Wirtschaftlicher Totalschaden: Wer muss dafür aufkommen?
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Experten-Autor dieses Themas
Hat des Deutschen liebstes Kind durch einen unverschuldeten Unfall erheblichen Sachschaden erlitten, ist das natürlich ärgerlich. Vor allem dann, wenn offensichtlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Diesen Begriff kennen wahrscheinlich die meisten von uns. Aber wissen Sie auch, wann die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wie genau es sich dabei mit Neuwagen verhält oder was die sogenannte „130-Prozent-Regel“ bedeutet? Das alles erkläre ich Ihnen in meinem Ratgeber.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein Fahrzeug zählt als wirtschaftlicher Totalschaden, wenn eine Reparatur des Fahrzeugs zwar möglich wäre, jedoch – wie der Name schon sagt – diese nicht wirtschaftlich ist. Hier sind die Reparaturkosten nämlich höher als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Autos wie Ihres vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert). Ganz anders beim „technischen Totalschaden“. Bei diesem kann auch eine Reparatur den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs nicht wiederherstellen.
„Unechter“ Totalschaden
Um einen sogenannten „unechten Totalschaden“ handelt es sich, wenn eine Wiederherstellung des Fahrzeugs nicht ausreichend wäre. In § 251 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es dazu:
„(1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen.“
Das bedeutet beispielsweise: Sie haben unverschuldet mit Ihrem neuen Fahrzeug einen Unfall mit Sachschaden. Es wird festgestellt, dass eine Reparatur des Neuwagens technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre. Jedoch würde eine solche Reparatur den Wert Ihres Neuwagens so stark mindern – es wäre dann ein Unfallfahrzeug –, dass in so einem Fall der Wertverlust unzumutbar wäre. Der Geschädigte hat hier zum Beispiel Anspruch auf ein gleichwertiges Neufahrzeug.
Feststellen des wirtschaftlichen Totalschadens
Die Diagnose „wirtschaftlicher Totalschaden“ könnte wahrscheinlich jede halbwegs fachlich kompetente Kfz-Werkstatt stellen. Damit eine Schadensaufstellung aber von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch akzeptiert wird, muss ein Gutachten des Unfallschadens von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Die Kosten dafür trägt ebenfalls die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Wenn der Sachverständige in seinem Unfallgutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt, berücksichtigt er dabei, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug handelt, ob eine Sonderausstattung vorhanden ist, den Kilometerstand und weitere Faktoren. Der Gutachter macht sich ein Gesamtbild und nimmt eine Schätzung der Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungs- und des Restwertes Ihres Fahrzeugs vor. Beim Restwert handelt es sich um den Wert Ihres Autos, den es im nicht reparierten Zustand besitzt.
Auto behalten nach wirtschaftlichem Totalschaden
Auch wenn die Aussage „wirtschaftlicher Totalschaden“ zunächst wie das absolute Todesurteil Ihres Autos klingen mag, kann es dennoch Raum für andere Möglichkeiten geben. Ihr Fahrzeug kann trotz des Totalschadens durchaus sogar noch fahrbereit sein. Möchten Sie Ihr Auto – aus welchen Gründen auch immer – behalten, ist das möglich. Stellt der Gutachter einen Totalschaden fest, können Sie Ihren Unfallwagen jedoch auch verkaufen und sich die Differenz zum Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen.
Auto verkaufen nach wirtschaftlichem Totalschaden
Bevor man das Auto mit Totalschaden zum Schrotthändler bringt, der nur den Materialwert der Ersatzteile bezahlt und nicht den Wert, den das Fahrzeug noch hat, kann es also durchaus sinnvoll sein, es zu verkaufen. Zumindest Teile des Autos sind bei dem einen oder anderen sicherlich gefragt. Außerdem ist ein Verkauf ein schneller und praktischer Weg, Entsorgungskosten zu vermeiden.
Aber darf man ein Fahrzeug mit solch erheblichen Mängeln wie nach einem Totalschaden überhaupt noch verkaufen? Ja, das dürfen Sie. Hat ein Sachverständiger den wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt, können Sie Ihr Fahrzeug verkaufen. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt dann die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert. Sind Sie ein guter Verkäufer, kann die Versicherung einen eventuellen Übererlös auf den Schadensersatz anrechnen. Bei einem privaten Verkauf Ihres Autos mit Totalschaden sollten Sie besonders darauf achten, den Totalschaden als solchen auch explizit anzugeben.
Es empfiehlt sich, alle Mängel im Kaufvertrag festzuhalten, auch die nicht ersichtlichen Beschädigungen. So kann der Käufer wegen dieser Mängel später keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Werden Mängel verschwiegen, kann es sich nämlich um eine arglistige Täuschung handeln. In § 444 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es dazu:
„Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“
Erfüllt eine arglistige Täuschung den Straftatbestand eines Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB), kann der Täter mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Deshalb ist es ratsam, einen schriftlichen Kaufvertrag über den Verkauf des Fahrzeugs mit Totalschaden zu schließen. Der Kaufvertrag sollte in jedem Fall die Angabe, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen festgestellten Totalschaden mit entsprechenden Mängeln handelt, und den Gewährleistungsausschluss enthalten. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Abrechnung von wirtschaftlichem Totalschaden: Bezahlt die Versicherung?
