4.227 Anwälte für Revision | Seite 167

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Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Lenzen
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Lenzen
Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht, Bismarckstraße 39-41, 66121 Saarbrücken 6768.2025949677 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arzthaftungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Rainer Lenzen
aus 18 Bewertungen Rasche Kontaktaufnahme, freundliches Erstgespräch. Sehr gute erster Eindruck. (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Barthel
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Barthel
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8226131715 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Barthel
aus 29 Bewertungen Man merkt Herrn Barthel an, daß er weiß wovon er spricht. Und das setzt er auch um. Er ist sehr engagiert, seine … (13.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eleftheria Leptokaridou
sehr gut
Rechtsanwältin Eleftheria Leptokaridou
Eleftheria Leptokaridou Law Office, Unter den Linden 10, 10117 Berlin 6974.2598593394 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Eleftheria Leptokaridou
aus 13 Bewertungen Dank der kompetenten Unterstützung konnte ich mein rechtliches Problem erfolgreich lösen. Ich kann Frau Rechtsanwältin … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Goldbeck
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Goldbeck
Rechtsanwalt Goldbeck, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf 6649.1883527017 km
Als FACHANWALT FÜR STRAFRECHT verteidige ich jeden und in allem Bereichen des Strafrechts! Strafverteidigung ist der Kampf für IHRE Rechte!
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Goldbeck
aus 64 Bewertungen Best mögliches Ergebnis raus geholt dank den Extra-Metern! Ein Anwalt der auch zwischen den Zeilen liest und einem … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annelie Altrogge
Rechtsanwältin Annelie Altrogge
bbr.legal Baumann Brunkhorst Rechtsanwälte, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Annelie Altrogge
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Riedel
Rechtsanwältin Mandy Riedel
Brenninger Welnhofer Riedel & Partner Rechtsanwälte, Margaretenstr. 15, 93047 Regensburg 7100.1278501933 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Mandy Riedel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Sehr engagierte und fachlich saubere RA , die ihre Mandanten auch inhaltlich gut mitnimmt und Risiken wie Chancen … (17.01.2022)
Profil-Bild Fachanwältin für Strafrecht Andrea Wittkowski-Neumann
sehr gut
Kanzlei Andrea Wittkowski-Neumann, Seegefelder Str. 132, 13583 Berlin 6960.8024790689 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin für Strafrecht Andrea Wittkowski-Neumann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Mit ihrer telefonischen Beratung ohne Berechnung war ich sehr zufieden. (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann | Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht | Insolvenzrecht und Baurecht, Heilbronnstraße 2, 28832 Achim 6692.3546879683 km
Es ist mir wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben und betreut fühlen, Service und Erfolg in der Sache haben oberste Priorität.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 146 Bewertungen Begleitung des Prozesses und sehr gute Beratung durch Herr Martinez. (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert
Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 08280 Aue 7044.7476972771 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert
(09.05.2023) Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert ist ein 5 Sterne Anwalt. Schon beim Kennenlernen in meinen Fall strahlte Herr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Kiunka
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Kiunka
Kanzlei Kiunka, Reichenberger Str. 33, 33605 Bielefeld 6718.9565776584 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt IT-Recht • Wirtschaftsrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Kiunka hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 54 Bewertungen Ich wurde toll vereidigt von Herrn Rechtsanwalt Kiunka! Nachdem die Sache von der Presse aufgegriffen wurde, war es … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Carl
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Carl
Rechtsanwälte Carl - Brockhoff - Geisthövel in Paderborn und Telgte, Emsstr. 16, 48291 Telgte 6671.45864739 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Carl
aus 10 Bewertungen Dieser Art von Rechtsanwälte, die nicht nur mitdenken, sondern auch mitfühlen und ins Detail gehen, ist von … (18.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat
