3.578 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Kleemann
Bettina Kleemann, Rottstraße 37, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.4232954399 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Bettina Kleemann
(31.01.2024) Ich bin sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Manhart
sehr gut
Rechtsanwalt Benjamin Manhart
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ - Dieter Hildebrandt (1927 – 2013)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Benjamin Manhart unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 56 Bewertungen Herr Hartmann glänzt mit Fachwissen und geht interessiert auf jegliche anliegen ein. Herr Hartmanns Recherchen sind … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Liesigk
Kanzlei Dohrmann, Gustav-Adolf-Str. 21, 04849 Bad Düben 6980.0833716127 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Liesigk bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
(12.12.2022) schnelle Terminierung und schnelle Bearbeitung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Höer
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Höer
Kanzlei Jens Höer, Katharinenstr. 9, 10711 Berlin 6969.6532152959 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Jens Höer
aus 14 Bewertungen Rechtsanwalt Jens Höer hat mich sehr kompetent und erfolgreich nach einer fristlosen Kündigung vertreten. Er hat mich … (02.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Mayer
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Mayer
H/T Defensio Strafverteidiger, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg 6719.4471586389 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Franziska Mayer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 43 Bewertungen Großartige Erfahrung mit meiner Anwältin! Sie war äußerst professionell, einfühlsam und engagiert, um meine … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ole Jensen
sehr gut
Rechtsanwalt Ole Jensen Kanzlei Jensen, Lornsenstr. 30, 24105 Kiel 6687.0185980986 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Ole Jensen bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 197 Bewertungen In einer Unfallauseinandersetzung alles Mega gelaufen! Vielen Dank! (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Rosner
sehr gut
Rechtsanwalt André Rosner
Rechtsanwalt André Rosner, Fasanenstraße 29, 10719 Berlin 6971.5151878499 km
Strafrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt André Rosner
aus 31 Bewertungen Ein Anwalt wie man sich wünscht und sich auch vorstellt - Liest sich schnell in die Materie ein und bietet Lösungen … (16.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
Dr. Häcker & Kollegen, Würzburger Str. 54, 63739 Aschaffenburg 6863.2187812875 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
aus 11 Bewertungen Ich wurde von einem Anwalt der Kanzlei Dr. Häcker bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beraten und vertreten. RA … (01.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Weller
sehr gut
TWP Strafrechtskanzlei Bürogemeinschaft Arne Weller, Großneumarkt 50, 20459 Hamburg 6719.3261983823 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Arne Weller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 24 Bewertungen Herr Weller ist die Adresse wo man hingeht wenn man Probleme mit der Justiz hat. Ich wurde von ihm zum 2. mal … (01.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Posiege
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Posiege
Rechtsanwälte und Fachanwälte Posiege & Scholz, Große Ritterstr. 27, 06217 Merseburg 6958.7279776545 km
Wer um sein Recht kämpft, kann gewinnen ! Wer nicht um sein Recht kämpft, hat bereits verloren.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Heiko Posiege - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 190 Bewertungen Sehr effektiv, kompetent und Verständnis für die Probleme. Hohes Maß an Menschlichkeit. Sehr zu empfehlen. (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas H. Kirschbaum
Rechtsanwaltskanzlei Kirschbaum, Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf 6649.5649235175 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas H. Kirschbaum vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(13.06.2019) Herr Kirschbaum hat unsere Erbengemeinschaft zu unserer vollsten Zufriedenheit beraten. Dank seiner sachlichen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Georg Osemann
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Georg Osemann
Rechtsanwaltskanzlei Brechtken-Reddemann & Osemann, Horneburger Str. 13, 45711 Datteln 6659.6454767882 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Georg Osemann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 15 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent immer wieder top Rechtsberatung. Danke für die Hilfe (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Gunnar Hansen Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Falkenburger Str. 120, 23795 Bad Segeberg 6717.6141883522 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Gunnar Hansen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
(18.01.2024) Ich kann Herrn Hansen wärmstens weiterempfehlen, er fachlich äußerst kompetent ,hilfsbereit und unterstützt einen wo …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Jankowitsch
sehr gut
Kanzlei Ulrich Jankowitsch, Friedenstr. 2, 70190 Stuttgart 6931.3688574233 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Jankowitsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 30 Bewertungen Herr Jankowitsch hat mich stets Kompetent und menschlich beraten und informiert. Er nahm sich Zeit für das Gespräch … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ernst
Rechtsanwältin Claudia Ernst
Maushammer Rechtsanwälte Fachanwälte, Poststraße 23, 83435 Bad Reichenhall 7225.7956079813 km
Den leistungsorientierten Spirit, den ich in meinem Sport pflege, auch auf die Mandatsführung zu übertragen - konsequenter, rascher & erfolgsorientierter Einsatz für das Anliegen der Mandantschaft!
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Ernst
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Volquardts
LUHMANN & VOLQUARDTS PartG mbB, Bahnhofstr. 7, 23858 Reinfeld (Holstein) 6733.8756137076 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Volquardts bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Promter Rückruf, kompetente Beratung und Hilfe zum Lösen des Problems. DANKE (07.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Haase
Rechtsanwältin Christin Haase
Rechtsanwälte Volmar • Haase • Dix, Hirnbeinstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4830546331 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Christin Haase
(16.08.2019) Das Team der Kanzlei und vor allem Frau Haase haben mich über zwei Jahre hervorragend in meinem Fall vertreten. Die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Flemming
Fachanwaltskanzlei Pohl, Kieler Straße 72, 24340 Eckernförde 6662.7804499251 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Flemming ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Lammertz
Rechtsanwalt Jürgen Lammertz
Kanzlei Jürgen Lammertz, Kleine Heeg 15, 53359 Rheinbach 6691.5005755756 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Lammertz
aus 6 Bewertungen Ich bin beeindruckt von seinem Fachwissen und seiner Professionalität. Er war stets gut erreichbar und hat meine … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz
Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz
Besier Rechtsanwälte, Bockenheimer Anlage 7, 60322 Frankfurt am Main 6825.4711602095 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Eva M. Wagner-Tietz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Louis
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens Louis
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Clemens Louis
aus 601 Bewertungen Ich muss mich bei Herr Louis von Herzen bedanken! Er hat Das Unmögliche möglich gemacht, er hat für mich in einem … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Baur
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Baur
BRINK & PARTNER Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Rathausstr. 1, 24937 Flensburg 6623.5099991802 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Baur
aus 12 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Ihnen.Sie hat mich gut gefuhrt.und Sie hat mir die müh gegeben.Ich danke zu ihnen.Vielen Dank (03.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tawfeek Matani
sehr gut
Rechtsanwalt Tawfeek Matani
Matani & Kollegen, Annastr 39, 37075 Göttingen 6824.2097678604 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Tawfeek Matani
aus 40 Bewertungen It was a good service, however sometimes communication was quite challenging. I got no response for 8 weeks for 3 of … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Isabell Herrmann
sehr gut
Kanzlei Isabell Herrmann, Augustaanlage 7-11, 68165 Mannheim 6847.8294717261 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwalt Isabell Herrmann im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Frau Herrmann ist mit Abstand eine der kompetentesten, kraftvollsten und gleichzeitig liebevollsten Menschen die wir … (28.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.