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Zurückbehaltungsrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

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Zurückbehaltungsrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Das Zurückbehaltungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 373 BGB, geregelt.
  • Es ist eine besondere Ausprägung des Grundsatzes von „Treu und Glauben“.
  • Es gibt dem Schuldner das Recht, Leistungen zu verweigern, bis der Gläubiger seine Gegenleistung erbracht hat.

Was ist das Zurückbehaltungsrecht?

Das Zurückbehaltungsrecht ermöglicht es einer Person, die Erfüllung von Ansprüchen aus einem Vertrag so lange zurückzuhalten, bis die andere Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Dieses Recht geht auf den Grundsatz von Treu und Glauben zurück: Das Nichterfüllen eines vertraglichen Anspruchs wird als treuwidrig angesehen, wenn nur eine Partei leistet, die andere ihre Leistungspflicht aber nicht erfüllt.

Die Grundlage für das Zurückbehaltungsrecht bildet § 273 BGB, der auf alle Schuldverhältnisse anwendbar ist. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Recht ausgeübt werden kann:

  • zwei wechselseitige Forderungen bestehen
  • wirksamer, fälliger und durchsetzbarer Gegenanspruch
  • Konnexität
  • kein Ausschluss vorhanden
  • Geltendmachung der Einrede

Zwischen den Vertragspartnern muss ein Schuldverhältnis bestehen. Der Schuldner der Leistung muss zugleich gegenüber dem Gläubiger einen Anspruch haben – und natürlich auch umgekehrt. Darüber hinaus muss der Anspruch des Schuldners wirksam zustande gekommen, fällig und durchsetzbar sein. Durchsetzbarkeit meint insoweit, dass der Gläubiger seinerseits keine Einreden erhoben hat.

Konnexität bedeutet, dass der Anspruch des Schuldners aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, stammen muss. Dieser Begriff ist weit gefasst: So kann etwa bei einer bewachten Garderobe im Restaurant im Diebstahlsfall die Zahlung der Essenkosten zurückbehalten werden, bis Schadensersatz durch den Restaurantbetreiber geleistet wird.

Welche Folgen hat das Zurückbehaltungsrecht?

Sind alle Voraussetzungen gegeben, ist § 273 BGB anwendbar und hat der Schuldner das Zurückbehaltungsrecht durch Einrede geltend gemacht, führt dies nicht zur Klageabweisung, sondern zu einer Verurteilung zur Zug-um-Zug-Leistung gemäß § 274 BGB.

Wichtig: Das Zurückbehaltungsrecht kann durch Gesetz oder Vertrag, nicht aber durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.

Welche Sonderfälle des Zurückbehaltungsrechts gibt es?

Im Handelsrecht gibt es das sogenannte kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, nach dem ein Kaufmann bei Bestehen fälliger Forderungen aus einem wechselseitigen Handelsgeschäft bewegliche Sachen und Wertpapiere des Schuldners einbehalten kann (§ 369 Handelsgesetzbuch, HGB). Im Unterschied zum allgemeinen Zurückbehaltungsrecht brauchen die Forderungen nicht demselben Rechtsverhältnis zu entstammen.

Das Zurückbehaltungsrecht kann auch im Arbeitsrecht geltend gemacht werden: So kann der Arbeitnehmer etwa seine Arbeitsleistung zurückhalten, um rückständige Lohnansprüche einzufordern oder die Einhaltung von Arbeitssicherheitsvorschriften zu erreichen.

Weitere Sonderfälle gibt es im Mietrecht, z. B. wenn der Vermieter sein Pfandrecht an beweglichen Sachen des Mieters ausübt, um diesen zur Zahlung der Miete zu bewegen, oder im Werkvertragsrecht, wenn der Besteller einer Werkleistung aufgrund möglicher Werkmängel und deren angenommener Beseitigungskosten einen Teil der Vergütung einbehält, bis der Unternehmer die Nacherfüllungsmaßnahmen vorgenommen hat.

Foto(s): ©Pexels/Monstera

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Rechtstipps zu "Zurückbehaltungsrecht" | Seite 12

  • 01.06.2010 Pilz Rechtsanwälte
    „… wenn die erste Rate der Kaution nicht entrichtet, die erste Miete nicht gezahlt worden ist, macht der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Wohnung geltend und lässt den Mieter erst gar …“ Weiterlesen
  • 06.05.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… der Vermieter keine fristgerechte Abrechnung gestellt, stehen dem Wohnraummieter folgende Ansprüche zu: Besteht das Mietverhältnis weiter, hat er ein Zurückbehaltungsrecht in Hinblick auf die weiteren …“ Weiterlesen
  • 05.02.2010 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… eingestellt werden. Es muss dann ein Zurückbehaltungsrecht und die Behinderung mangels Zahlung angezeigt werden. Hilfreich ist, den Kunden aufzusuchen und den Grund für die Zahlungsverzögerung …“ Weiterlesen
  • 13.11.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… hat kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer (seiner Ansicht nach) unrechtmäßig schlechten Beurteilung (AG München, Urteil v. 02.04.2008, 262 C 341/07) . Produkt- und Hotelbewertungen Im Bereich …“ Weiterlesen
  • 13.07.2009 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… ist, würde ich den Lohnanspruch schriftlich anmahnen. Wenn der Lohn dann nicht bezahlt wird, haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. der Arbeitsleistung. Aber Sie möchten ja an Ihr Geld kommen. Da hilft …“ Weiterlesen
  • 18.04.2008 Rechtsanwältin Helicia H. Herman
    „… einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht erstreckt sich daher nur auf einen Teil des Kautionsguthabens, und zwar in Höhe …“ Weiterlesen
  • 05.09.2007 Rechtsanwalt Michael Krüger
    „… zu der Entrichtung der Kaution verpflichtet und dürfe kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Sie diene nämlich dem Vermieter zur Absicherung bei künftigen Forderungen. Ob das Ausbleiben dieser Kaution …“ Weiterlesen
  • 12.07.2007 Rechtsanwalt Michael Krüger
    „… und dürfe kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Sie diene nämlich dem Vermieter zur Absicherung bei künftigen Forderungen. Ob das Ausbleiben dieser Kaution jedoch einen wichtigen Grund darstelle …“ Weiterlesen
  • 06.07.2007 Rechtsanwalt Bernd Michalski
    „… von der Bezahlung der Behandlungskosten abhängig. Ist das zulässig? Für Dienstleister (Steuerberater, Rechtsanwälte) ist ein Zurückbehaltungsrecht an den ihnen überlassenen Unterlagen gesetzlich …“ Weiterlesen