Kanzlei Dr. Ebrahim-Nesbat, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg 6719.6714735263 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. jur Shahryar Ebrahim-Nesbat bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 42 Bewertungen Ich kann Herrn Nesbat nur wärmstens empfehlen. Er ist ein äußerst engagierter und hilfsbereiter Anwalt, der sich mit … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Müller
Rechtsanwalt Jens Müller, Altperverstraße 47, 29410 Salzwedel 6825.6835449329 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jens Müller ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
sehr gut
Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
Kanzlei Isabelle Gronemeyer, Huyssenallee 99-103, 45128 Essen 6651.944111736 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Isabelle Gronemeyer
aus 29 Bewertungen Das Telefonat war sehr angenehm, sachliche Schilderung der Schritte, kompetente Beratung sowie Führung durch die … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Schult
Anwaltskanzlei Schult, Kuckuckstr. 21, 32427 Minden 6722.7192488568 km
Fachanwalt VerwaltungsrechtFachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Karsten Schult für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
(28.03.2019) Hoher Sachverstand
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo van der Does
Rechtsanwalt Timo van der Does
Schwerter & Kollegen, Schönbornstr. 33, 76646 Bruchsal 6874.8407060019 km
Schwerpunkte im Transportrecht: Fluggastentschädigung, Umzüge und Versand
Transportrecht & Speditionsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Timo van der Does
(22.04.2023) Herr van der Does hat mich fachkundig und kompetent beraten und vertreten. Ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Nüsgen
Rechtsanwalt Stephan Nüsgen
Jacobi & Deventer, Rheinstr. 63, 50321 Brühl 6678.2945163743 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Nüsgen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Döhler
Rechtsanwältin Katja Döhler
Waschke | Kuba | Zimmermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH., Porschestr. 88, 38440 Wolfsburg 6827.3653203454 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Reiserecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Döhler – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
(30.05.2024) Ich bin in die von Kanzlei Kuba&Kollegen gegangen um mich anwaltlich Vertreten bzw. beraten zu lassen.Dort sagte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Laurenz Neumann
sehr gut
Rechtsanwalt Laurenz Neumann
Schardey & Partner Rechtsanwälte, Homberger Straße 31, 47441 Moers 6628.515980948 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Laurenz Neumann gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Herr Neumann habe ich als sehr kompetenten und freundlichen Anwalt kennengelernt. Kurzfristige und unkomplizierte … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Hieß
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Hieß
Rechtsanwaltskanzlei Hieß, Mainzer Straße 60, 65185 Wiesbaden 6801.2104073137 km
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Hieß bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 20 Bewertungen Frau Hieß hat eine Anfrage bezogen auf Planungs- und Verwaltungsrecht kompetent und hinreichend beantwortet. (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert
DR. HIEBERT, An der Flora 11, 50735 Köln 6674.7151783138 km
unabhängig. stark.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Verfassungsrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert
aus 59 Bewertungen Sehr freundlicher und kompetenter Kontakt. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Baumann
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Rechtsanwältin Sandra Baumann
strafrecht-OL.de - Kanzlei Sandra Baumann, Alexanderstraße 35, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.582664658 km
engagiert. erfahren. kompetent - Als Fachanwältin für Strafrecht vorurteilsfrei in schwierigen Zeiten an Ihrer Seite
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Sandra Baumann
aus 71 Bewertungen Wirklich selten das Gefühl gehabt gut aufgehoben zu sein durch ihren schnelle und kompetente Arbeit. Selbst eine … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Schäfer
Rechtsanwalt Armin Schäfer
SFW Baumeister & Partner Rechtsanwälte GmbB, Blumenstraße 44, 73728 Esslingen am Neckar 6942.000089819 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Armin Schäfer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
(09.02.2024) Herr Schäfer hat mich zu einem großen Problem mit meinem Führerschein und zur MPU beraten. Vor Gericht hat die Behörde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Horch
Rechtsanwalt Tilman Horch
LUTZ Rechtsanwälte, Jakobstr. 20, 70182 Stuttgart 6931.609691338 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tilman Horch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
(05.05.2016) Ich habe die Kanzlei Lutz in Sachen "Widerrufsjoker" in Anspruch genommen und war sehr zufrieden mit ihr. …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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