YouTube: So können Sie Abmahnungen vermeiden
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Im Ranking der größten sozialen Netzwerke ist YouTube ganz vorn mit dabei: Im Januar 2022 belegte das Videoportal, das zu Google gehört, mit etwas mehr als 2,5 Milliarden monatlich aktiven Usern Platz zwei – hinter Facebook.*
Der YouTube-Content reicht von Musik und Spielfilmen bis hin zu einer riesigen Vielfalt selbst erstellter Videos. Wer dabei unzulässiges Videomaterial hochlädt und gegen das Urheberrecht oder gegen die YouTube-Community-Richtlinien verstößt, riskiert, von YouTube selbst eine Verwarnung, einen sogenannten Strike, oder eine Abmahnung von Dritten zu erhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Inhalte Sie auf der beliebten Videoplattform besser vermeiden sollten.
* Social Networks mit den meisten Nutzern weltweit 2022; Quelle: Statista 2022.
YouTube-Abmahnung für Downloads und Streaming
Zahlreiche Programme ermöglichen es, Videos und Musik bei YouTube kostenlos herunterzuladen. Dies ist auch rechtlich unproblematisch. Wer Video- oder Musikmaterial bei YouTube downloadet, hat also auch keine Abmahnung durch Rechteinhaber zu befürchten – selbst bei geschütztem Material. Danach darf dieses jedoch nur für private Zwecke verwendet werden. Insbesondere dessen Veröffentlichung oder öffentliche Vorführung ist ohne Einverständnis des Rechteinhabers rechtswidrig. Das gilt umso mehr für den Upload von Inhalten: Lädt man urheberrechtlich geschütztes Material unbefugt auf YouTube hoch, ist das rechtswidrig. YouTube erteilt Nutzern wegen dieser illegalen Uploads in der Regel eine Verwarnung und löscht die Inhalte. Spricht YouTube innerhalb von 90 Tagen drei Verwarnungen oder Strikes gegen den Nutzer aus, werden dessen Konto und alle zugehörigen Kanäle gelöscht. Übrigens: Eine Sperrung ohne vorherige Verwarnung ist nicht erlaubt.
Um zu verhindern, dass der von YouTube Verwarnte die Inhalte später erneut hochlädt, oder um Schadensersatz zu verlangen, müssen Betroffene ihre Ansprüche direkt beim Rechteverletzer von einem Anwalt für Urheber- und Medienrecht geltend machen. Dieser wird eine Abmahnung aussprechen, die mit der Aufforderung verbunden ist, eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem Rechteverletzer wird damit untersagt, die betreffenden Inhalte für einen Zeitraum von 30 Jahren erneut zu verwenden.
YouTube: Abmahnung bei Verstößen gegen das Urheberrecht
Täglich werden Millionen von Videos hochgeladen. Nicht immer wird dabei jedoch das Urheberrecht beachtet. Vorweg: Videos müssen immer ein Mindestmaß an kreativer Eigenleistung aufweisen, um unter dem Schutz des Urheberrechts zu stehen und als persönliche geistige Schöpfung zu gelten.
Das Hochladen von Inhalten auf YouTube stellt eine öffentliche Zugänglichmachung dar. Besitzt eine andere Person das Urheberrecht oder Nutzungsrechte an dem hochgeladenen Video und hat demjenigen keine Nutzungsrechte eingeräumt, droht bei einem Upload eine Urheberrechtsverletzung. Der Inhaber des YouTube-Kanals muss mit einer Abmahnung durch den Rechteinhaber und mit einer Aufforderung rechnen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
anwalt.de-Tipp: Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht beraten lassen. Finden Sie auf anwalt.de einfach den richtigen Anwalt!
