3.539 Anwälte für Diebstahl | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Bromba
Rechtsanwalt Sven Bromba
dsd+h, Saynstraße 8, 57610 Altenkirchen (Westerwald) 6730.9392604662 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Diebstahl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Bromba gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr Bromba, Hat mich in einem Fall unterstützt, in dem ich beim Kauf eines Autos von Privat, betrogen wurde. Um das … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Kanzlei Angelika Schmidtmann, Berliner Str. 58/59, 02826 Görlitz 7147.6055574613 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Diebstahl
aus 9 Bewertungen wir können uns zu kurtz (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Böhlen
Rechtsanwältin Petra von Böhlen
vbk Anwälte, Bismarckstraße 55, 45128 Essen 6651.8860445911 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra von Böhlen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Diebstahl
(30.08.2022) Ich möchte gerne wissen ob sie mich über meine Son Familien Name Ende kann. Melde mich Morgen An. Mit freundlichen …
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Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Kanzlei Gärtner Slania Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Viktoriastr. 28, 68165 Mannheim 6847.9693201186 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Diebstahl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Edgar Gärtner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Placidus
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Placidus
Kanzlei Jörg Placidus, Krim 1, 58540 Meinerzhagen 6708.6112500576 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Diebstahl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Placidus
aus 11 Bewertungen Herr Placidus hat uns bereits mehrere Male vertreten, jedes mal zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wenn wir … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Drar
sehr gut
Rechtsanwältin Rita Drar
Kanzlei Drar, Dachauer Straße 31, 80335 München 7117.7475381388 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Rita Drar hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Diebstahl
aus 26 Bewertungen Hallo! Ich wurde von Frau Drar sehr gut vertreten sehr schnelle Bearbeitung schnell erreichbar und sehr gut … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag.rer.publ. Kai P. Fuhrmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Mag.rer.publ. Kai P. Fuhrmann LL.M.
ANWALTSKANZLEI FUHRMANN, Clichystr. 8, 89518 Heidenheim an der Brenz 6998.0058255135 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Diebstahl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag.rer.publ. Kai P. Fuhrmann LL.M.
aus 19 Bewertungen Hr. Fuhrmann hat mir meinen Führerschein gerettet, den man mir entziehen wollte. Ich hab mich immer verstanden und … (18.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Göllrich
Rechtsanwältin Diana Göllrich
advobas AG, Gellertstrasse 55, 4052 Basel, Schweiz 6899.1087716265 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Diebstahl unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Diana Göllrich
aus 9 Bewertungen Ich habe Frau Göllrich im Zuge meiner Grenzgängertätigkeit um rechtliche Beratung und Vertretung gebeten. Meine … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jesse Blachowski
Kanzlei Jesse Blachowski, Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus 7073.6676105523 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jesse Blachowski für Rechtsfragen rund um den Bereich Diebstahl
Profil-Bild Rechtsanwältin Evelyn Derkum
sehr gut
Kanzlei Evelyn Derkum, Meyerweg 29, 13591 Berlin 6959.6645763131 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Diebstahl unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Evelyn Derkum
aus 107 Bewertungen Bisher alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Höpp
All Right Anwaltskanzlei | Rolf Schäfer • Sven Höpp Rechtsanwälte, Brettener Str. 2, 75031 Eppingen 6893.9678876003 km
Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Sven Höpp für Rechtsfragen rund um den Bereich Diebstahl
aus 5 Bewertungen Sehr gut kann ich jedem weiter Empfehlen, bislang meine Angelegenheiten sauber durchgearbeitet. Habe Herrn Höpp auch … (19.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Diebstahl

Fragen und Antworten

  • Diebstahl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Diebstahl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Diebstahl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Diebstahl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Diebstahl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Diebstahl ist ein so genanntes Vermögensdelikt und in § 242 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, wer eine fremde, bewegliche Sache eines anderen in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Auch der Versuch ist strafbar. In bestimmten Fällen ist ein Strafantrag erforderlich. Umgangssprachlich ist beim Diebstahl von Klauen die Rede. Zu den häufigsten Begehungsweisen zählen der Ladendiebstahl bzw. Kaufhausdiebstahl, der Autodiebstahl und der Taschendiebstahl.

Zunächst muss seine fremde, bewegliche Sache einem anderen weggenommen werden. Juristisch setzt die Wegnahme den Bruch fremden Gewahrsams - also der tatsächlichen Sachherrschaft, die nicht mit dem Eigentum als rechtlicher Sachherrschaft zu verwechseln ist - und die Begründung neuen Gewahrsams an der Sache voraus, wobei der neue Gewahrsam nicht zwangsläufig der eigene Gewahrsam des Täters sein muss. Der Wechsel des Gewahrsams muss ohne Einverständnis des Gewahrsamsinhabers erfolgen. Darüber hinaus ist auf der Ebene des subjektiven Tatbestandes neben Vorsatz auch Voraussetzung, dass der Dieb die Wegnahme in rechtswidriger Zueignungsabsicht vorgenommen hat, d.h. mit Aneignungswillen und Enteignungswillen gehandelt haben. Rechtswidrig ist die Zueignung, wenn der Täter keinen fälligen und einredefreien Einspruch hat, zum Beispiel aufgrund Vertrag gemäß den Vorschriften des Zivilrechts.

