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Rechtsanwalt Stephan Funke
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Herr Rechtsanwalt Stephan Funke bietet Rat und Unterstützung im Bereich Amtsgericht
aus 7 Bewertungen Wir bedanken bei Herrn Funke für die erfolgreiche Abwicklung. (13.11.2023)
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aus 192 Bewertungen Ich danke Herrn Posiege für den kurzfristigen Termin und sein Engagement! Ich bin mit dem, was Sie für mich … (13.05.2024)
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(07.02.2024) Herr Dr. Lang hat mich bei einer heikeln Angelegenheit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber beraten. Es ging hier um …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Amtsgericht

Fragen und Antworten

  • Amtsgericht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Amtsgericht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Amtsgericht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Amtsgericht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Amtsgericht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Amtsgericht (kurz: AG) ist ein ordentliches Gericht, das als erste Instanz über Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht und aus dem Strafrecht entscheidet. Es ist im gerichtlichen Instanzenzug die niederste Stufe. Die nächste höhere Instanz nach dem Amtsgericht ist das Berufungs- und Beschwerdegericht Landgericht (LG).

Gesetzliche Regeln zum Amtsgericht finden sich in den §§ 22 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

Beim Amtsgericht wird die Entscheidung grundsätzlich durch einen Einzelrichter getroffen. Das sog. Schöffengericht ist ebenfalls am Amtsgericht ansässig und besteht regelmäßig aus drei Personen: einem Richter, der gleichzeitig den Vorsitz hat und zwei Schöffen als Beisitzer (ehrenamtliche Laien-Richter). Richter kraft Auftrag oder Richter auf Probe dürfen am Amtsgericht beschäftigt werden.

In die Zuständigkeit des AG fallen im Bereich des Zivilrechts Streitigkeiten aus dem Mietrecht, Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht und allen Zivilrechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht in erster Instanz zuständig. Das Amtsgericht ist auch in verschiedene Abteilungen untergliedert. Beispiele: Vollstreckungsgericht, Familiengericht, Insolvenzgericht, Vormundschaftsgericht und Registergericht. Im Bereich Strafrecht ist das AG für Vergehen zuständig, nur ausnahmsweise auch für Verbrechen, wenn keine Zuständigkeit eines höheren Gerichts (z.B. Landgericht, Oberlandesgericht) gegeben ist.

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