4.216 Anwälte für Revision | Seite 166

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Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Trimpl
Kanzlei Georg Trimpl, Landshuter Str. 41, 94315 Straubing 7138.1495652579 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Georg Trimpl
(09.12.2022) Trotz weiter Entfernung(300km/Österreich)immer voll i formiert über den aktuellen Stand der Sachlage.Telefonisch und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Leicher LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Leicher LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Leicher, LL.M., Kufsteiner Str. 12, 83022 Rosenheim 7170.7768025107 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Leicher LL.M.
aus 7 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Andreas Leicher hat in meinem Fall mit seiner Kanzlei ein Idealergebnis erzielt. Die Wahrung meiner … (27.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Jödicke
Rechtsanwalt Ralf Jödicke
Rechtsanwaltskanzlei Jödicke & Knappert, Senator-Voges-Str. 5, 31224 Peine 6799.8916135748 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Jödicke bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Sehr zufrieden (20.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Marx
Rechtsanwalt Jan Marx
Pohl & Marx Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 61, 10707 Berlin 6970.7077529533 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Marx hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(30.07.2020) Das ist die Kanzlei meines Vertrauens! Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen und mein Anliegen wurde mit der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Rafał Królikowski
Rechtsanwalt Fachanwalt Rafał Królikowski
Kancelaria Prawna Rafał Królikowski, Rechtsanwalt, ul. 27 Grudnia 9/8, 61-737 Posen, Polen 7183.2489782186 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Rafał Królikowski
(20.03.2021) Ich kann die Dienste von Herrn Rafał Królikowski sehr empfehlen. Als Rechtsanwalt ist er ein Fachmann, er hat uns …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Badock
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Badock
badock.legal, Am roten Weg 2, 63654 Büdingen 6840.1472137358 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Marc Badock
aus 92 Bewertungen Haben 2mal die Dienste von Herrn Badock in Anspruch genommen und waren sehr zufrieden. (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Schütter
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Schütter
Rechtsanwaltskanzlei Schütter, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin 6974.3458133714 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc Schütter
aus 10 Bewertungen Netter Kontakt, (sogar am Samstagabend zwischen 21.00 und 22.00 Uhr. Kompetente Beratung und sehr schnelle Reaktion. … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Binder
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Binder
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Erbrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Felix Binder
aus 66 Bewertungen Trotz privater, umfangreicher Recherche war das Beratungsgespräch bei Herrn Binder ein großer Zugewinn. Hier haben wir … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volkan Alp
Rechtsanwalt Volkan Alp
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Königstr. 22, 70173 Stuttgart 6930.969977525 km
Internationales Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Volkan Alp unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(13.11.2023) Herr Alp ist ein sehr netter Mensch und ein sehr guter Anwalt. Er hat sich Zeit genommen und mich bestens Beraten. Er …
Profil-Bild Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Kanzlei WAR, Köngistor 15, 34117 Kassel 6810.0916230971 km
Für Ihre Rechte mache ich mich stark – mithilfe aller Ressourcen, die mir zur Verfügung stehen.
Strafrecht • Opferhilfe • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
(18.04.2024) Frau Annesley-Weiß ist kompetent und nimmt sich Zeit auch wenns Notfall ist. Super
Profil-Bild Rechtsanwalt Orkun Artiisik
sehr gut
Orkun Artiisik Rechtsanwaltskanzlei, Alt-Moabit 83, 10555 Berlin 6970.8057207158 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Orkun Artiisik vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Ich bin im Januar aus dem Krieg in der Ukraine zurückgekommen, arbeite in Berlin und möchte eine Aufenthaltserlaubnis … (24.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Stulin
Rechtsanwalt Alexander Stulin
Alexander Stulin Rechtsanwalt, An der Kolonnade 11-13, 10117 Berlin 6974.0600139402 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Stulin
(07.05.2024) In den nahezu hoffnungslosen Fall für mich, wurde das Allerbeste für mich rausgeholt! Vielen Dank an den Rechtsanwalt! …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731230687 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura P. Nardelli
sehr gut
Rechtsanwältin Laura P. Nardelli
Rechtsanwältin Laura P. Nardelli, Bült 13, 48143 Münster 6663.0317247921 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Laura P. Nardelli
aus 88 Bewertungen Im Januar 2022 um Mitternacht ist unser Hund von einem fremden Hund ohne Grund angegriffen worden. Wir hatten große … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas
Kanzlei Rechtsanwalt Philip Maas, Niedersachsenstr. 33, 21423 Winsen (Luhe) 6742.9719548319 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Durch den Einsatz von Herrn Maas wurden mir 50 % ( 1.350,00 Euro) von einer Zahnarztrechnung erstattet. Vielen … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
M&S Moyal-Simon, 205, route d'Arlon, 1150 Luxemburg, Luxemburg 6690.6395463763 km
Rechtsrat muss verständlich sein
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
(03.03.2021) Sehr gute und nette Beratung.Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Zaineb Tahmaz
Tahmaz Law - Rechtsanwältin Zaineb Tahmaz, Kurfürstendamm 157/158, 10709 Berlin 6970.3443725221 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Zaineb Tahmaz
(07.03.2024) Ich bin äußerst zufrieden mit der Arbeit von Fr. Tahmaz. Sehr freundlich, klar und deutlich. Danke für die …
Profil-Bild Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
sehr gut
Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
BIEBINGER - Wirtschaftskanzlei, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8132077175 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt, Dipl.-Betrw. Gerd Biebinger
aus 33 Bewertungen Sehr angenehmer Mensch, Zuhörer mit der tatsächlichen von Ihm auf seiner Website beworbenen Fachkompetenz. Sehr weiter … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
(26.03.2024) Ich wurde von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sehr gut Beraten und bin sehr zufrieden mit ihm
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
Rechtsanwalt Hans Peter Reimer
HPR Anwaltskanzlei, Kaiserring 9, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.7019434863 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hans Peter Reimer für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(11.07.2023) Ich habe schnell Antwort gekriegt und ich bin sehr zufrieden. Er hat mir Rat gegeben und es war sehr hilfreich. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke
Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll., Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut 7131.5576554518 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner
Anwaltskanzlei Dipl. Jur. Stefanie Lindner, Ringstraße 20, 84347 Pfarrkirchen 7187.1331666352 km
Geht nicht, gibts nicht.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
aus 181 Bewertungen Beim 1. Gespräch waren die Rechtsanwälte Fr. Lindner und Hr. Rufle dabei, haben mich super beraten, sich viel Zeit … (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yagmur Depboylu
Rechtsanwältin Yagmur Depboylu
LIEB.Rechtsanwälte, Bucher Straße 21, 90419 Nürnberg 7010.9566425045 km
Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Yagmur Depboylu gerne zur Verfügung
(26.01.2024) I was a new student here and I had issues at the airport. She accepted my case and we had one session to discuss …
Profil-Bild Rechtsanwalt Niels Eberle
sehr gut
Rechtsanwalt Niels Eberle
Rechtsanwälte von Morgen & Partner mbB, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betriebliche Altersversorgung
Herr Rechtsanwalt Niels Eberle ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Rasch, kompetent und nützlich (29.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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