1.165 Anwälte für Architektenhonorar | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Kanzlei Fahrenschon-Pichler, Schertlinstr. 13, 86159 Augsburg 7063.4848695499 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Architektenhonorar
aus 8 Bewertungen Ein sehr angenehmes und offenes Gespräch und Aufzeigen der Möglichkeiten (30.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Saller
Rechtsanwalt Markus Saller
SALLER RECHTSANWALT, Werkstraße 13a, 84513 Töging am Inn 7175.9921990419 km
carpe diem!
Erbrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar bietet Herr Rechtsanwalt Markus Saller
aus 6 Bewertungen Ich habe mich persönlich, im Beratungsgespräch und auch mit dem gesamten Team sehr gut vertreten gefühlt. (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Ays
Rechtsanwaltskanzlei Johannes Ays, Richard-Wagner-Str. 8, 85283 Wolnzach 7095.4634527098 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Ays ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Architektenhonorar
(04.12.2019) Herr Ays war für mich und meine Mandanten bereits mehrfach im Bereich Forderungseinzug, Vertragserstellung und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Horst Jürgens
Rechtsanwalt Dr. Horst Jürgens
JÜRGENS & KNÖSELS RECHTSANWÄLTE, Bismarckstr. 87, 41061 Mönchengladbach 6629.5311750243 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Jürgens
aus 5 Bewertungen Die Betreuung, Abwicklung und Kommunikation während des Mandats war außerordentlich positiv. (26.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Becking
Rechtsanwalt Axel Becking
Becking & Janzen, Alter Kornmarkt 1, 93047 Regensburg 7100.2037338712 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Axel Becking gerne zur Verfügung
(23.10.2022) Eigentlich war Herr Becking in der ersten Instanz einer Räumungsklage "nur" der Terminvertreter unseres …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schardey
Rechtsanwalt Jörg Schardey
Schardey & Partner Rechtsanwälte, Homberger Str. 31, 47441 Moers 6628.515980948 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schardey - Ihr juristischer Beistand im Bereich Architektenhonorar
aus 5 Bewertungen Ich kann Herrn Schardey absolut ohne Ausnahme empfehlen . Er und auch sein Team sind immer freundlich und tun alles … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Andreas Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Andreas Schäfer
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Schäfer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Architektenhonorar
aus 16 Bewertungen Super schnelle und unkomplizierte Hilfe. (23.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Steuerberater Florian Loserth
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Steuerberater Florian Loserth
Loserth Schranner & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer mbB, Richard-Wagner-Str. 12, 84453 Mühldorf am Inn 9814.0158567699 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Architektenhonorar bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Steuerberater Florian Loserth
aus 30 Bewertungen Guter und kompetenter Fachanwalt mit schneller Taktung. Hat mir bei meinem Firmenverkauf hervorragend zur Seite … (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Rampp LL.M.
Rechtsanwalt Lars Rampp LL.M.
SNP, Türkenstr. 16, 80333 München 7118.616724879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Rampp LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Architektenhonorar
aus 5 Bewertungen Ich arbeite langjährig mit Herrn Fachanwalt Rampp zusammen und wurde immer kompetent und zuverlässig in allen … (17.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Weinreich
Rechtsanwalt Volker Weinreich
Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel, Südbahnstr. 2, 17033 Neubrandenburg 6907.0366577571 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhonorar bietet Herr Rechtsanwalt Volker Weinreich
(15.09.2018) Super gelaufen, Fachwissen vom Fachanwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wiebelt
Rechtsanwalt Christian Wiebelt
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Wiebelt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Architektenhonorar
(21.01.2023) Freundlich, Kompetent, offen und hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gernot Bauer
Rechtsanwalt Dr. Gernot Bauer
Dr. Bauer & Bauer-Tränkle Rechtsanwälte - Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Armenhausgasse 6, 86150 Augsburg 7063.4277837444 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gernot Bauer ist Ihr Ansprechpartner für Architektenhonorar
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Linke
Rechtsanwalt Stefan Linke
LWB Rechtsanwaltskanzlei, Theaterstraße 65, 52062 Aachen 6630.0158023924 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Linke im Bereich Architektenhonorar bietet Beratung und Vertretung
(23.10.2020) Schnelle Reaktion, bereits gute Hilfeleistung am Telefon. Das war eine sehr gute Erfahrung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenhonorar

Fragen und Antworten

  • Architektenhonorar: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenhonorar sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Architektenhonorar: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenhonorar umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenhonorar und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Architektenhonorar darf grundsätzlich nicht frei zwischen dem Architekten und dem Bauherren vereinbart werden. Es sind vielmehr die Regeln der HOAI - der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - zu beachten. Eine Honorarvereinbarung ist aber bei besonderen Leistungen des Architekten möglich, z. B. für das Aufstellen und Überwachen eines Zahlungsplans. Wie hoch das Architektenhonorar letztendlich ausfällt, ist von mehreren Faktoren abhängig, und zwar insbesondere von

  • dem Leistungsumfang
  • den anrechenbaren Baukosten
  • der Schwierigkeit der Planungsanforderung

Voraussetzung ist zunächst, dass die Parteien einen Vertrag - den sog. Architektenvertrag - abgeschlossen haben. Das ist in den meisten Fällen ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem die Leistungsbeschreibung wie etwa die Planungspflicht des Architekten festgehalten wird.

Der Leistungsumfang wird in neun Leistungsphasen - z. B. die Genehmigungsplanung, bei der sich der Architekt bei der Baubehörde um die Baugenehmigung kümmern muss - aufgeteilt. Übernimmt der Architekt sämtliche dieser neun Teilleistungen, erhält er nach der HOAI 100 Prozent der festgelegten Vergütung. Sofern er aber nur einzelne Leistungsphasen betreut, darf der Architekt auch nur diese nach festgelegten Prozentsätzen in Rechnung stellen. Betreut er also z. B. nur die Genehmigungsplanung, dürfte er lediglich sechs Prozent des in der HOAI festgelegten Architektenhonorars verlangen.

Die anrechenbaren Kosten für den Bau sind in der Regel die Nettokosten für die Errichtung des Gebäudes - also z. B. die Kosten für die Baukonstruktion. Damit können etwa die Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Umsatzsteuer oder Nebenkosten bzw. Gebühren nicht bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt werden.

Da der Bau von Immobilien bzw. die Renovierung eines Objekts nach dem Hauskauf unterschiedlich schwierige Planungsanforderungen hat, gibt es fünf verschiedene Honorarzonen. Im Gegensatz zu einer Klinik oder einem Theater (Honorarzone V) muss man beispielsweise bei einer Scheune (Honorarzone I) nicht damit rechnen, dass deren Bau besonders viele Schwierigkeiten bei der Planung machen wird. Der Bau eines Einfamilienhauses dagegen fällt unter die Honorarzone III oder IV - je nach Schwierigkeit der Planungsanforderungen.

(VOI)

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