BKrFQG - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

    Die wichtigsten Fragen zum BKrFQG

    • Was ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz?
      Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz regelt die notwendigen Qualifikationen für Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und Personenverkehr.
    • Gilt das BKrFQG für alle Berufsfahrer?
      Das BKrFQG gilt nur für Berufskraftfahrer, die ein Fahrzeug der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE führen.
    • Was ist die BKrFQV?
      Die Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes ist ein Zusatz zum BKrFQG und enthält genaue Vorgaben über die Ausbildung und Weiterbildung von Berufsfahrern.
    • Welche Grundqualifikationen müssen Berufskraftfahrer haben?
      Zu den Grundqualifikationen gehören u. a. Ladungssicherung, Sicherheitsausstattung, verbrauchsoptimiertes Fahren, Risiken im Straßenverkehr, Arbeitsunfälle und Reaktion im Notfall.
    • Wie wird die Grundqualifikation nachgewiesen?
      Berufsfahrer müssen eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb absolviert haben oder eine zweiteilige Prüfung zur Grundqualifikation ablegen.

    Über das BKrFQG

    Was ist das BKrFQG?

    Das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr“, kurz „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz“ oder „BKrFQG“, trat im August 2006 in Kraft.

    Es beinhaltet Regelungen darüber, welche berufliche Qualifikation Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr benötigen und welche Weiterbildungsmaßnahmen notwendig sind. Das Gesetz entstand in Anlehnung an die EU-Richtlinie 2003/59/EG. Mit seiner Hilfe soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden, indem den Kraftfahrern relevante Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden.

    Die im BKrFQG benannten Vorschriften gelten für Berufskraftfahrer, die ein Fahrzeug der Klasse

    • C1
    • C1E
    • C
    • CE
    • D1
    • D1E
    • D
    • DE
    führen.

    Was steht im BKrFQG?

    Das BKrFQG besteht aus insgesamt 11 Paragrafen. In § 1 wird zunächst beschrieben, wann und wo das Gesetz genau anzuwenden ist. § 2 enthält Regelungen darüber, welches Mindestalter für Kraftfahrer der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen gilt und welche Qualifikationen jeweils notwendig sind. § 3 beschreibt, welche Fahrer genau von den Inhalten des BKrFQG betroffen sind.

    In § 4 finden sich Informationen darüber, wie die notwendige Grundqualifikation erworben werden kann, während es in § 5 darum geht, in welchen Fällen eine Weiterbildung zu absolvieren ist. In § 6 ist nachzulesen, wo Ausbildung und Prüfungen stattfinden müssen.

    § 7 zeigt auf, welche Ausbildungsstätten anerkannt sind und welche Voraussetzungen diese erfüllen müssen. In § 7a steht, unter welchen Voraussetzungen einer Ausbildungsstätte die Anerkennung entzogen werden kann, in § 7b folgen Regelungen zur Überwachung der Ausbildungsstätten.

    Die §§ 8 bis 11 enthalten schließlich Rechtsverordnungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften.

    Zusatz zum BKrFQG: die BKrFQV

    Die „Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes“ (BKrFQV) ist ein Zusatz zum BKrFQG. Sie enthält genaue Vorgaben darüber, wie die Ausbildung und Weiterbildung gestaltet werden und erfolgen muss. Die BKrFQV beinhaltet z. B. Informationen zu:

    • Erwerb der Grundqualifikation sowie zur Möglichkeit der beschleunigten Grundqualifikation
    • Anforderungen an Unterricht und Prüfungen
    • Weiterbildungsmaßnahmen
    • Fortbildungsmaßnahmen der Ausbilder und Ausbilderinnen
    • Nachweisen über die erworbene Qualifikation
    Außerdem gibt es insgesamt fünf Anlagen zur BKrFQV. In Anlage 1 findet sich eine Liste der Kenntnisbereiche, die für die Grundqualifikation und Weiterbildung notwendig sind. Anlage 2 enthält Regelungen zu den Prüfungen, die für den Erwerb der Grundqualifikation abgelegt werden müssen. In den Anlagen 2a und 2b kann man Musterbescheinigungen einsehen, Anlage 3 beinhaltet ein Muster der Bescheinigung über die Grundqualifikation und Weiterbildung.

    Was gehört zur Grundqualifikation?

    Die Grundqualifikation hat in der Regel u. a. folgende Inhalte:

    • Ladungssicherung
    • Sicherheitsausstattung
    • Verbrauchsoptimiertes Fahren
    • Risiken im Straßenverkehr
    • Arbeitsunfälle
    • Gesundheit am Arbeitsplatz
    • Reaktion im Notfall
    • Marktkenntnis
    • praktisches Fahren
    Wie wird die Grundqualifikation erworben?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Grundqualifikation zu erwerben:

    • berufliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
    • Ablegen einer Prüfung zur Grundqualifikation in zwei Teilen: theoretische Prüfung (max. 240 Minuten) und praktische Prüfung (30 Minuten)
    • Absolvieren der beschleunigten Grundqualifikation
    Der Erwerb der Grundqualifikation wird mit einer Urkunde nachgewiesen, der „Bescheinigung über die Grundqualifikation und Weiterbildung für die Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr nach Artikel 10 Abs. 3 Buchstabe b dritter Spiegelstrich der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003“. Auf Antrag ist zusätzlich eine Eintragung in der Fahrerlaubnis (Schlüsselzahl 95) und im Fahrerlaubnisregister möglich.

    Die Qualifizierung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

    Wer muss eine Weiterbildung machen?

    Die mindestens 35-stündige Weiterbildung absolvieren müssen Fahrer und Fahrerinnen, die:

    • die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 erworben haben;
    • die Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D oder DE vor dem 10.09.2008 erworben haben.
    Sie müssen Kenntnisse der Inhalte der Anlage 1 der BKrFQV nachweisen.

    Welche Ausnahmen gelten?

    Folgende Fahrer und Fahrerinnen benötigen keine Grundqualifikation und müssen keine Weiterbildung absolvieren:

    • Fahrer, die nicht gewerblich fahren
    • Handwerker, die für ihre Tätigkeit Material oder Ausrüstung befördern
    • Führer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
    • Fahrer, die von der Bundeswehr, der Polizei, der Bundeszollverwaltung, dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden