247 Anwälte für Betreuung | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Laitenberger-Schierle
Kanzlei Laitenberger-Schierle und Schierle, Elly-Heuss-Knapp-Straße 14, 72074 Tübingen 6939.2041252228 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Ingrid Laitenberger-Schierle hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Betreuung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel.
Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel.
Kanzlei Sylvia Schöne-Köppche, M.mel., Waldstraße 37, 04105 Leipzig 6980.8692656678 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche M.mel. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Betreuung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrun von Freymann
Rechtsanwältin Sigrun von Freymann
Kanzlei Sigrun von Freymann, Zingsheimstraße 8, 53359 Rheinbach 6691.8639132066 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Betreuung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sigrun von Freymann
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrid Nelsen
sehr gut
Rechtsanwältin Sigrid Nelsen
Kanzlei Nelsen, Helmholtzstraße 28, 40215 Düsseldorf 6650.1949987639 km
Betreuungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Betreuung bietet Frau Rechtsanwältin Sigrid Nelsen
aus 44 Bewertungen Vielen Dank an Frau Nelsen! Sie ist eine äußerst nette und freundliche Anwältin (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Laun
Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker Laun, Frankfurter Straße 109, 34121 Kassel 6810.5332278853 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Laun unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Betreuung
(08.04.2024) Ich war zu einer Erstberatung bei Herrn RA Laun in einer Betreuungssache. Schon am Telefon bei der Terminnachfrage ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Makiela
Kanzlei Yvonne Makiela, Rheinstr. 5, 12159 Berlin 6973.6800959321 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Betreuung bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Makiela
aus 6 Bewertungen Frau Makiela arbeitet auftragsgemäß in abwägung der vor-und nachteile mit einer unglaublichen schnelligkeit und sicher … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Seitz
Rechtsanwaltskanzlei Seitz, Landsberger Str. 18, 82256 Fürstenfeldbruck 7096.0471306657 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Betreuungsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Betreuung bietet Herr Rechtsanwalt Reinhard Seitz
(25.10.2010) Freundlich, kompetent. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und hatte immer das Gefühl, alles verstanden zu haben.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betreuung

Fragen und Antworten

  • Betreuung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betreuung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betreuung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Betreuung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betreuung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Betreuung bzw. rechtliche Betreuung löste im Wege des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft für Volljährige die Entmündigung ab und ist seitdem in §§ 1896 ff BGB geregelt. Betreuung im rechtlichen Sinne ist die rechtliche Vertretung des Betreuten, keine soziale oder gesundheitliche Betreuung.

Auf Antrag wird das Betreuungsverfahren vor dem Betreuungsgericht eröffnet. Im Betreuungsverfahren wird geprüft, ob eine Beeinträchtigung gegeben ist und welche Bereiche der Betroffene noch selbst bewältigen kann und in welchen Lebensbereichen er nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann. Betreuung wird vom Betreuungsgericht im Betreuungsbeschluss angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer Erkrankung seine Angelegenheiten insgesamt oder einzelne Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen kann. Grund hierfür kann eine psychische Krankheit oder eine Behinderung körperlicher, seelischer oder geistiger Art sein, die von einem neutralen Gutachter im Betreuungsverfahren begutachtet wird. Relevante psychische Krankheiten sind z. B. Neurosen, Zwangserkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen, aber auch seelische Störungen als Folge körperlicher Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns. Als Behinderung gelten z. B. angeborene bzw. frühkindliche Hirn- oder Intelligenzdefekte; seelische Behinderungen sind psychische Beeinträchtigungen, unabhängig von hirnorganischen Auslösern (Demenz, Alzheimer). Eine rein körperliche Behinderung führt selten zur Erforderlichkeit einer Betreuung, ist aber auf Antrag des Betroffenen möglich (andauernde Bewegungsunfähigkeit, Taub-Blindheit etc.).   

Die Anordnung der Betreuung findet nicht statt, wenn der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Im Falle einer Vorsorgevollmacht regelt der Bevollmächtigte die Angelegenheiten für den Betroffenen, die gerichtliche Anordnung der Betreuung ist entbehrlich bzw. kann so verhindert werden. Wenn sich die Vorsorgevollmacht nicht auf alle Bereiche erstreckt, wird die gerichtliche Anordnung der Betreuung in diesen Bereichen möglich. Eine Betreuung kann wieder aufgehoben werden, auf Antrag des Betreuten oder im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Betreuung durch das Betreuungsgericht, wenn dieses feststellt, dass der Handlungsbedarf entfallen ist.

Als Betreuer kommen vor allem Verwandte oder Ehepartner in Betracht. Andernfalls werden ehrenamtliche Betreuer oder Berufsbetreuer eingesetzt. Wünschen des Betroffenen hinsichtlich der Betreuung ist im Verfahren und auch bei der Ausübung der Betreuung Rechnung zu tragen. Wünsche kann der Betroffene z. B. in einer sog. Betreuungsverfügung zuvor festgehalten haben.

(LOE)

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