Nachdem das Gutachten des Sachverständigen vorliegt, sind für den weiteren Verlauf der Unfallregulierung und die Zahlung durch die Versicherung des Unfallverursachers folgende Punkte besonders von Belang:
- die Reparaturkosten
- der Wiederbeschaffungswert
- der Restwert
- eine Wertminderung
Dementsprechend gibt es für die Regulierung mehrere Möglichkeiten wie zum Beispiel:
- die vollständige Reparatur
- eine teilweise Reparatur
- keine Reparatur (Verkauf)
- Reparatur mit 130-Prozent-Regelung
Bei der 130-Prozent-Regelung beispielsweise möchte der Geschädigte sein Fahrzeug reparieren lassen. Dabei wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs mit 100 Prozent festgelegt, plus 30 Prozent. Die voraussichtlichen Kosten für eine Reparatur dürfen also nicht höher als 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Das Prognoserisiko geht allerdings zulasten des Unfallverursachers. Denn bewegt sich der Schaden gemäß Sachverständigengutachten zunächst innerhalb dieser 130-Prozent-Grenze und es stellt sich bei der Reparatur heraus, dass die Reparatur nun doch teurer wird als erwartet, muss die Versicherung des Unfallverursachers die vollen anfallenden Reparaturkosten übernehmen, auch die, die über der 130-Prozent-Grenze liegen (OLG-Urteil vom 11.10.2000 Frankfurt, Az.: 7 U 203/98).
Wichtig: Die 130-Prozent-Regelung für den wirtschaftlichen Totalschaden lässt keine fiktive Abrechnung zu. So eine Abrechnung ist grundsätzlich legal und auch gängige Vorgehensweise bei einer Schadensregulierung (die Kosten für den entstandenen Schaden werden von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt, ohne dass tatsächlich repariert wird). Das bedeutet, dass bei der 130-Prozent-Regelung das Fahrzeug auch tatsächlich nachweislich repariert werden muss. Außerdem muss der Geschädigte das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate weiternutzen.
Vollkaskoversicherung: Bei selbst verschuldeten Unfällen ist natürlich derjenige gut abgesichert, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Die Vollkaskoversicherung greift auch im Fall eines selbst verschuldeten Totalschadens am eigenen Auto. Hier besteht – im Gegensatz zum Haftpflichtfall – zwar kein Anspruch auf die 130-Prozent-Regelung. Jedoch zahlt die Vollkaskoversicherung beim Totalschaden oft in den ersten sechs Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis des Fahrzeugs.
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Rechtstipps zu "wirtschaftlicher Totalschaden" | Seite 3
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16.08.2019 Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt„… . Wenn ein technischer bzw. wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann nur der sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand, dies ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, verlangt werden …“ Weiterlesen
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19.06.2023 Rechtsanwalt Frank Röthemeyer„… = 727,00 Euro), auf jeden Fall ab € 1.500,–. Aus dem Gutachten geht in Grenzfällen hervor, ob ein Reparatur- oder ein Totalschaden vorliegt. Auch eine mögliche Wertminderung wird durch den Gutachter …“ Weiterlesen
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19.02.2019 Rechtsanwalt Sirous Vafi„… des Dieselkäufers hinaus letztendlich praktisch und wirtschaftlich dem VW-Konzern in die Hände . Ebenso stellt sich die Frage, wie ein Verkauf, Unfall, Motorschaden etc. sich auf die Durchsetzung der Rechte …“ Weiterlesen
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06.02.2019 Rechtsanwältin Alexandra Sorrentino„… , auch bei einfachen Verkehrsunfällen einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da dieser Schadenspositionen geltend machen kann, an die ein Geschädigter überhaupt nicht denkt. Gerade bei wirtschaftlichem …“ Weiterlesen
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04.02.2019 Rechtsanwalt Lars Nitzsche„… Wertminderung wird nur in engen Grenzen erstattet. c) Totalschaden Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens wird, wie in Deutschland auch, der Wiederbeschaffungsaufwand, mithin …“ Weiterlesen
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24.01.2019 Rechtsanwalt Daniel Siegl„… ist. Fiktiv, konkret, 130 %-Fall, wirtschaftlicher Totalschaden? Da hilft Ihnen nur Ihr Anwalt durch – und den muss der gegnerische Haftpflichtversicherer bei unverschuldeten Unfällen ebenfalls bezahlen! In diesem Sinne allzeit gute Fahrt Ihr Daniel Siegl – Anwalt im Ruhrpott“ Weiterlesen
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17.11.2018 Rechtsanwalt Axel Schwier„… sein gesamtes Haus sowie die Wohnung seiner Eltern unter Wasser. Das Haus war ein wirtschaftlicher Totalschaden mit mehreren 100.000,00 EUR Schaden. Es gab diverse typische Vorzeichen …“ Weiterlesen
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14.09.2018 Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung„… von www.pkw-rueckgabe.de ist das eine sehr einfach zu beantwortende Frage, bei der man nur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beachten muss: „Wer sich ein Verfahren leisten kann, oder rechtsschutzversichert …“ Weiterlesen