Erteilt der Urheber die Erlaubnis – eine sogenannte Lizenz –, muss diese auch die Nutzungsart bei YouTube umfassen. Insbesondere lässt sich YouTube Nutzungsrechte einräumen. Denn YouTube hat das Recht, hochgeladene Videos zu reproduzieren und weiterzuverbreiten. Zeigt jemand beispielsweise in seinem Video fremdes Bild- oder Videomaterial, für das er die Nutzungsrechte gekauft hat, muss er also darauf achten, ob seine Lizenz auch die Weitergabe an Dritte – in diesem Fall YouTube – umfasst.
YouTube-Abmahnung: Was gilt bei Musik, Bildern und Reaction-Videos?
Vorsicht ist immer dann geboten, wenn im eigenen Video andere Personen nicht nur beiläufig im Hintergrund zu sehen sind. Vor der Veröffentlichung muss das Einverständnis jeder davon betroffenen Person eingeholt werden – am besten schriftlich –, sonst verstößt man bei einem Upload gegen deren Recht am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz, das eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.
Bei YouTubern ist es beliebt, eigene Videos mit Hintergrundmusik zu unterlegen. Da die Nutzungsrechte auch hier oft bei Dritten wie den Künstlern oder Produzenten liegen, muss zuvor deren Einverständnis eingeholt werden.
Darüber hinaus hat YouTube einen Lizenzvertrag mit der GEMA geschlossen. Dadurch darf entsprechende Musik auf die Plattform hochgeladen werden, ohne dass dies der GEMA nochmals besonders mitgeteilt werden muss.
Reaction-Videos
Beliebt sind derzeit sogenannte Reaction-Videos: YouTuber zeigen fremde Videos oder Ausschnitte daraus und kommentieren diese währenddessen – meist auf witzige oder kritische Weise. Grundsätzlich verstoßen Reaction-Videos gegen das Urheberrecht, wenn zuvor nicht das Einverständnis des Rechteinhabers eingeholt wurde. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich zuvor das schriftliche Einverständnis des Rechteinhabers sichern.
Zwar können Reaction-Videos unter das sogenannte Zitatrecht nach § 51 UrhG fallen: Dient das gezeigte fremde Video ausschließlich dem Zitatzweck, liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Damit das Zitatrecht greift, müssen die Videos allerdings einen sogenannten Belegcharakter haben, das heißt, der YouTuber muss sich darin inhaltlich mit dem zitierten Werk auseinandersetzen und somit eine konkrete Eigenleistung vorweisen können. Inwiefern das tatsächlich der Fall ist, ist nicht immer eindeutig, sondern vielmehr einzelfallabhängig.
Verstoßen Sie gegen das Urheberrecht, können Sie sich zudem sogar strafbar machen. Stellt der Rechteinhaber einen Strafantrag oder besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, kann ein Verfahren gegen Sie eingeleitet werden. Im Falle einer Verurteilung können Sie mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Daneben kann der Urheber eine Beschwerde bei YouTube einreichen und die Rechtsverletzung melden, in der Folge erhalten Sie die als Strike bezeichnete Verwarnung durch YouTube.
Sie wurden wegen Ihres YouTube-Videos abgemahnt oder sind unsicher, ob Sie damit gegen das Urheberrecht verstoßen? Dann holen Sie sich fachkundigen Rat von einem Anwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Finden Sie jetzt den passenden Anwalt!
YouTube: Abmahnung bei Werbung
Das sogenannte Influencer-Marketing über soziale Medien wird mittlerweile streng reglementiert. Wer auf YouTube Produkte, also Waren oder Dienstleistungen von Dritten, präsentiert und hierfür eine Bezahlung oder Gegenleistung erhält, muss dies als Werbung kenntlich machen. Im Streitfall müssen Influencer deren Nichtvorliegen beweisen.
Das Product Placement und die kommerzielle Absicht des Beitrags muss auf den ersten Blick für den User erkennbar sein, andernfalls handelt es sich um unzulässigen unlauteren Wettbewerb. Wer Werbung also nicht kenntlich macht, riskiert eine Verwarnung durch YouTube und kann von Konkurrenten oder dazu berechtigten Organisationen abgemahnt werden.
