4.216 Anwälte für Revision | Seite 16

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Profil-Bild Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Kanzlei Behnsen Schröder Vogt – Rechtsanwälte und Notare Uwe Behnsen, Thomas Schröder, Helmut Vogt GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6759.9940021151 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Unterhaltsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Erbrecht
Herr Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(05.07.2018) Ich hatte von meinem Arbeitgeber ein halbes Jahr lang nicht den versprochenen Lohn bekommen und Herrn Behnsen darum …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Dassler
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Dassler
Anwaltskanzlei Dassler, Kölnstr. 39, 52349 Düren 6652.7936558231 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Dassler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 20 Bewertungen Er hat mir sehr weitergeholfen (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer
Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Balzer, Kolb & Kretsch, Poppenreuther Str. 162, 90765 Fürth 7006.2628184071 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Kentgens
Rechtsanwalt Frank Kentgens
Bleck-Kentgens - Fricke - Kentgens Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Wittener Str. 242, 44803 Bochum 6665.3322132066 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Kentgens ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Yasmin Heger (ehem. Rippert)
sehr gut
Rechtsanwältin Yasmin Heger (ehem. Rippert)
Rechtsanwaltskanzlei Heger (ehem.Rippert) & Ecelioglu in Bürogemeinschaft, Kaiser-Friedrich-Ring 32, 65185 Wiesbaden 6800.1370389079 km
"Jeder Mensch hat ein Recht auf ein faires Verfahren"- Art. 6 EMRK
Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Yasmin Heger (ehem. Rippert) vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 41 Bewertungen Ich habe nun schon mehrere Sachen über Frau Heger (ehem. Rippert) laufen lassen. Ich kann euch allen nur nahe legen, … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rahn
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Kanzlei Gerhard Rahn, Hans-Dankner-Str. 5, 01069 Dresden 7080.6775935823 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gerhard Rahn
aus 65 Bewertungen Super, daß für den Klienten eine off Label Verordnung durchgesetzt werden konnte. In vielen Fällen ist Cannabis das … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Teuber
sehr gut
Kanzlei Bianka Teuber, Bäckerstr. 3, 44532 Lünen 6674.6778073559 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Bianka Teuber - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 32 Bewertungen Sehr kompetent und zuverlässig (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dimitar Vladimirov
Rechtsanwalt Dimitar Vladimirov
Wirtschaftskanzlei "D.Vladimirov & Kollegen"-BULGARIEN, Alexander Zhendov Str. 6, 1113 Sofia, Bulgarien 8218.8393435279 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dimitar Vladimirov gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Anwalt Dimitar Vladimirov hat mir sehr geholfen,Vielen dank für deine unterstützung, (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Seuß
Seuss Rechtsanwälte, Deggendorfer Straße 32, 94447 Plattling 7162.5876462758 km
Agrarrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Seuß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
(02.09.2021) Meine Bewertung vom 19.08.21 war so nicht beabsichtigt. Sorry! Nach dem heutigen Beratungstermin kann ich mich nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Barbancho Saborit
sehr gut
Rechtsanwältin Maria Barbancho Saborit
STRAFVERTEIDIGER SPANIEN, Mandri, 38 1º 2ª, 08006 Barcelona, Spanien 6863.0135201502 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Maria Barbancho Saborit bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 53 Bewertungen Mein Mann wurde am Flughafen durch einen Europäischen Haftbefehl festgenommen und nach Spanien ausgeliefert. Ich habe … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lajtkep
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lajtkep
CCI-LEGAL, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4537544514 km
Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lajtkep gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Frau Dr. Lajtkep vertrat mich in einem langjährigen und komplizierten Strafverfahren über zwei Instanzen. Vom ersten … (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Rudko
Rechtsanwältin Annette Rudko
Frankenstein & Partner Rechtsanwälte, In den Eichen 52, 66953 Pirmasens 6808.1264288539 km
Engagiert für Ihre Rechte – Kompetente Beratung, auf die Sie zählen können.
Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Annette Rudko im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Mein Anliegen bezüglich Sonntagsarbeit konnte geklärt werden (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Rechtsanwältin Aynur Buchhorn
Anwaltskanzlei Buchhorn, Bahnhofstraße 49, 56410 Montabaur 6755.1934505417 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Aynur Buchhorn ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 6 Bewertungen Gute und verständliche Beratung (21.09.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Weyer
sehr gut
Rechtsanwalt Arno Weyer
Rechtsanwälte Kroier & Weyer, Höfener Str. 10, 90763 Fürth 7006.9217197842 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arno Weyer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 36 Bewertungen Ich bin dankbar das uns Herr Weyer vertreten hat. Mit Erfolg natürlich. Vielen herzlichen Dank. Es gibt viele … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Welke
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Welke
Rechtsanwälte und Fachanwälte Becker | Behlau | Welke, Fritz-Frey-Str. 17, 69121 Heidelberg 6862.9722700272 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Welke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 82 Bewertungen Sehr hilfsbereiter Anwalt , menschlich , professionell ! Danke (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hansen
sehr gut
Jürgen Hansen Rechtsanwalt, Liebertwolkwitzer Markt 10, 04288 Leipzig 6990.7800554913 km
Ihr Partner in allen Rechtslagen - Wir kämpfen für Ihr Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Hansen
aus 12 Bewertungen Herr hansen ist ein super Anwalt. Wieder einmal gut beraten und geholfen. Auch ein positives Lob an seine Sekretärin (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Filiz Sen
sehr gut
Rechtsanwältin Filiz Sen
Kanzlei Filiz Sen, Wandsbeker Marktstr. 69, 22041 Hamburg 6721.9636739168 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Filiz Sen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 21 Bewertungen Ich hatte eine schnelle Antwort erhalten, dass es nicht ihr Bereich ist inkl. hat sie mir gesagt, wie der Bereich … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz
Kindschaftskanzlei Dr. Schüttpelz, Albrechtstraße 131, 12165 Berlin 6973.7685376742 km
Qualifizierte Vertretung in der Krise
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz
aus 45 Bewertungen Im Rahmen eines Erstgesprächs hatte ich einen sehr guten und umfangreichen Austausch mit Dr. Schüttpelz. Dabei sind … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Maike Koch
Rechtsanwältin Dr. Maike Koch
Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz, Goethestr. 2, 61231 Bad Nauheim 6816.3088813768 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Maike Koch
aus 8 Bewertungen Vielen Dank, ich habe mich sehr sehr gut vertreten gefühlt! (18.12.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4200992349 km
Steuerrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Krasser
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Krasser
Rechtsanwälte Udo Rau und Frank Krasser, Schleiermacher Str. 10, 64283 Darmstadt 6837.2003529908 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Krasser ist Ihr Ansprechpartner für Revision
aus 17 Bewertungen Herr Krasser hat mich in meinem Verfahren wegen Drogen toll begleitet. Top Verteidigung (23.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlev Niemeyer
Rechtsanwalt Detlev Niemeyer
Overbeck & Niemeyer, Achtern Krankenhus 1, 21376 Salzhausen 6747.3486704897 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlev Niemeyer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(15.03.2023) Sehr kompetente Beratung und schnelle Bearbeitung. In dieser Kanzlei ist man gut aufgehoben. Nur zu Empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß
Kanzlei WAR, Köngistor 15, 34117 Kassel 6810.0916230971 km
Für Ihre Rechte mache ich mich stark – mithilfe aller Ressourcen, die mir zur Verfügung stehen.
Strafrecht • Opferhilfe • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Medeallin Annesley-Weiß hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(18.04.2024) Frau Annesley-Weiß ist kompetent und nimmt sich Zeit auch wenns Notfall ist. Super

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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