84 Anwälte für Agrarsubventionen | Seite 3
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Agrarsubventionen
Fragen und Antworten
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Agrarsubventionen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Agrarsubventionen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Agrarsubventionen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Agrarsubventionen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Agrarsubventionen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Agrarsubventionen fließen in Deutschland wesentlich auf der Grundlage von EU-Recht. Die EU-Organe haben mittels EU-Richtlinie und EU-Verordnung eine Vielzahl entsprechender Vorschriften geschaffen. Das Agrarrecht beruht dabei wie das Fischereirecht auf gemeinsamen, von den Mitgliedstaaten betriebenen Politiken. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bildet in diesem Zusammenhang den etatmäßig größten Politikbereich der EU. Die Höhe der vergebenen Subventionen betrug zuletzt fast 60 Milliarden Euro im Jahr. Künftige Pläne sehen einen Subventionsabbau und einen stärkeren Einbezug ökologischer Aspekte bei der Subventionsvergabe vor.
Die Agrarsubventionen verteilen sich auf verschiedene Subventionsprogramme. Neben Förderprogrammen europarechtlichen Ursprungs können diese auch nationaler Art sein, wie etwa das Agrarinvestitionsförderungsprogramm in Deutschland. Subventionen erfolgen neben der EU somit auch durch die Staaten selbst.
Das System der Förderung orientierte sich bis 2005 noch maßgeblich an der Produktion eines landwirtschaftlichen Betriebs. Derzeit erfolgen Agrarsubventionen davon entkoppelt in Form von Betriebsprämien. Die Direktzahlungen sind dabei an das Innehaben sogenannter Zahlungsansprüche und entsprechender Agrarflächen geknüpft. Keine Rolle spielt dabei, ob die entsprechenden Flächen als Eigentum oder aufgrund von einem Pachtvertrag bewirtschaftet werden. Die Zahlungsansprüche sind - ähnlich wie Aktien an einer Börse - frei handelbar. Das System soll den Wettbewerb fördern und eine marktorientiertere Produktion bewirken. Neben zahlreichen weiteren Anforderungen wie nachgewiesener landwirtschaftlicher Kenntnisse und vorhandener Buchführung kommt insbesondere das Einhalten von Cross-Compliance-Vorgaben hinzu. Das soll vor allem dem Umweltschutz, Tierschutz und der Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln dienen. Weitere z. B. dem Bodenschutzrecht und Wasserrecht zuzurechnende Vorgaben sind später hinzugekommen.
Die Informationsveröffentlichung darüber, wer jeweils in welcher Höhe Agrarsubventionen erhält, ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf juristische Personen beschränkt. Grund dafür ist der in Deutschland geltende Datenschutz.
(GUE)
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