410 Anwälte für Gewerke | Seite 18

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sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Erdös
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Untere Mühlgasse 11, 08393 Meerane 7015.6732322095 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Gewerke beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Erdös
aus 50 Bewertungen Zuverlässig! Pünktliche Bearbeitung! Gewissenhaft! Sehr kompetent! Regelmäßige Kontakte! Ein Lob auch an seinen … (28.04.2024)
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Rechtsanwältin Christina Schorn
Kanzlei Christina J. Schorn, Braukstraße 21, 59556 Lippstadt 6719.0993909033 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Gewerke beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Schorn

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewerke

Fragen und Antworten

  • Gewerke: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewerke sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Gewerke: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewerke umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewerke und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Von Gewerken spricht man vor allem im Baurecht und meint damit die verschiedenartigen Arbeiten, die beispielsweise bei einem Hausbau anfallen und in der Regel von verschiedenen Handwerkern ausgeführt werden. Sprachlich ist der Begriff Gewerke mit Gewerkschaft verwandt, einem Verband, in dem traditionell eher Arbeiter organisiert sind.

In der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C findet sich eine umfangreiche Einteilung von Gewerken in Erdarbeiten, Landschaftsbauarbeiten, Mauerarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Klempnerarbeiten, Fliesen- und Plattenarbeiten, Tischlerarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten, Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen, Gerüstarbeiten und zahlreiche weitere.

Dazu gehört der jeweils entsprechende Handwerker. So wird meist die Gas- und/oder Wasserinstallation ein Installateur, die Elektroinstallation ein Elektroinstallateur sowie Tischler- und Zimmererarbeiten ein Schreiner vornehmen.

Probleme ergeben sich häufig, wenn einzelne Gewerke aufeinander aufbauen. So muss beispielsweise die Mauer erst vom Maurer fertiggemauert, verputzt und getrocknet sein, bevor der Maler sie malern kann. Verzögerungen bei einem einzelnen Gewerk führen nicht selten zu einer Bauverzögerung insgesamt.

Ist das Dach nicht rechtzeitig fertig oder undicht, betrifft das regelmäßig alle darunterliegenden Gewerke. So kann bei einem Wasserreinbruch Schaden an bereits fertigen Teilen entstehen. Eine neue Kalkulation und eine Erhöhung der Baukosten kann die Folge sein. In der baurechtlichen Praxis ist daher für nicht ordnungsgemäße und/oder nicht ohne Mangel erstellte Gewerke regelmäßig eine Vertragsstrafe vereinbart.

Außerhalb des Baurechtes kann der Begriff Gewerk entsprechend im Bereich Werkvertragsrecht verwendet werden. So besteht Werbung in einer Zeitschrift oder im Internet regelmäßig aus Bildern (für die ein Grafiker zuständig ist) und Text (für die ein Texter zuständig ist). Bild und Text können entsprechend als unterschiedliche Gewerke bezeichnet werden.

(ADS)

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