YouTube-Abmahnung wegen fehlenden Impressums
Als Inhaber eines YouTube-Kanals benötigen Sie ein Impressum, sobald dieser meinungsbildend oder kommerziell ist. Sie können diese Impressuminformationen unter „Kanalinfos“ angeben. Im Impressum des YouTube-Kanals müssen gemäß § 5 Telemediengesetz Informationen wie u. a. der Verantwortliche und dessen Kontaktdaten angeben sein.
FAQs zur YouTube-Abmahnung
Welche Inhalte sind auf YouTube verboten?
Folgende Inhalte dürfen nicht auf YouTube hochgeladen werden:
- Pornografie
- Gewalttätige, grausame oder schädliche Inhalte (z. B. gefährliche Challenges)
- Hassrede gegen Einzelne oder Gruppen
- Belästigung und Mobbing
- Schusswaffen, Munition, Zubehörteile hinsichtlich Herstellung, Installation und Aufruf zum Kauf
- Verleumderische Inhalte
Die Liste ist jedoch nicht abschließend. Weitere verbotene Inhalte und mehr Informationen dazu finden Sie in den Community-Richtlinien der Plattform.
Können YouTuber für Kommentare unter ihren Videos haftbar gemacht werden?
In diesem Fall gilt in Deutschland das Prinzip der Störerhaftung, das bedeutet, der Kanalinhaber ist mitverantwortlich, wenn andere in den Kommentaren oder Antwortvideos unter dessen Video beleidigt werden. Wenn Betroffene gegen den Kanalinhaber vorgehen wollen, muss dieser zuvor Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangen und die Chance erhalten, die Inhalte zu entfernen. Zudem sollte er zur Unterlassung aufgefordert werden. Zugleich sollte YouTube als Host-Provider der rechtsverletzenden Inhalte deutlich darüber informiert werden (sogenanntes Notice-and-Take-Down-Verfahren).
(THH)
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Rechtstipps zu "YouTube Abmahnung" | Seite 6
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11.01.2018 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Ein Zuschauer auf YouTube wollte …“ Weiterlesen
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05.01.2018 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… GmbH. Nach Erhalt der Abmahnung wurde sodann keine Einigung mit den rka Rechtsanwälten hinsichtlich der geforderten gemachten Kosten (damals: 1.495,40 €) erzielt. Daher beantragten die rka …“ Weiterlesen
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14.12.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„… mit einer Herstellergarantie in einem Onlineangebot abgemahnt? Der Vorwurf der neuen VDAK-Abmahnung lautet, dass unsere Mandantschaft innerhalb eines eBay-Angebotes mit einer „Herstellergarantie“ geworben haben …“ Weiterlesen
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02.12.2017 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… . Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax zusenden. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de, unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de und unserem YouTube-Kanal.“ Weiterlesen
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27.11.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„Wir verteidigen aktuell gegen eine kürzlich ausgesprochene wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fareds, datiert vom 10.11.2017, im Auftrag der arte fiori e. K. In der Abmahnung geht es um …“ Weiterlesen
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27.11.2017 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„Ein aktuelles Mandat in unserer Kanzlei betrifft die Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei rka. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung …“ Weiterlesen
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24.11.2017 Rechtsanwaltskanzlei Heidicker„Der Verein VDAK (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.) spricht aktuell wieder Abmahnungen wegen fehlenden Garantiebedingungen auf eBay aus. Worum es sich hierbei handelt, schildern …“ Weiterlesen
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03.11.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… der Arbeitgeber auch während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu einem Personalgespräch einladen kann. Aktuell fragte ein Zuschauer auf YouTube, ob dies zulässig sei, um einen Mitarbeiter, den man …“ Weiterlesen
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08.10.2017 Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck„… und ihn täglich beruflich, für den Mail-Verkehr, Online-Banking oder auch den Besuch von Streaming-Portalen wie „YouTube“ nutze. Auf Befragen habe seine Ehefrau aber verneint, das Computerspiel …“ Weiterlesen
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25.09.2017 Rechtsanwalt Robin Neuwirth„BGH stärkt die Rechte des Anschlussinhabers Nach wie vor kommt es häufig zu Abmahnungen wegen illegalen Filesharings. Sofern der abgemahnte Anschlussinhaber die Forderungen aus der Abmahnung …“ Weiterlesen
