AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB"
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08.05.2024 Rechtsanwalt Marc Gericke„… z.B. sein, dass sich der Coach bei einem Vertrag über 24 Monate und 2.500 EUR netto monatlich in den AGB vorbehält, im Falle eines Zahlungsverzuges mit mehr als 2 Raten den gesamten Betrag fällig …“ Weiterlesen
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03.05.2024 Rechtsanwalt Tim Christian Berger„… des angeblichen Unternehmers Seda Arslan zu unterzeichnen. Sie sollten auch die AGB lesen, welche unverständlich und unserer Ansicht nach unwirksam sind. Sollten Sie einen Vertrag unterzeichnet haben …“ Weiterlesen
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04.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik„… -Bereich treten häufig Rechtsstreitigkeiten auf. Typische Probleme umfassen die Nichterfüllung vereinbarter Spezifikationen, die Unwirksamkeit von AGBs, Zahlungsstreitigkeiten sowie Verstöße gegen …“ Weiterlesen
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26.04.2024 Rechtsanwältin Katerina Waurick„… die DGSVO wird bereits durch das Weiterleiten an Google begangen. Haben Sie weitere Fragen zu datenschutzrechtlichen Anforderungen an Ihre Webseite, zu einem korrekten Impressum, den AGB und der Widerrufsbelehrung oder Cookies? Gerne unterstützen wir Sie dabei.“ Weiterlesen
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24.04.2024 Rechtsanwalt Lutz Tiedemann„Vorbemerkung Crowdfunding-Verträge/Nachrangdarlehen unterliegen der AGB-Kontrolle. Sollten die Nachrangklauseln unwirksam sein, liegt ein verbotenes Einlagengeschäft nach §§ 32, 54 Kreditwesengesetz …“ Weiterlesen
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24.04.2024 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… -Verträge können als vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) genutzt werden, was den Verkaufsprozess erleichtert und beschleunigt. Obwohl sie oft standardisiert sind, enthalten …“ Weiterlesen
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22.04.2024 Rechtsanwalt Matthias Steinfartz„… in dieser Fallgruppe des „ social engineering“ davon aus, daß der Kunde sich grob fahrlässig verhalten hat - zumal die AGBs der Banken ein solches Verhalten immer als grob fahrlässig beurteilen . Leider …“ Weiterlesen
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21.04.2024 Rechtsanwalt Philipp Muffert„… im Endeffekt Berechtigter aus potentiellen Vertragsverhältnissen sein soll, ist fraglich. Ander verhält es sich für die Website wildeweiber.date. In den AGB dieser Website entpuppt sich die Smiles + Happy …“ Weiterlesen
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01.05.2024 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… . Regelung in AGB und Hinweis an Kunden: Eine no-show-Gebühr darf nur erhoben werden, wenn diese vereinbart wurde. Dies kann etwa in den AGB erfolgen. Diese müssen aber wirksam in den Reservierungsvertrag …“ Weiterlesen
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20.04.2024 Rechtsanwalt Philipp Muffert„… den geltenden AGB der Qualidates AG, sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um eine rechtswirksame Kündigung vorzunehmen. 4. Vermeiden …“ Weiterlesen
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01.05.2024 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… ), wenn sich der Mangel innerhalb von 1 Jahr zeigt (nach der alten Regelung bis Ende 2021 waren es 6 Monate). Empfehlung: Bei Fragen rund um einen Vertrag bzw. AGB – egal ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag …“ Weiterlesen
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18.04.2024 Rechtsanwalt Marcel Wack„1. Einleitung Die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht spielt eine wichtige Rolle, um Arbeitnehmer vor unangemessenen Klauseln in Arbeitsverträgen zu schützen. Seit der Reform des Rechts über allgemeine …“ Weiterlesen
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17.04.2024 Rechtsanwalt Jochen Resch„… EC3A, UK , wird als Standort angegeben, was jedoch mit den Angaben zum polnischen Recht in den AGBs der Website kollidiert und unsererseits ernsthafte Fragen aufwirft – und ganz nebenbei: Die Inhaber …“ Weiterlesen
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20.04.2024 Rechtsanwalt Philipp Muffert„… Sie gültigen AGB der dateyard AG festgelegt sind. Ziehen Sie außerdem die Widerrufsbelehrung hinzu. Diese Unterlagen sollten Ihnen bei (vermeintlichem) Vertragsschluss vorgelegt worden sein. Achten …“ Weiterlesen
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16.04.2024 Rechtsanwalt Dr. Marc Laukemann„… (AGB) das Rückgrat jedes Unternehmens. Aber was passiert, wenn es zu Konflikten zwischen Anbietern und Nutzern kommt? Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 28. Juli 2023 – 6 U 19/23 – hat …“ Weiterlesen
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16.04.2024 Rechtsanwalt Jochen Resch„… aussehen! Eine physische Anschrift fehlt vollständig, lediglich ein Verweis auf das geltende Recht des Vereinigten Königreichs ist in den AGB zu finden. Diese mangelnde Transparenz und die beschränkten …“ Weiterlesen
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16.04.2024 Rechtsanwalt Philipp Muffert„… Sie sich über die Kündigungsfristen und -modalitäten, die in den für Sie gültigen AGB der Howlogic Kft festgelegt sind. Diese sollten Ihnen bei mutmaßlichem Vertragsschluss vorgelegt worden …“ Weiterlesen
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15.04.2024 Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff„… gegen § 4 Abs. 4 GlüStV verstoße. Im Urteil des LG Hannover heißt es, der Spieler habe keine Kenntnis von der Illegalität des Angebots gehabt. Er sei unter anderem aufgrund des AGB-Hinweises …“ Weiterlesen
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15.04.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… komplizierten AGB. Zinsen für das Darlehen sind dubios niedrig. Zu schön, um wahr zu sein. Angeblich unzählige, zufriedene Kundenstimmen . Bewertungen nur positiv. Sie brauchen nicht einmal unterschreiben. Nur …“ Weiterlesen
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14.04.2024 Rechtsanwalt Christian Schäfer„… Rückzahlungsklauseln aufzunehmen. Zu beachten sind dabei die besonderen AGB-Anforderungen der Rechtsprechung an die wirksame Ausgestaltung derartiger Bestimmungen. In einer aktuellen Entscheidung befasste …“ Weiterlesen
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12.04.2024 Rechtsanwalt Udo Kuhlmann„… § 522 Abs. 2 Sachverhalt Im Rahmen eines Generalunternehmervertrages, der als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom Auftraggeber (AG) vorgelegt wurde, ist festgelegt, dass der Auftragnehmer gemäß …“ Weiterlesen
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10.04.2024 Rechtsanwalt Jochen Schanbacher„… nicht doch rechtlichen Vorteile einräumen könnte. Sofern rechtliche Bedingungen bzw. "AGB" im Registrierungsverfahren nicht enthalten sein sollten , dürften sich Kunden jedoch gefahrlos für die Registrierung anmelden …“ Weiterlesen
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10.04.2024 Rechtsanwalt Marcel Wack„… , sonst erlöschen sie. Diese Klauseln unterliegen der AGB-Kontrolle und müssen transparent sein. Sie gelten für beide Parteien und müssen eine angemessene Frist von mindestens drei Monaten ab Fälligkeit …“ Weiterlesen
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10.04.2024 Rechtsanwältin Carmen Eifert„… zu kündigen. Hierauf müssen Sie ausdrücklich hingewiesen werden. Gegebenenfalls kann diese Frist durch individuell vereinbarte AGB mit Ihrem Lieferanten auch verkürzt werden und beträgt zum Teil nur zwei …“ Weiterlesen