmliche Bestrafung. Diese sieht nur Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Häufig kommt die Verurteilung des Täters dann meistens der Staatskasse und nicht dem Geschädigten zugute.*
- Versöhnung: In vielen Fällen kann dieser Ansatz zu einer Versöhnung zwischen Täter und Opfer führen und somit auch zum gesellschaftlichen Frieden beitragen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Täter und Opfer bereits vor der Tat kannten und zwischen den Beteiligten eine persönliche Beziehung besteht.
- Progressives Justizsystem: Die Implementierung des Täter-Opfer-Ausgleichs zeigt ein fortschrittliches Justizsystem, das auf Versöhnung und Wiedergutmachung statt auf Vergeltung setzt. So bleibt dem Opfer häufig auch eine Retraumatisierung erspart, weil es nicht mehr in einer öffentlichen Hauptverhandlung als Zeuge aussagen muss.**
** Graf, BeckOK-StPO, § 153a, Rn. 35.
Nachteile für das Opfer
Auch für das Opfer kann eine Wiedergutmachung negative Konsequenzen haben:
- Abhängigkeit von der Täter-Kooperation: Der Erfolg des Täter-Opfer-Ausgleichs hängt stark von der Bereitschaft des Täters ab, mitzuarbeiten.
- Mangelnde Gerechtigkeitsempfindung beim Opfer: In einigen Fällen kann das Opfer das Gefühl haben, dass das durch einen Täter-Opfer-Ausgleich erreichte Ergebnis unzureichend oder ungerecht ist.
- Nicht für alle Arten von Kriminalität geeignet: Obwohl der Täter-Opfer-Ausgleich bei vielen Arten von Kriminalität wirksam sein kann, ist er nicht für alle geeignet, insbesondere nicht für schwerwiegende Verbrechen wie Gewalttaten.
- Risiko der Manipulation: Es gibt das Risiko, dass der Täter dieses System manipulieren könnte, um einer härteren Bestrafung zu entgehen.
Wiedergutmachung möglich? Anwalt fragen!
Abschließend möchte ich Sie daran erinnern, dass die konkreten Vor- und Nachteile einer Wiedergutmachung stark von den individuellen Umständen des jeweiligen Falls abhängen. Daher ist es unerlässlich, sich an einen qualifizierten Rechtsberater zu wenden, um alle Aspekte sorgfältig zu prüfen.
Denken Sie daran, dass es immer ratsam ist, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um herauszufinden, ob eine Wiedergutmachung im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist. Lassen Sie sich nicht entmutigen, sondern bleiben Sie informiert und lassen Sie sich professionell beraten.
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Rechtstipps zu "Wiedergutmachung" | Seite 6
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04.09.2015 Rechtsanwalt Dr. Kai Hentschelmann„… • die Teilnahme an innerschulischen sozialen Trainingsmaßnahmen • die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, es können auch weitere Maßnahmen angewendet …“ Weiterlesen
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29.01.2015 Rechtsanwalt Joachim Thiele„… einem einzelnen Geschädigten geleistete Wiedergutmachung grundsätzlich nicht als eine Teilwiedergutmachung oder ein Wiedergutmachungsbemühen in Bezug auf andere verletzte Rechtsgüter gedeutet werden, da jedenfalls …“ Weiterlesen
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07.11.2014 Rechtsanwalt Dariusz Perzanowski„… . 444 § 1 KC). Die Kosten sind jedoch konkret nachzuweisen. - Schmerzensgeld Gemäß Art. 445 § 1 i.V.m. Art. 444 § 1 KC kann das Gericht dem Geschädigten als Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht …“ Weiterlesen
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16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Der Zugang und ihre Nutzung durch andere muss einen gerechten Ausgleich vorsehen. Eine Pflicht zur Wiedergutmachung bereits entstandener Schäden fehlt jedoch weitgehend. Länder, die von der Nutzung …“ Weiterlesen
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21.07.2014 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… und eine finanzielle Wiedergutmachung geleistet wird – dazu führen, dass vom Gericht ein sog. „minder schwerer Fall” angenommen wird, welcher den Beschuldigten dann noch einmal vor der JVA rettet. Wird der Vorwurf …“ Weiterlesen
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13.02.2014 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR„… . Zu diesen zählt etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns, der Grad der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers, etwaige geleistete Wiedergutmachung …“ Weiterlesen
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10.01.2014 Rechtsanwältin Alexandra Braun„… - verhängt worden wäre. Auch ein Versuch der Wiedergutmachung durch Zahlung eines Schmerzensgeldes kann zu einer erheblich milderen Strafe führen. Dem Verteidiger gegenüber die Vorwürfe zuzugeben …“ Weiterlesen
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20.08.2013 Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg„… es bei unwahren Tatsachenbehauptungen aus. Hat es tatsächlich nur zwanzig Minuten gedauert, bis das Essen kam, oder gab es zwischendurch einen Defekt in der Küche, spendierte der Inhaber aber zur Wiedergutmachung …“ Weiterlesen
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22.07.2013 Rechtsanwältin Claudia Köhler„… Claudia Köhler steht Ihnen mit Erfahrung im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs gern zu Verfügung und bespricht mit Ihnen die Chancen einer rechtlichen Wiedergutmachung Ihres Schadens …“ Weiterlesen
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10.06.2013 Rechtsanwalt Peter Koch„… entgegenstehen. Dazu gehöre eine enorme Schadenshöhe bei Vermögens- und Abgabedelikten nicht, wenn der Beamte seine Bereitschaft zur Wiedergutmachung des Schadens gezeigt hat und dazu in der Lage sei …“ Weiterlesen
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07.06.2013 Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky„… das Gericht deutlich über den Antrag der Klägerin hinaus, die eine Summe von mindestens 2000 Euro als Wiedergutmachung gefordert hatte. Bei der Behandlung mit der sogenannten Impulslichttherapie (IPL …“ Weiterlesen
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24.05.2013 KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… gilt. "Die Turbulenz der Versammlung zeigt den Anlegern deutlich, dass sie im Rahmen der Eigenverwaltung nicht mit einem Wiedergutmachung des Schadens und der Vertretung ihrer Interessen rechnen können …“ Weiterlesen
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04.04.2013 Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.„… . Mit sog. Abmahnungen fordert der Rechteinhaber von den abgemahnten Opfern die sofortige Löschung der Datei sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Zur Wiedergutmachung des Schadensersatzes …“ Weiterlesen
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23.11.2012 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… aber nicht der Wiedergutmachung der Schäden von Kriminellen bei einzelnen Opfern sondern nur der Stabilität des Systems. Das ist für Opfer von Straftaten extrem unbefriedigend. Nach Thomas Hobbes spielen …“ Weiterlesen
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16.10.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… . Schmerzensgeld soll nicht nur das körperlich erlittene Leid entschädigen. Es dient unter anderem auch der Wiedergutmachung sonstiger Unannehmlichkeiten. Deshalb kann sich auch ein allzu leichtfertiges …“ Weiterlesen
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27.07.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Wiedergutmachung der Tat eine Rolle. Freiheitsstrafen unter sechs Monaten sind dagegen bei günstiger Prognose zwingend zur Bewährung auszusetzen. Die Bewährungsdauer selbst beträgt zwischen zwei und fünf …“ Weiterlesen
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