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06.09.2018 Rechtsanwalt Armin Müller„… die aus dem Verkehrsunfallrecht bekannte Regel des „wirtschaftlichen Totalschadens“ nicht uneingeschränkt. Bei Tieren kann man nicht erfolgreich argumentieren, dass der Hund nur 1.000 Euro wert sei und deshalb alle 1.000 …“ Weiterlesen
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13.07.2021 Rechtsanwalt Lars Nitzsche„… Sie es vor Ort von einem Kfz-Sachverständigen begutachten und im Anschluss (not-)reparieren oder im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens verwerten. Lassen Sie sich vom ausführenden …“ Weiterlesen
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20.06.2018 Rechtsanwalt Helge Petersen„… Anfechtungsklagen gegen die Anleger selbst (Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 13. Juni 2018: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pr-skandal-totalschaden-1.4013874 ) wendet sich eine Vielzahl von Anlegern …“ Weiterlesen
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29.09.2020 Rechtsanwalt Michael Möwes„… eines wirtschaftlichen Totalschadens zu erfolgen. Ersatzfähig ist hierbei nur der Wiederbeschaffungsaufwand (Marktwert vor dem Unfall minus Restwert). Sollten die Reparaturkosten zwischen 100 % und 130 …“ Weiterlesen
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13.03.2018 Rechtsanwalt Daniel Krug„… , rutschte eine Böschung hinunter und stieß gegen eine Esche. Es kam zu einem wirtschaftlichen Totalschaden am Pkw. Im Fahrzeug befanden sich auch die drei Kinder des Klägers. Er verständigte …“ Weiterlesen
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10.11.2017 Rechtsanwältin Corinna Hoffmann„… und wirtschaftlichen Situation der Eheleute sollte kein Ehevertrag abgeschlossen werden. Ansonsten droht der Totalschaden: Anstatt Absicherung für die Ehegatten und eine möglichst günstige Gestaltung für beide kommt …“ Weiterlesen
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09.11.2017 Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann„… sich ein Großmüllbehälter, dieser wurde durch den Sturm gegen den Pkw des Arbeitnehmers geschoben. Der Pkw wurde beschädigt und erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Arbeitnehmer wendete …“ Weiterlesen
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26.03.2024 Rechtsanwalt Johannes Meyer„… eines Totalschadens ist maximal lediglich 130 % des Wiederbeschaffungswertes zu erzielen. Sollten die Kosten der Reparaturwerkstatt diesen Betrag übersteigen, erscheint eine Reparatur wirtschaftlich …“ Weiterlesen
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11.04.2018 Rechtsanwalt Lothar Christian Mientus„… ist. Warum sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen? Aus den Feststellungen des Sachverständigen ergibt sich die Schadenshöhe am Fahrzeug. Aus diesen Feststellungen ergibt sich auch, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt …“ Weiterlesen
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14.07.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… , wenn der Täter gefasst wird, denn dann muss dieser natürlich für den entstandenen und von ihm verursachten Schaden aufkommen. Schwieriger wird es allerdings, wenn der Täter wirtschaftlich so schlecht …“ Weiterlesen
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11.07.2017 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… , handelt es sich um wirtschaftliche Totalschäden. Für den Schadensersatz bedeutet das: Betroffene Besitzer bekommen so viel, wie ein von Alter, Laufleistung und Ausstattung her vergleichbares Fahrzeug …“ Weiterlesen
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28.05.2017 Rechtsanwälte und Notar Kirstein & Selders (GbR)„Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor ? Nach einem Verkehrsunfall wird der Geschädigte in aller Regel einen Sachverständigen damit beauftragen, die Höhe des Schadens an seinem Fahrzeug …“ Weiterlesen
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08.03.2017 Rechtsanwalt Ralph Wichmann„Laut Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.03.2016 – 7 O 119/14 stellt „Restbenzin im Tank“ keinen ersatzfähigen Schaden dar. Nach einem Unfall stellte der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden …“ Weiterlesen
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25.01.2017 Rechtsanwalt Alexander Kumlehn„Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur des Fahrzeugs sich nicht lohnen würde. Dabei werden die Reparaturkosten dem Wiederbeschaffungswert des verunfallten Fahrzeugs …“ Weiterlesen
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20.01.2017 Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer„… kann. 2. Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden Liegt ein technischer bzw. wirtschaftlicher Totalschaden vor, kann der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert …“ Weiterlesen