Diebstahl in besonders schwerem Fall

Für den Diebstahl enthält § 243 Strafgesetzbuch eine Strafverschärfung für besonders schwere Fälle des Diebstahls, beispielsweise den Einbruchdiebstahl, gewerbsmäßigen Diebstahl oder Kirchendiebstahl. Allerdings wird die Straftat nur verschärft geahndet, wenn es sich um keine geringwertige Sache handelt. Die Bagatellgrenze liegt hier - auch bei mehreren Beutestücken - in der Regel bei einem Sachwert des Diebesgutes von insgesamt 50 Euro.

Besonders gefährliche Begehungsweisen des Diebstahls

Härter bestraft als der normale Diebstahl werden auch gemäß § 244 StGB Diebstahl mit Waffenbesitz, Bandendiebstahl oder der mit Einbruch in eine Wohnung verbundene Diebstahl. Bei dem Begriff Waffe wird eine Waffe im Sinne von § 1 Waffengesetz (WaffG) verstanden, also beispielsweise ein Stiefelmesser, Schlagring oder eine Schusswaffe. Nicht hierunter fallen zum Beispiel kleine Taschenmesser, Beile oder Sensen. Diese Gegenstände können jedoch als gefährliche Werkzeuge ebenfalls unter § 244 StGB fallen, wenn sie nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten ARt ihrer Benutzung dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Sind die Voraussetzungen des § 244 Strafgesetzbuch erfüllt, so wird der Täter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Handelt es sich um einen Bandendiebstahl gemäß § 244a StGB und wird der Diebstahl gemäß § 243 oder § 244 StGB mit mindestens drei Personen gemeinschaftlich begangen, vom die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren in Betracht. 

Unterschied des Diebstahls zu Raub, Betrug und Unterschlagung

Im Unterschied zum Raub erfolgt die Wegnahme nicht aufgrund der Anwendung von Gewalt bzw. einer entsprechenden Bedrohung des Opfers. Vom Betrug unterscheidet sich der Diebstahl wiederum durch die Täuschung, aufgrund das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer dem Betrüger die jeweilige Sache von sich aus übergibt.

Tatbestandsmäßig abzugrenzen ist der Diebstahl zudem zur Unterschlagung gemäß § 246 StGB. Bei der Unterschlagung befindet sich das Tatobjekt bereits im Besitz oder Gewahrsam des Täters, er hat also bei der Tatbegehung die tatsächliche Herrschaft über die Sache inne. Die Tat wird durch die rechtswidrige Zueignung begangen, d.h. neben dem Zueignungswillen wird regelmäßig auch eine objektive Handlung oder ein Unterlassen von Seiten des Täters gefordert, der das Tatobjekt dem Recht des bisherigen Eigentümers entzieht und sich tatsächlich selbst die Stellung als Eigentümer faktisch aneignet, indem er die Sache in Eigenbesitz nimmt. Diese Willensänderung muss darüber hinaus auch irgendwie objektiv nach außen hin erkennbar sein. Beispiele: Wenn man in ein geliehenes Buch seinen eigenen Namen als Eigentümer einträgt. Der Finder entschließt sich, das Fundstück selbst zu behalten. Eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung kommt gemäß § 246 allerdings nur in Betracht, wenn die Tat nicht bereits aufgrund anderer Vorschriften des Strafgesetzbuches mit einer schweren Strafe bedroht ist (Subsidiaritätsklausel, § 246 Absatz 2 StGB).

Diebstahl innerhalb der Familie

Eine Sonderregelung enthält § 247 StGB. Wird bei einem Diebstahl oder einer Unterschlagung ein Angehöriger verletzt, so wird dieser Haus- und Familiendiebstahl nur auf Antrag des Opfers verfolgt. Der Strafantrag ist dabei von der Strafanzeige zu unterscheiden, durch welche Polizei bzw. Staatsanwaltschaft lediglich ein mögliches, strafrechtlich relevantes Verhalten mitgeteilt wird.

Diebstahl geringwertiger Sachen

In § 248 a Strafgesetzbuch ist die so genannte Bagatellklausel verankert, die sowohl bei Diebstahl als auch Unterschlagung zu beachten ist. Danach werden einfacher Diebstahl (§ 242 StGB) oder einfache Unterschlagung (§246 StGB) nur auf Antrag verfolgt oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Diebstahlsähnliche Delikte

Weitere Spezialdelikte zum Diebstahl finden sich in § 248b StGB (Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs) und in § 248c StGB (Entziehung elektrischer Energie).

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Diebstahl umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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