3.332 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Köhler
Kanzlei Köhler, Emilienhofstr. 2, 37154 Northeim 6548.7617739017 km
Strafrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Köhler ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wohlhöfner
sehr gut
Kanzlei Wohlhöfner, Poststr. 18, 87439 Kempten (Allgäu) 6769.7325046859 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wohlhöfner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 14 Bewertungen Kompetent und man wird optimal beraten und rechtlich begleitet. (17.02.2025)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kate Marie Bushell
sehr gut
Rechtsanwältin Kate Marie Bushell
MSH Rechtsanwälte PartmbB, Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf 6372.4903849602 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Kate Marie Bushell vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 17 Bewertungen Wunderbares Empfang. Nettes Personal. All meine Fragen wurden super kompetent beantwortet. Ich bin mit vielen Fragen … (11.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Scheffer
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Scheffer
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6440.887267105 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Scheffer
aus 22 Bewertungen Ich habe eine Kündigung bekommen, wollte aber nicht vor Gericht. Herr Scheffer hat dann alles zügig und … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Ritter
Kanzlei Kuhagen, Lerchenfeld 3, 22081 Hamburg 6468.7060673942 km
Jeder Mensch, der sich einer Ermittlung oder gar Anklage ausgesetzt sieht, hat das Recht verteidigt zu werden!
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jonas Ritter gerne zur Verfügung
(22.12.2023) Herr Ritter hat mich sehr gut begleitet durch meinen Prozess. Er verfügt über viel Fachwissen und macht seinen Job …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Köhler
sehr gut
Kanzlei Peter Köhler, Nordwall 95, 47798 Krefeld 6352.9599125504 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Peter Köhler
aus 60 Bewertungen Sehr empfehlenswert! Herr Köhler hat mich kompetent über alle möglichen Ausgänge der Klage informiert. Er war immer … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Strafverteidiger Adrian Schmid
sehr gut
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Adrian Schmid
AS-Strafverteidigung, Volgersweg 58, 30175 Hannover 6506.2620424959 km
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Adrian Schmid gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Immer eine Empfehlung wert!!! Vielen Dank!! (25.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Seiffert
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Seiffert
Kanzlei Seiffert, Rote Str. 1, 24937 Flensburg 6379.1173122779 km
Wenns Recht ist...
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Seiffert
aus 74 Bewertungen Ich bin mehr als zufrieden mit der Arbeit von Herrn Seifert. Von Anfang an zeigte er eine beeindruckende Fachkompetenz … (19.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mihdi Acar
Rechtsanwalt Mihdi Acar
Anwaltskanzlei Acar, Georgstr. 18, 26789 Leer (Ostfriesland) 6327.4684996207 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Mihdi Acar ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Herr Acar hat mich sehr kompetent und leidenschaftlich vertreten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen. Vielen Dank für … (18.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Däumel
Rechtsanwalt Jens Däumel
Däumel & Lau Rechtsanwälte, Brandenburger Str. 43, 14467 Potsdam 6707.4944716564 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Däumel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Siniša Bolkovac
Rechtsanwalt Siniša Bolkovac
Kanzlei Siniša Bolkovac, Schumannstr. 27, 60325 Frankfurt am Main 6543.4274248874 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Siniša Bolkovac für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
(02.03.2023) Schnelle Rückmeldung, sympathisches Gespräch! Gute Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Ziemann
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Ziemann
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Landwehrstraße 3a, 76829 Landau in der Pfalz 6552.5331195402 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Ziemann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 41 Bewertungen Mein Fall wurde sehr kompetent und zeitlich effizient bearbeitet. Ich wurde sehr gut beraten und konnte somit rasch … (20.03.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Müller
p24, Pettenkoferstrasse 24, 80336 München 6830.9598959541 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Müller im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Sehr gute Kenntnis des Rechtssystems und dem angemessenen und klugen Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. David Volke
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. David Volke
Rechtsanwälte Volke & Gerbrandt Partnerschaft, Turnerstraße 49, 33602 Bielefeld 6447.6435506679 km
Fachanwalt Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. David Volke
aus 12 Bewertungen Mit Herrn Dr. Volke war ich sehr zufrieden, auch wenn der Fall schwierig war und es keine Lösung richtig gab. Er hatte … (08.04.2025)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Alexander Reichel
Rechtsanwalt Jörg Alexander Reichel
RA- Kanzlei Reichel in Nauen, Dammstraße 8, 14641 Nauen 6686.3729833735 km
Ihr gutes Recht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Alexander Reichel
(25.09.2024) Ich hatte vorher keine Ahnung von den Hürden die man bedenken und erst umsetzen sollte, bevor man erfolgreich ein …
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feinhals
Rechtsanwältin Elena Feinhals
Kanzlei Farahzadi, Hohenstaufenring 39-41, 50674 Köln 6395.4355883383 km
Strafrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Elena Feinhals
(16.05.2024) Frau Feinhals hat mich jederzeit kompetent, schnell und zuverlässig beraten und immer zeitnah über den Stand des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Wehner
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Wehner
Grasmüller & Wehner Rechtsanwälte, Herzog-Heinrich-Str. 19, 80336 München 6831.0979010612 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Florian Wehner für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 120 Bewertungen Anwalt hat sich sehr schnell zu einem Erstgespräch gemeldet. (15.04.2025)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen
ALLEE– ANWÄLTE Rechtsanwälte Notar Fachanwälte Uwe Behnsen und Thomas Schröder GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6495.1095163687 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Fachanwalt und Notar Uwe Behnsen gerne zur Verfügung
(05.07.2018) Ich hatte von meinem Arbeitgeber ein halbes Jahr lang nicht den versprochenen Lohn bekommen und Herrn Behnsen darum …
Profil-Bild Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili
sehr gut
Kanzlei Koschuaschwili, Breite Str. 161-167, 50667 Köln 6395.5384163976 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 15 Bewertungen Herr koschauschwili ist ein top Anwalt sehr selbstbewusst freundlich hilfsbereit sympatisch diszipliniert keine … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Egbert Degner & Kollegen, Auwiesenstr. 30, 72770 Reutlingen 6656.1401972884 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Egbert Degner für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
(20.09.2022) Es gibt nichts negatives zu sagen Bin voll und ganz zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Martin
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Martin
Martin Anwaltskanzlei, Barbarossastr. 39, 09112 Chemnitz 6777.4674995269 km
Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Martin vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 12 Bewertungen Wie gewohnt: Ratschlag per Telefon (kostenlos!), immer erreichbar,zuverlässiger Rückruf und eine ausgesprochen … (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Olga Haag
sehr gut
Kanzlei Haag, Olivaer Platz 15, 10707 Berlin 6718.0585468802 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Olga Haag ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 58 Bewertungen Sehr nett und aufmerksam, fachlich top! Danke (16.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwälte & Fachanwälte | Abendschein • Anders • Sauer-Wrobel, Lange Straße 66, 29439 Lüchow (Wendland) 6564.7610936452 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Nils Anders vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
(21.07.2022) nett und freundlich ,hat ausführlich geantwortet
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Steinert
Rechtsanwalt Maximilian Steinert
Steinert Strafrecht - Ihre Strafverteidigung, Schulze-Delitzsch-Straße 19, 33100 Paderborn 6476.3674712642 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Maximilian Steinert
(17.09.2019) Sehr netter und kompetenter Anwalt. Ich habe mich sehr gut beraten und unterstützt gefühlt. Auf E-Mails und Anrufe …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.