4.214 Anwälte für Revision | Seite 19

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Habig
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Habig
Reimann, Schäfer, Hofmann - KanzleiDomplatz.de, Domplatz 2, 35578 Wetzlar 6790.9206029121 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marco Habig
aus 34 Bewertungen Herr Habig hatte mich in einer Strafsache vertreten, da viele Vollstreckungsbeamte gegen mich aussagten, konnte man im … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Rathgeb
sehr gut
RATHGEB Rechtsanwalt, Gluckstr. 11, 60318 Frankfurt am Main 6825.6849320596 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Rathgeb ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 24 Bewertungen Habe von Herrn Rathgeb schnelle, unkomplizierte und hilfreiche Informationen in Sachen Mietrecht erhalten. Jederzeit … (04.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Willmann
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Willmann
Rechtsanwalt Uwe Willmann Anwaltskanzlei Uwe Willmann, Freiligrathstr. 5, 90482 Nürnberg 7014.6717953128 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 23 Bewertungen Ich kann Herrn RA Willmann wärmstens weiter empfehlen..... Herr Willmann wurde auch mir empfohlen. Ich habe zügig … (11.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Görlitz
sehr gut
RECHTSANWALT M. GÖRLITZ, Herrenstraße 3, 06618 Naumburg (Saale) 6959.0617570855 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Görlitz für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 19 Bewertungen Für mich war es die erste Erfahrung mit einem Anwalt und ich bin sehr zufrieden. Durch seine Erfahrung konnte er mir … (05.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Charles Starmans
Rechtsanwalt Charles Starmans
STRAFWERK Advocaten, Kruisstraat 307, Utrecht 3581 GK, Niederlande 6503.9766039349 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Charles Starmans bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
Schultes Rechtsanwaltskanzlei, Nassauerallee 57, 47533 Kleve 6581.5732985188 km
Fachanwalt Strafrecht • Umweltrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Für diesen Anwalt sind noch 10000000000Sterne zu wenig. Ich danke Ihnen vom Herzen für Ihre mehr als gute Arbeit. … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
CHS Rechtsanwälte - Fachanwälte für Strafrecht, Ostenhellweg 27 / 29, 44135 Dortmund 6676.5754841225 km
"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." Hans Dahs
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 37 Bewertungen Ein Anwalt der verständlich erklärt und Bock auf seinen Job hat und für seinen Mandanten ist (23.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feinhals
Rechtsanwältin Elena Feinhals
Krechel Ohm Piel - Rechtsanwälte, Adenauerallee 115, 53113 Bonn 6695.8070175483 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Feinhals vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(16.05.2024) Frau Feinhals hat mich jederzeit kompetent, schnell und zuverlässig beraten und immer zeitnah über den Stand des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Placidus
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Placidus
Kanzlei Jörg Placidus, Krim 1, 58540 Meinerzhagen 6708.6112500576 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Placidus bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Herr Placidus hat uns bereits mehrere Male vertreten, jedes mal zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wenn wir … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Halil Arslan
Kanzlei Dr. Halil Arslan, Rathausstraße 27, 6900 Bregenz, Österreich 7039.6424930981 km
"Ich lege Wert auf Qualität und Perfektion in allen Bereichen des Lebens. Dies gilt umso mehr für meine anwaltliche Tätigkeit."
Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Halil Arslan bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(19.12.2023) Ich bin mit dem Beratungsgespräch in meiner Versicherungs-Sache, mit Herrn Dr. Halil Arslan sehr zufrieden. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Zegbaum
sehr gut
Rechtsanwalt Roman Zegbaum
Kanzlei Roman Zegbaum, Schönhauser Allee 146, 10435 Berlin 6974.1989136613 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Roman Zegbaum bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Sehr freundlicher Anwalt und positive Ergebnisse. (12.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ophoff
Rechtsanwalt Andreas Ophoff, Willy-Brandt-Platz 4, 90402 Nürnberg 7012.4352448865 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Ophoff
aus 7 Bewertungen Der Anwalt war sehr professionell und erledigt das Anliegen mit gewissenhaft. Ein sehr empfehlenswerter Anwalt. (25.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
sehr gut
Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Pierre Kleine-Beck
aus 14 Bewertungen Ich kann über Herrn RA Kleine-Beck nur positives berichten. Cooler Typ auf Augenhöhe, alle Fälle in denen ich durch … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Blanka Haselmann
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Rechtsanwältin Haselmann, Wilhelm-Bonn-Straße 6, 61476 Kronberg im Taunus 6811.8165767212 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Blanka Haselmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 15 Bewertungen Ein großes Lob an Frau Haselmann für die erfolgreiche Durchsetzung eines großen Teils einer offenen Werklohnforderung … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt Neureither hat den Termin vom 26.03.2024 beim Landgericht Ingolstadt zu meiner vollen Zufriedenheit … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Rechtsanwaltskanzlei Trenczek, Kaiserdamm 100, 14057 Berlin 6968.6937614706 km
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Trenczek
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schulze-Schönherr
Rechtsanwalt Alexander Schulze-Schönherr
di Pace · Schulze-Schönherr Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Perusastrasse 1, 80333 München 7119.1614664514 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Schulze-Schönherr unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(02.06.2023) noch keine zusätzliche Bewertung, dafür war die benötigte schriftliche Rechtsauskunft bereits vorab telfonisch erteilt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Jung
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Rechtsanwalt Karsten Jung
Kanzlei Karsten Jung, Telegrafenstr. 57, 42929 Wermelskirchen 6680.392764786 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Jung hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Bin mit dieser Kanzlei sehr zufrieden. Die Vertretung meiner Angelegenheiten wurde immer Kompetent und sehr … (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Kohlpoth
Kanzlei Knut Kohlpoth, Christophstr. 56, 50670 Köln 6673.8133714759 km
Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Knut Kohlpoth – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(04.05.2022) Schnelles und fachlich- zielgerichtetes Telefongespräch, supi!
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Rechtsanwältin Kathleen Ellert
Abraham, Ebert & Kollegen, Lünertorstraße 4, 21335 Lüneburg 6760.5162396891 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathleen Ellert – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Eiselt-Möckel
Rechtsanwältin Jana Eiselt-Möckel
Anwaltskanzlei Eiselt-Möckel, Theodor-Heuss-Str. 2, 74336 Brackenheim 6907.1744870803 km
Sie haben ein rechtliches Problem und wissen nicht weiter? Ich helfe Ihnen gerne weiter. Ziel ist es, gemeinsam den für Sie richtigen Weg für Sie zu finden, um Ihr Problem zu lösen.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Eiselt-Möckel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(19.02.2019) Sehr nett und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klostermeier
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Rechtsanwalt Andreas Klostermeier
Anwaltskanzlei Habel & Klostermeier, Hofmannstraße 32, 91052 Erlangen 6999.6453718323 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Klostermeier
aus 31 Bewertungen Herr Klostermeier ist ein TOPP-ANWALT! Jederzeit erreichbar mit kompetenten und ehrlichen Antworten. Er ist sehr … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Jelden
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Rechtsanwalt Andreas Jelden
Kanzlei Jelden - Kanzlei für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Ruppmannstr. 33a, 70565 Stuttgart 6930.06204919 km
Wäre die Welt so, wie ich sie mir wünsche, wäre ich arbeitslos.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Jelden
aus 49 Bewertungen Nachdem mir zuvor 4 Kollegen abgesagt hatten, hat Herr Jelden mir spontan Hilfe zugesagt, danke (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kruthoffer
Rechtsanwalt Michael Kruthoffer
Kruthoffer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dr. Hermann-Neubauer-Ring 38-40, 63500 Seligenstadt 6847.4480482088 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Kruthoffer

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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