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13.05.2024 LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte„Influencer-Marketing ist die derzeit wohl beliebteste Werbeform insbesondere in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook, YouTube & Co. Studien zufolge ist der Einfluss von persönlichen …“ Weiterlesen
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15.02.2018 Johannes Schaack, anwalt.de-Redaktion„Die populäre Fotoplattform Instagram stellt mittlerweile ähnliche Rekorde auf wie das milliardenschwere Videoportal YouTube. Inzwischen gilt das beliebte soziale Netzwerk als regelrechter VIP …“ Weiterlesen
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04.09.2017 LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB„… das Internet als wichtiger Vermarktungskanal etabliert und das neue Berufsbild des „YouTube-Stars“ oder „Influencer“ herausgebildet. Influencer sollen potenzielle Kunden in ihrem Entscheidungsprozess …“ Weiterlesen
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09.06.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… sich die Arbeitszeit nur um eine Stunde, und sie überschritt nicht die Grenze des Arbeitszeitgesetzes von ausnahmsweise 10 Stunden am Tag. Nachdem der Arbeitnehmer auch nach einer Abmahnung …“ Weiterlesen
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08.06.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Auch wenn die Arbeitnehmerin hier nicht erfolgreich war, fristlose Kündigungen sind vor Gericht vielfach angreifbar. Oftmals hätte eine Abmahnung genügt, die Kündigung …“ Weiterlesen
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07.06.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… sollte, kann der Arbeitnehmer den Vorwurf wiederum dadurch entkräften, dass er darlegt, seine Reserven tatsächlich ausgeschöpft zu haben. Jedenfalls Abmahnung erforderlich Vor einer Kündigung wegen …“ Weiterlesen
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07.06.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… . Fristlose Kündigungen sind vor Gericht vielfach angreifbar. Oftmals hätte eine Abmahnung genügt, die Kündigung ist unverhältnismäßig oder etwa der Arbeitgeber kann das Fehlverhalten doch nicht beweisen …“ Weiterlesen
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15.05.2017 anwalt.de-Redaktion„… Drohnenhersteller bzw. -händler angesehen werden konnten. In seinem eigenen Youtube-Kanal, wo er auch entsprechende Videos veröffentlichte, gab er an, Unterstützung eines bestimmten Herstellers bzw …“ Weiterlesen
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04.05.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… die Kündigung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit gesteigertem Alkoholkonsum. Nun gab es nochmal die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, ob in solchen Fällen vor Ausspruch …“ Weiterlesen
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25.04.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… die Frage geht, wann Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen müssen und wann nicht. Deshalb sollen hier einmal bewusst die Fallgruppen dargestellt werden, in denen eine Abmahnung …“ Weiterlesen
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21.04.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… eine interessante Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, der wissen wollte, ob auch im Mietrecht eine Kündigung des Vermieters in Betracht kommt, wenn der Mieter etwas stiehlt. Fachanwalt Bredereck …“ Weiterlesen
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12.04.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… eines Zuschauers auf YouTube erreicht. Es geht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Frage, ob man eine solche auch noch nach sechs Wochen an den Arbeitgeber senden muss. Wie sieht …“ Weiterlesen
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06.04.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… berechtigen kann. In der Regel wird zunächst eine Abmahnung erforderlich sein, es sei denn, der Verstoß ist besonders schwerwiegend, etwa weil der Arbeitnehmer im betrunkenen Zustand auch noch …“ Weiterlesen
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31.03.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , es aber versäumt hat, zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Oder der Arbeitgeber wollte krankheitsbedingt kündigen, aber der Arbeitnehmer hat die dafür erforderlichen Fehlzeiten noch nicht erreicht …“ Weiterlesen